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Kugelschreiberminen Gefahrgut
Gefahrgutbeauftragter: Erfahrungsaustausch und Tipps für Gefahrgutbeauftragte. Unser Forum Gefahrgutbeauftragter behandelt Fragen wie, wie werde ich Gefahrgutbeauftragter und welche Anforderungen muss ich erfüllen? Welche Schulungen und Qualifikationen benötige ich, um Gefahrgutbeauftragter zu werden? Welche Aufgaben hat ein Gefahrgutbeauftragter und was sind die wichtigsten Verantwortlichkeiten? Welche gesetzlichen Vorschriften und Standards müssen Gefahrgutbeauftragte beachten und wie werden diese überwacht? Wieviel verdient ein Gefahrgutbeauftragter?
Spedithor |
Geschrieben am 23 Juni 2011
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Dabei seit 18 Juli 2008 26 Beiträge
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Hallo zusammen,
muss man Kugelschreiberminen ( ca. 50 handelsübliche Kugelschreiber) per Luft als Gefahrgut verschicken? Falls ja, hat jemand von euch Erfahrungen gemacht, die er mir mitteilen kann? UN Nummer o.ä.?
Ist leider schwer etwas herauszufinden, da ich kein Sicherheitsdatenblatt hab..
Dank euch schonmal im voraus
Spedithor
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CARGOFORUM PARTNER
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Dieter2 |
Geschrieben am 28 Juni 2011
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Dabei seit 12 März 2008 625 Beiträge
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Hallo Spedithor,
Kugelschreiberminen sind kein Gefahrgut im Sinne der IATA-DGR.
Gruß
Dieter
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Spedithor |
Geschrieben am 28 Juni 2011
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Dabei seit 18 Juli 2008 26 Beiträge
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Hallo Dieter2,
hab mir mittlerweile diverse Datenblätter angeschaut, die meissten sind kein Gefahrgut.
Es gibt aber durchaus Kugelschreiber, die als Gefahrgut deklariert werden müssten.(Inhalt Tinte mit Triphenylmethan)
trotzdem vielen Dank
Spedithor
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Dieter2 |
Geschrieben am 28 Juni 2011
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Dabei seit 12 März 2008 625 Beiträge
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Hallo Spedithor,
würde mich mal interessieren, woher diese Info stammt. Triphenylmethan selbst unterliegt dem Gefahrstoffrecht / REACH. Ein Gegenstand, der Triphenylmethanfarbstoff enthält, kann meines Wissens keiner Gefahrgutvorschrift unterliegen.
Gruß
Dieter
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Spedithor |
Geschrieben am 30 Juni 2011
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Dabei seit 18 Juli 2008 26 Beiträge
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Hallo,
lt. Airline gibt es Kugelschreiber, die als Gefahrgut gelten. Daher braucht man ein Sicherheitsdatenblatt vom Hersteller.
Ich muss allerdings gestehen, dass die Annahme, dass Kugelschreiber mit Triphenylmethanfarbstoff den DGR- Bestimmungen unterliegen, auf meiner Recherche basiert.
Nach diversen Telefonaten mit den Herstellern von Kugelschreiberminen hat sich aber tatsächlich herausgestellt, dass wir bisher kein Gefahrgut entdecken konnten...
Da die Kugelschreiberminen unseres Kunden nun definitiv kein gefahrgut enthalten, hab ich mich auch mit diesem Umstand begnügt. Da bin ich auch wirklich froh drüber, weil soetwas doch immer etwas ausartet, was die Besorgung von Informationen angeht...Kosten/Nutzen ;)
Grüße
Spedithor
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Dieter2 |
Geschrieben am 30 Juni 2011
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Dabei seit 12 März 2008 625 Beiträge
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Hallo Spedithor,
danke für die Info! Ich habe im Oktober eine PK1-Turnunsschulung, da werde ich das Kugelschreiberthema mal hinterfragen.
Gruß
Dieter
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Spedithor |
Geschrieben am 30 Juni 2011
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Dabei seit 18 Juli 2008 26 Beiträge
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Ich bin dieses Jahr auch noch dran(PK6), dann können wir die Ergebnisse hier vor Ort vergleichen :)
Grüße
Spedithor
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hazmatgerman |
Geschrieben am 04 Juli 2011
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Dabei seit 06 Mai 2011 32 Beiträge
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@spedithor
Unabhängig von SDB: wenn auf den Konsumenten-Verpackungen Sicherheitshinweise stehen, ist die Abklärung ob Nicht-Gefahrgut gem. 9.1.7 IATA zwingend. Sonst kann es passieren, daß für eine Einstufung als ID 8000 plädiert wird. Wenn allerdings die Minen keinerlei Gefahrgüter oder auch Gefahrstoffe enthalten, gilt analog 3.0.1.1 IATA und sie sind kein GG. Falls sie doch etwas enthalten, muß anhand des Teils 3 eine Klassifizierung erfolgen; dann kann aufgrund der Klassifizierung evtl. über eine Freigestellte Menge gearbeitet werden.
Gruß
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hazmatgerman |
Geschrieben am 04 Juli 2011
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Dabei seit 06 Mai 2011 32 Beiträge
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@spedithor:
mich würde die Quelle (welche Airline die Minen als Gefahrgut ansieht) interessieren. Ich habe dazu nämlich keine Informationen.
Dank und Gruß
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hazmatgerman |
Geschrieben am 04 Juli 2011
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Dabei seit 06 Mai 2011 32 Beiträge
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Nachsatz
Falls Triphenylmethan allerdings nach WHG als wassergefährdend eingestuft ist, wäre zumindest für den Stoff selbst auch die GG-Klassifizierung als UN 3077 oder 3082 zu prüfen. Zumindest der Merck-Index listet den Stoff (nicht den Gegenstand) als WGK 3.
Gruß
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Disponent98 |
Geschrieben am 05 Juli 2011
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Dabei seit 20 Mai 2011 17 Beiträge
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Aber das sind doch sehr geringe Mengen? Muss das dann deklariert werden?
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Spedithor |
Geschrieben am 06 Juli 2011
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Dabei seit 18 Juli 2008 26 Beiträge
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Hallo Hazmatgerman!
Erstmal vielen Dank für die Ausführung.
Es könnte sein, dass die Airline vielleicht Gasdruckkugelschreiber meint, da wir die Sendung nicht verladen haben, habe ich da auch nicht weiter nachgehakt.
Es handelt sich um eine große Airline...
Grüße
Spedithor
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