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Unterschied konnexes und inkonnexes Pfandrecht
Fayar |
Geschrieben am 28 Januar 2011
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Dabei seit 22 Januar 2008 21 Beiträge
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Hallo zusammen,
ich lerne zur Zeit für die mündliche Prüfung. Noch ist mir der Unterschied zwischen konnexem und inkonnexem Pfandrecht, von dem unter anderem ein Spediteur gebrauch machen kann nicht ganz geläufig.
Könnte mir jemand den Unterschied näher erläutern?
Vielen Dank schonmal!
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CARGOFORUM PARTNER
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huugoo |
Geschrieben am 28 Januar 2011
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Dabei seit 26 Januar 2011 40 Beiträge
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Hi Fayar,
hab mich auch mal etwas schlau gemacht im Netz und bin auf folgendes gestoßen:
"Man kann dabei zwischen konnexem und inkonnexem Pfandrecht unterscheiden. Von einem konnexen Pfandrecht spricht man, wenn die Forderung und das Gut in einem Zusammenhang stehen, z. B. Lagergut und Lagerentgelt. Von einem inkonnexen Pfandrecht wird gesprochen, wenn Gut und Forderung nicht in einem Zusammenhang stehen, z. B. bei einem Spediteur: Schulden aus einem vorher nicht bezahlten Transportauftrag. Dieses Pfandrecht darf nur ausgeübt werden, wenn die Forderung unstrittig ist."
Zitat aus Wikipedia
mal einfach gesagt als Spediteur hast du ein HGB gemäßes Pfandrecht (konnexes) wenn dein Kunde die Fracht nicht zahlt, dann kannste das Gut pfänden,weil es im Zusammenhang steht mit dem Beförderungsvertrag.
beim inkonnexem könntest du bei einen weiteren B-Auftrag wiederum das Gut pfänden obwohl das eine neuer Vertrag ist, allerdings musste dann sehr gute Gründe haben.
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Fayar |
Geschrieben am 29 Januar 2011
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Dabei seit 22 Januar 2008 21 Beiträge
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Hey,
sowas findet man bei Wikipedia?
Danke für die Antwort! Ist mir jetzt verständlich geworden :)
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Andy85 |
Geschrieben am 29 Januar 2011
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Dabei seit 08 Februar 2009 59 Beiträge
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Noch eine kleine Sache dazu:
beide Pfandrechte können auch bei einer "Vermutung" auf Zahlungsunfähigkeit des Kunden angewand werden!
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gamewornjcollector |
Geschrieben am 24 Februar 2011
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Dabei seit 03 September 2009 58 Beiträge
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soweit ich weiß geht das nur mit einen gerichtlichen mahnverfahren.. eine pfändung
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MagNet-99 |
Geschrieben am 25 Februar 2011
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Dabei seit 16 Juni 2006 2708 Beiträge
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Nicht beim Spediteur, deswegen gibt es ja extra das Spediteurpfandrecht....
Gruss
MagNet-99
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