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Änderungen für Lithium - Batterien in den IATA DGR 2011


Gefahrgutbeauftragter: Erfahrungsaustausch und Tipps für Gefahrgutbeauftragte. Unser Forum Gefahrgutbeauftragter behandelt Fragen wie, wie werde ich Gefahrgutbeauftragter und welche Anforderungen muss ich erfüllen? Welche Schulungen und Qualifikationen benötige ich, um Gefahrgutbeauftragter zu werden? Welche Aufgaben hat ein Gefahrgutbeauftragter und was sind die wichtigsten Verantwortlichkeiten? Welche gesetzlichen Vorschriften und Standards müssen Gefahrgutbeauftragte beachten und wie werden diese überwacht? Wieviel verdient ein Gefahrgutbeauftragter?


LazarusLong Geschrieben am 10 November 2010



Dabei seit
25 September 2006
186 Beiträge
Die gute Nachricht zuerst:
es bleibt vorerst bei den Verpackungsanweisungen 965 - 970 und deren Unterteilung in Teil I (voll regulierte Batterien in Klasse 9) und Freigestellte Batterien.

Es muss nochmals hervorgehoben werden, dass AUCH NACH TEIL II DER ZUTREFFENDEN VA FREIGESTELLTE BATTERIEN GEFAHRGUT DARSTELLEN.

Dh:
- Schulung aller befassten Personale IMMER erforderlich
- Batterie - oder Zelle muss nachweilsich alle Anforderungen von Teil III, Unterabschnitt 38.3 des UN Handbuches der Prüfungen und Testkriterien erfüllen
- Kurzschlusschutz IMMER erforderlich
- Tatsächlich oder vermutlich defekte Batterien haben Transportverbot
- Batterien, die aus bereits getesteten Zellen montiert werden müssen ERNEUT den UN-Tests unterzogen werden.
Änderungen:
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LazarusLong Geschrieben am 10 November 2010



Dabei seit
25 September 2006
186 Beiträge
LazarusLong wrote:

Änderungen:
Für Lithium - Batterien "in Ausrüstungen" (VA 967 und 970) wird gestattet, dass diese Ausrüstungen in aktivem Zustand befördert werden dürfen. Leider werden die "festgelegten Normen" nicht weiter benannt, auf jeden Fall wäre die EMV einzuhalten. Ich rate dringend dazu, den Transport aktiver Geräte (insbesondere Temperatur-datenlogger) mit der befördernden LVG abzusprechen. Dokumente der Herstellerfirmen, dass der Transport uneingeschränkt möglich ist sind grundsätzlich zu hinterfragen.

Des weiteren müssen in VA 970, Teil II Lithium - Metall - KNOPFzellen, eingebaut in Geräte (wie z.B. Schaltplatinen) nicht mehr bei der Ermittlung, ob das Kennzeichen "freigestellte Li-Batterien" anzubringen ist berücksichtigt werden.
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