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Meldung von zollrechtlichen Unregelmäßigkeiten


Exportkontrolle und Exportkontrollrecht: Erfahrungsaustausch und Tipps für eine reibungslose Abwicklung deiner Exporte unter Berücksichtigung aller Verbote, Sanktionen, Embargos und Genehmigungen. Unser Forum Exportkontrolle und Exportkontrollrecht behandelt Fragen wie, wie funktioniert die Exportkontrolle in Deutschland? Welche Regeln gelten für Ausfuhren? Welche Rolle spielen Sanktionen und Embargos im Exportkontrollrecht? Wie beantrage ich eine Lizenz für die Ausfuhr bestimmter Güter? Welche Unterlagen sind dafür erforderlich? Wie kann ich als Unternehmen sicherstellen, dass ich mich an das Exportkontrollrecht halte?


HaWeGe Geschrieben am 12 Januar 2011



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18 Januar 2008
9 Beiträge
Hallo zusammen,

im Zusammenhang mit dem Antrag auf AEO kam jetzt vom HZA ein Schreiben mit der Bitte um weiterführende Angaben.

So müssen wir innerhalb des Unternehmens Maßnahmen für die Meldung von zollrechtlichen Unregelmäßigkeiten einführen und durch Arbeits- oder Organisationsanweisung dokumentieren.

Meine Frage ist, wer sollte da benannt werden? Vermutlich doch jemand aus der für Zollabwicklung zuständigen Abteilung. Ist das dann nur jemand, der "petzt", oder ist der dann auch für die möglichen Verfehlungen verantwortlich, bzw. was passiert, wenn er etwas nicht meldet.

Gibt es evtl. Muster oder Beispiele, wie eine solche AA aussehen könnte?

Viele Grüße
HaWeGe

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waldorf Geschrieben am 12 Januar 2011



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23 Juli 2007
1705 Beiträge
Hallo HaWeGE,

die von dir genannte Person wird in den mannigfaltigen AEO-Seminaren inzwischen schon fast offiziell als "Zollpetze" bezeichnet. Ich würde "Zolldenunzianten" vorziehen. Von einer erforderlichen A&O in diesem Zusammenhang ist mir nichts bekannt - sieht nach einer Beratererfindung oder der Überinterpretation eines Zollbeamten aus.

Während der dt. AEO-Fragebogen klar auf diese Denunziantenfunktion abstellt, spricht der EU-Fragebogen -den wir in DE ja nicht benutzen "sollten" (d.h. im Klartext nicht benutzen dürfen)- nicht von "zollrechtl. Unregelmäßigkeiten", sondern nennt Vorgänge wie Diebstahl, einbruch oder Schmuggel in Zusammenhang mit Zollware.

Wenn Du tatsächlich dieser Aufforderung zur Einführung eines "Zolldenunzianten" nachkommen willst, sollte das schon jemand sein, der gründlich abwägen kann, ob er sich durch sein Denunziantentum bei Kollegen und Vorgesetzten beliebt machen will und ggf. den Verlust seines Arbeitsplatzes in Erfüllung seiner zollrechtlichen Pflichten aufs Spiel setzt, um für den Erhalt der unglaublichen Vorteile des AEO zu kämpfen.

waldorf Geschrieben am 04 März 2011



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23 Juli 2007
1705 Beiträge
Muss hier nochmal nachhaken, weil die Forderung des Zolls nach einer "Zollpetze" m.E. Auswirkungen haben kann, die ich nicht o.k. finde, weil sie persönliche Konsequenzen für die "Petze" und/oder seine Kollegen haben könnte.

Kann der Zoll verlangen, dass jemand dazu verpflichtet wird, "Unregelmäßigkeiten" anzuzeigen, auch wenn er sich dadurch selber belastet (z.B. im Rahmen eines Bussgeldverfahrens) oder arbeitsrechtliche Konsequenzen zu befürchten sind (z.B. eigene Kündigung oder Kündigung von Kollegen) ?

Ein Beispiel: Sören Sorgfalt ist Zollverantwortlicher bei der Spedition Schnell, die AEO ist. Er stellt fest, dass seine Mitarbeiterin Paula Penibel über Monate hinweg gegen Bewilligungsauflagen für den Zugelassenen Versender verstossen hat. Er befürchtet, dass daraufhin die extrem wichtige ZV-Bewilligung widerrufen wird und ein Bußgeld gegen ihn, Paula oder die Spedition verhängt wird. Erst kürzlich hat sein Chef Carsten Choleriker einen Kollegen wegen zu vieler Strafzettel entlassen. Sören befürchtet jetzt, dass Paula Penibel ebenfalls gefeuert werden könnte. Paula ist 54, ihr Mann arbeitslos und sie hat noch 2 minderjährige Kinder.

