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Ware per FCA nach Russland - was ist zu beachten?
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
Julia21986 |
Geschrieben am 01 November 2010
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Dabei seit 01 November 2010 2 Beiträge
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Hallo zusammen,
unser Unternehmen vertreibt Getränke und hat einen Vertrag mit einem russischen Distributeur. Dieser möchte die Getränke an der Abfüllanlage abholen und selbst nach Russland mit dem LKW transportieren. Als Incoterm wurde FCA vereinbart, sprich ich muss die Ware zur Ausfuhr vorbereiten.
Was muss ich alles beachten? Was muss von meiner Seite an Zolldokumenten ausgefüllt werden?
Die Zertifikate beantrage ich laut KuM. Das ist kein Problem. Mir geht es wirklich nur um die Verzollung.
Muss ich mich um die Verblombung kümmern? Wo wird diese durchgeführt?
Vielen Dank schon mal im Voraus für die Bemühungen :))
Zuletzt bearbeitet von Julia21986 am 01 Nov 2010 - 19:54, insgesamt einmal bearbeitet |
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CARGOFORUM PARTNER
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Esmit |
Geschrieben am 01 November 2010
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Dabei seit 20 August 2009 159 Beiträge
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Hallöle,
FOB wäre ja Free on Bord und wird bei Verschiffungen verwendet, Du meinst vermutlich FCA oder EXW.
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Julia21986 |
Geschrieben am 01 November 2010
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Dabei seit 01 November 2010 2 Beiträge
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Bezüglich der Handelskalusel liegt ein Fehler vor. Was wären meine Pflichten bei FCA?
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fxbleicher |
Geschrieben am 02 November 2010
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Dabei seit 29 Juli 2010 26 Beiträge
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Hallo Julia,
laut Incoterms bist du verpflichtet die Ware zur Ausfuhr freizumachen. Das heißt eine Ausfuhranmeldung zu schreiben und sonstige Zertifikate zu besorgen die der Käufer für die Einfuhr benötigt. Weiter ist es wichtig da die Ausfuhr ja erledigt werden muss dem LKW-Fahrer einen Hinweis auf die Zolleigenschaft der Ware, und die Pflicht der Gestellung an der EU-Grenze unterschreiben zu lassen. Das am besten gleichlautend in Deutsch, Russisch und Englisch. Weiter ist es Wichtig das LKW-Kennzeichen, den Namen des Transportunternehmers, Spediterus und des Fahrers festzuhalten falls das "ABD" nicht erledigt wurde.
sollten noch weitere Fragen sein stehe ich jederzeit zur Verfügung.
Gruß aus Bayern
Franz
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Mockel |
Geschrieben am 03 November 2010
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Dabei seit 13 Mai 2008 671 Beiträge
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Wieso Zertifikate die zur Einfuhr benötigt werden?
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fxbleicher |
Geschrieben am 04 November 2010
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Dabei seit 29 Juli 2010 26 Beiträge
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Hallo Mockel,
das begründet sich auf den Punkt A10 der Klausel, hier ein Auszug aus den Incoterms 2010
"A10
Unterstützung bei Informationen und damit verbundene Kosten
Der Verkäufer hat, falls zutreffend, dem Käufer auf dessen Verlangen, Gefahr und Kosten rechtzeitig alle Dokumente und Informationen, einschließlich sicherheitsrelevanter Informationen, die der Käufer für die Einfuhr der Ware und/oder ihren Transport bis zum endgültigen Bestimmungsort benötigt, zur Verfügung zu stellen oder ihn bei deren Beschaffung zu unterstützen."
Das kann alles mögliche sein: CE-Bescheinigung, Gesundheitszeugnis, Tierärztliche Gutachten, beglaubigte Rechnungen usw.
Gruß
Franz
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