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ABD/MRN nicht richtig abgeschlossen
Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?
export_import |
Geschrieben am 01 Dezember 2010
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Dabei seit 07 Juni 2010 86 Beiträge
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Hallo,
was passiert mit ABD/MRN die nicht ordnungsgemäß abgeschlossen wurden? Also solche, die längst exportiert wurden, wo jedoch der Ausgangsvermerk fehlt.
Vor etwas über einem Jahr war seitens des Zoll angedacht, solche Vorgänge anzumahnen. Was bedeutet, dass vom Zoll ein System/Konzept entwickelt werden sollte, welches alte Vorgänge, ohne Ausgangsvermerk, direkt beim Versender anmahnt.
Weiß jemand wie weit man hier beim Zoll ist? Wir haben einige wenige alte Vorgänge, die längst mit einem Ausgangsvermerk hätten abgeschlossen werden müssen. Gemahnt wurden wir aber vom Zoll nicht...
Danke + Gruß
export_import
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CARGOFORUM PARTNER
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rowara |
Geschrieben am 01 Dezember 2010
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Dabei seit 04 August 2009 38 Beiträge
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N`abend !
Wir hatten auch ein paar Fälle wo der Paketdienst die Teile ausgeliefert hat, aber das
ABD nicht ordentlich geschlossen wurde..
Da kam kürzlich (via IAA+) die Meldung :
37 --> Vorgang geschlossen gemäß ZK-DVO 251 ("in Weiterbearbeitung außerhalb AES")
Das habe ich ordentlich archiviert und denke das damit der Fall erledigt ist.
Ansonsten haben wir auch keine Mahnungen erhalten..
Schönen Feierabend
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roliP |
Geschrieben am 02 Dezember 2010
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Dabei seit 16 Oktober 2008 445 Beiträge
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export_import wrote: |
Hallo,
was passiert mit ABD/MRN die nicht ordnungsgemäß abgeschlossen wurden? Also solche, die längst exportiert wurden, wo jedoch der Ausgangsvermerk fehlt.
Vor etwas über einem Jahr war seitens des Zoll angedacht, solche Vorgänge anzumahnen. Was bedeutet, dass vom Zoll ein System/Konzept entwickelt werden sollte, welches alte Vorgänge, ohne Ausgangsvermerk, direkt beim Versender anmahnt.
export_import |
Hallo export_import,
das sog. "follow up", also das von dir angesprochene "Suchverfahren" ist seinerzeit kurzzeitig gelaufen, dann aber wieder eingestellt worden. Nach meiner Kenntnis reagieren die Ausfuhrzollstellen nur, wenn der Ausführer mit einem Alternativnachweis kommt und den Ausgang der Ware nachweist. Dann wird der Ausfuhrvorgang durch die Ausfuhrzollstelle beendet. Da z.B. bei Luftfracht die Abfertigung an den Flughäfen durch Luftfrachtspediteure und oft auch durch Datenübermittlungsdienstleister im sog. Teilnehmerverfahren abgewickelt werden, würde ich mich in solchen Fällen zunächst an meine Vertreter vor Ort wenden.
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export_import |
Geschrieben am 02 Dezember 2010
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Dabei seit 07 Juni 2010 86 Beiträge
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Als ich vor einiger Zeit (Herbst 2009) dem Zollamt mit Alternativnachweisen gekommen bin fand man das nicht toll....
Wir hatten damals etliche Vorgänge, die sozusagen manuell vom Zollamt beendet werden mussten.
Man sagte mir damals: Eine Reaktion vom Ausführer sei eigentlich nicht gewünscht. Wenn dann kommt der Zoll auf einen zu...
Gut, danke für eure Hinweise.
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roliP |
Geschrieben am 02 Dezember 2010
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Dabei seit 16 Oktober 2008 445 Beiträge
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Auszug aus der Verfahrensanweisung:
4.9.5 .../Anerkennung von Alternativnachweisen
(1) Der Anmelder/Vertreter oder Ausführer kann der Ausfuhrzollstelle
frühestens 70 Tage nach Überlassung zur Ausfuhr einen Alternativnachweis
zur Erledigung des Ausfuhrvorgangs vorlegen, sofern zu dem Ausfuhrvorgang die Nachricht Ausgangsbestätigung/Kontrollergebnis nicht vorliegt. In zollrechtlich begründeten Ausnahmefällen (z.B. Anerkennung der Rückwareneigenschaft, Wiedereinfuhr im Anschluss an die passive Veredelung, Ausfuhr von Marktordnungswaren) kann die Ausfuhrzollstelle die Vorlage der Alternativenachweise bereits vor Ablauf der 70-Tage-Frist zulassen.
Die Anerkennung von Alternativnachweisen ist auch für bereits gestellte
Ausfuhrvorgänge an der Ausgangszollstelle möglich. In Einzelfällen ist die Ausgangszollstelle über den Verbleib der Waren zu befragen. Auf die Mitwirkungspflicht des Teilnehmers am Ausgang nach § 9 Absatz 3 ZollV wird hingewiesen.
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export_import |
Geschrieben am 02 Dezember 2010
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Dabei seit 07 Juni 2010 86 Beiträge
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kabumba |
Geschrieben am 06 Dezember 2010
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Dabei seit 04 November 2010 229 Beiträge
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Wir machen das so: Wir kontrollieren regelmäßig, welche Ausfuhren noch nicht erledigt sind. Entweder geht man an den Spediteur mit der Bitte um Erledigung ODER man geht an die zuständige Ausfuhrzollstelle und schickt ihnen die Verbringungsnachweise der Speditionen und den ABD mit folgendem Anschreiben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei senden wir Ihnen Unterlagen für diverse im Atlas-System offene Vorgänge, der aber bereits zolltechnisch ausgeführt wurde mit der Bitte um Erledigung.
Zur Bestätigung der Ausfuhr senden wir Ihnen die Original-Ausfuhrbescheinigungen.
Dann wird das im Atlas-System erledigt.
Achtung: Den frankierten Rückumschlag nicht vergessen.
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Winter11 |
Geschrieben am 16 Juli 2011
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Dabei seit 16 Juli 2011 9 Beiträge
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Hallo,
würde mich zunächst mal interessieren, ob rowara und export_import zwischenzeitl. Nachfragen vom Zoll erhalten haben.
Der Hinweis 37 --> Vorgang geschlossen gemäß ZK-DVO 251 ("in Weiterbearbeitung außerhalb AES") bedeutet nicht, dass die Sache damit für immer erledigt ist, sondern nur, dass die Angelegenheit in ATLAS erledigt wird, jedoch ausserhalb von AES weiter verfolgt wird. Der Zoll vergisst nichts und wird mit Sicherheit über das HZA die Sache verfolgen. Wenn ich den Zoll richtig einschätze, dann werden die gleich mit harten Bandagen kommen und ein Ermittlungsverfahren einleiten. Da die Aufbewahrungspflicht 10 Jahre beträgt, hat der Zoll noch ausreichend Zeit.
Das Follow-Up wird auf jeden Fall zu 2012 eingeführt, was bedeutet, dass alle Ausfuhren, für die das AgV fehlt, zunächst mal in den Status 37 gesetzt werden und dann nach und nach ausserhalb von AES abgearbeitet werden.
Ist zumindest meine Einschätzung.
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