Ich hoffe, es gibt in unserem Rechtssystem eine Rechtsnorm, die Sören Sorgfalt davor schützt, zum Denunzianten werden zu müssen ?

MagNet-99 Geschrieben am 04 März 2011



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16 Juni 2006
2708 Beiträge
Ja, mein lieber Waldorf, gibt es....

Sören hat nämlich eine Treuepflicht gegenüber seinem Arbeitgeber. Er muss sich erst hier bemerkbar machen sofern es sich nicht um einen Straftatbestand handelt.

Ich würde dann als Geschäftsführer Paula abmahnen und Sören rausschmeissen, dafür das er seinen Laden nicht im Griff hat.... ;-)))))))

Mal im ernst, wer meint den AEO zu brauchen, der muss sich über solche Dinge vorher Gedanken machen. Monitoring wie Selbstanzeige gehören einfach dazu. Es soll ja das gegenseitige Vertrauen zwischen Zoll und Firma gefördert werden. Meine Erfahrung bei Selbstanzeige ist, das der Zoll sehr positiv reagiert. Ich denke die Häufigkeit darf nicht zu hoch sein.

Gruss
MagNet-99

export_import Geschrieben am 18 Dezember 2012



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07 Juni 2010
86 Beiträge
Hallo zusammen,

auch wir wurden von unserem HZA aufgefordert weitere Angaben zum Verfahren zur Vermeidung von zollrechtlichen Unregelmäßigkeiten zu machen.

Laut Zoll geht es bei der Frage darum, den Zollbehörden nachzuweisen, dass bereits vor dem Entstehen von Unregelmäßigkeiten Kontrollmaßnahmen des Antragssteller erfolgen, um das Risiko, dass es überhaupt zu Fehlern kommt zu minimieren.

Ich weiß nicht was ich da hinschreiben soll.

Könnt ihr mir auf die Sprünge helfen, mit ein paar Stichwörten vielleicht?
Habt ihr Maßnahmen für die Meldung (Vermeidung) von zollrechtlichen Unregelmäßigkeiten geschaffen?

whitesnuf Geschrieben am 18 Dezember 2012



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98 Beiträge
Hallo zusammen,

wir haben die Frage dahingehend beantwortet, dass wir eine "interne Zollstelle" haben, die alle Zollangelegenheiten stichprobenartig überwacht und anhand von Arbeitsanweisungen die mit Zollthemen befassten Abteilungen an der Leine hält und die Einhalten derer auch überwachen darf.

Sollte es trotz allem einmal zu Problemen kommen, sucht man sofort aktiv die Kommunikation mit den Zollbehörden um weitere Verfehlungen zu vermeiden.

Das wurde ohne Rückfragen anerkannt.

Viele Grüße,
whitensnuf

export_import Geschrieben am 18 Dezember 2012



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07 Juni 2010
86 Beiträge
Ok, danke für deinen Hinweis. Dann werde ich mal etwas in der Richtung schreiben.

waldorf Geschrieben am 18 Dezember 2012



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23 Juli 2007
1705 Beiträge
Hallo export_import,

Es reicht nicht, "mal was in der Richtung zu schreiben." Du musst Dir auch im klaren sein, dass das im Ernstfall bedeutet, dass du deinen Kollegen oder deine Vorgesetzten auch tatsächlich verpetzen musst und diese persönlich oder dein Unternehmen die Konsequenzen tragen müssen.

Für mich ist gerade diese Problematik keine zollrechtliche, sondern eine moralisch-ethische Frage.
Irgendwie scheinen wir Deutschen einen Hang zum Denunziantentum zu haben und nicht jeder hat aus der Geschichte des letzten Jahrhunderts, in dem diese Geisteshaltung zweimal "perfektioniert" wurde, etwas gelernt.

Der_Staufer Geschrieben am 18 Dezember 2012



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11 Februar 2008
979 Beiträge
Verpetzen hin, verpetzen her. warum versucht man nicht, erstmal Fehler der Vergangenheit und Probleme firmenintern zu lösen und Fehler künftig zu vermeiden?

Ich würde an diese Problematik eher pragmatisch herangehen, und nicht das große moralisch-ethische Fass aufmachen. Denn dann dürfte man vieles nicht...

Auch wäre mir neu, dass Straftaten anderer Menschen anzeigepflichtig wären, zumindest Steuerhinterziehung und co sind nicht in § 138 StGB genannt. Und sich selbst muss man auch nicht belasten.

