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Warenannahme verweigert


Einer2 Geschrieben am 26 Dezember 2010



Dabei seit
20 Dezember 2010
2 Beiträge
Hallo,
es ist schon mehrmals vorgekommen, dass hier Ware beschädigt angeliefert wird. Meist sind die Schäden bei der Verladung entstanden, z.B. aufgerissene Säcke oder Kartons. Da wir ein lebensmittelverarbeitneder Betrieb sind, wird Ware in beschädigter Verpackung aus hygenischen Gründen nicht mehr verarbeitet. Unser Lademeister schreibt in solchen Fällen eine Reklamation, macht Fotos und verweigert die Annahme oder lässt, z.b. eine Palette mit 25kg Säcken, vom Fahrer abpacken und den berschädigten Sack aussortieren und vernichten. Falls der Fahrer nicht bereit ist umzupacken wird die Annahme verweigert. Ist das überhaupt Rechtens? Hat der Lieferant nicht das Recht auf Nacherfüllung und muss er die Frachtkosten für die Retoure bei Annahmeverweigerung übernehmen??

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Rennie Geschrieben am 27 Dezember 2010



Dabei seit
04 August 2010
24 Beiträge
Moin,

Es besteht ein Unterschied zwischen Annahme und Abnahme!

Die Ware zu Entladen und zu Lagern, bis der Verkäufer bzw. der Transporteur für Ersatz sorgt ist Pflicht, wenn die Geschäftsbeziehung schon länger läuft und auch auf weitere Sicht bestehen bleibt.

Jedoch muss die Ware selbstverständlich nicht als "in Ordnung" befunden werden. Hier hat der Verkäufer für Ersatz/Erstattung zu sorgen, bzw. sonstige vertragliche Vereinbarungen zu erfüllen. Wir haben das Problem öfter mit unseren Kunden, da dieser bei einem Verkäufer einkauft, dessen Verpackungen nicht zwingend geeignet sind.

Wie mit der beschädigten Ware umzugehen ist, würde ich mit dem Verkäufer klären. Als Vorschlag, bei entsprechenden Kapazitäten lagern, bis eine Partie zusammenkommt, dessen abtransport lohnt. Oder unter Absprache und Gebühr ins Tierfutter zu entsorgen.

Auch das Umpacken der Palette ist nicht zwingend vorgegeben, da eine Verpackungseinheit (PAL) beschädigt ist.

Es ist jedoch immer auch auf eventuelle sondervereinbarungen beim Kaufvertrag zu achten.

betterorange Geschrieben am 28 Dezember 2010



Dabei seit
02 April 2007
1271 Beiträge
Es ist rechtens.

Das der Fahrer sich weigert, weil er keine zeit hat oder für die Leistung weder bezahlt noch befugt ist.

Macht er es doch ist dies i.d.R. ein nicht durch den Frachtvertrag gedeckter Sonderaufwand.

Andereseits finde ich es gut, wenn Schaden möglichst umgehend und problemfrei gemindert wird, so wie in Eurem Fall.

Frachtführer und Verlader sollten mit Euch eine Vereinbarung treffen, was im Falle der Beschädigung zu tun ist, um alle zufrieden zu stellen.

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