Aus Sicht des Unternehmens muss man sagen, dass man Fehlverhalten von Mitarbeitern, die Verwarngelder bzw. Bußgelder "generieren", auch auf diese abwältzen kann, der Unternehmer selbst kann zwar nach §130 OWiG belangt werden, aber das ist auch nicht so leicht möglich. Er muss seinen Laden halt im Griff haben.

Man kann den Diebstahl von Nichtgemeinschaftsware usw. durchaus mit Unregelmäßigkeit bezeichnen. Was man alles unter diesem Begriff verstehen kann, ist doch Definitionssache. Kommt der Zoll da nicht mit einer Definition, dann kann man alles oder auch fast gar nichts unter diesen Begriff subsumieren.

waldorf Geschrieben am 20 Dezember 2012



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23 Juli 2007
1705 Beiträge
Hallo Der Staufer,

dieses Mal verstehe ich nicht, was du sagen möchtest.
Die Punkt im AEO-Fragebogen, um den es hier geht, fragt nach einem Meldesystem bei zollrechtlichen Unregelmäßigkeiten. Daraus muss man schliessen, dass ein AEO verpflichtet ist, solch einen Prozess zu etablieren und Unregelmäßigkeiten zu melden. Da bleibt kein Raum für "firmenintern" lösen. Diese "Meldepflicht" schließt dann u.U. personliche Nachteile für den Zollverantwortlichen (die "Zollpetze"), seine Kollegen und/oder seine Vorgesetzten oder das Unternehmen ein. Kommt man seiner "Meldepflicht" nicht nach, kann die Konsequenz der Verlust des angeblich so wichtigen AEO-Status sein.

Das kann m.E. eine grosse Belastung für das Unternehmen und die Mitarbeiter darstellen und ich wundere mich ehrlich darüber, dass soviele deutsche Unternehmen AEO werden, ohne sich dieser Konsequenzen bewusst zu sein oder diese zu ignorieren.

Diese Problematik und meine Kritik an der Förderung des Denunziantentums durch den Zoll halte ich nicht für die "grosse moralisch-ethische Keule", sondern für eine wichtige Wertediskussion.

Der_Staufer Geschrieben am 20 Dezember 2012



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11 Februar 2008
979 Beiträge
Wer in der Vergangenheit laufend und wiederholt "unregelmäßigkeiten" verursacht hat, wird keinen AEO bekommen noch eine andere Bewilligung zu einem Vereinfachten Verfaren erhalten. Natürlich bleibt da Raum, um Fehler erst mal zu erkennen, zu lösen und abzustellen. Schauen wir uns doch mal die Frage an:

"Haben Sie in Ihrem Unternehmen Maßnahmen für die Meldung von zollrechtlichen Unregelmäßigkeiten an die betreffenden Behörden eingeführt und hierzu entsprechende Kontaktpersonen benannt? Beschreiben Sie das Verfahren und benennen Sie eine Kontaktperson für Zollangelegenheiten."

In dem Abschnitt
"Bisherige Einhaltung der Zollvorschriften (Artikel 5a ZK; Artikel 14h ZK-DVO, Anl. 1 der Erläuterungen zum Antrag (Anhang 1C ZK-DVO); Leitlinien Teil 2, Abschnitt II – I.2.2)"

Ich kann da nichts von einer "Zollpetze" oder so lesen. Das ist eine Übertreibung, die der Realität m.E. nicht gerecht wird.

Bisher ist hier alles wenig konkret. Der Fall oben mit dem ZV müsste dann auch schon längst dem Zoll aufgefallen sein, denn die müssen ja soundso oft ihm Jahr die Verfahren aussetzen und Kontrollen durchführen... Wenn da monatelang was falsch läuft, dann unter der Beobachtung des Zolls.

Solange diese Unregelmäßigkeiten nicht benannt sind, kann man darunter alles oder aber eben nur Diebstahl usw. von Nichtgemeinschaftsware verstehen.


Der Zoll differenziert sehr wohl, wie und warum es zu den Fehlern kam, wer sie verursacht hat, wie die Reaktionen darauf sind und was unternommen wird, das in Zukunft zu verhindern.

waldorf Geschrieben am 21 Dezember 2012



Dabei seit
23 Juli 2007
1705 Beiträge
Na, dann hoffe ich mal, dass Referenten von AEO-Seminaren -auch die, die gleichzeitig Zöllner aus- und fortbilden- und die Vielzahl der Berater, die den AEO als einträgliches Geschäftsmodell erkannt haben, diese Diskussion lesen und beachten und die "Zollpetze" nicht mehr propagieren.
Von mir aus kann diese Diskussion damit beendet werden.
Wünsche frohe "zollfreie" Weihnachten.

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