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Frachtenvermittlung als Nebengeschäft
Sandy39 |
Geschrieben am 18 September 2011
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Dabei seit 18 September 2011 2 Beiträge
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Hallo,
ich absolviere momentan eine Weiterbildung zum Verkehrsfachwirt und wir hatten mal ein ganz interessantes Thema, das keiner so richtig beantworten konnte. Vielleicht könnt ihr helfen, Frage war in Etwa:
Ein Unternehmen stellt als Haupttätigkeit Holzprodukte her. Alle Materialbeschaffungen und Transporte werden durch Einkauf von Frachtraum bzw. Beauftragung von Speditionen erledigt. Als neue Einkommensquelle möchte das Unternehmen als Nebentätigkeit zusätzliche Ladungen von anderen Partnerunternehmen vermitteln und verkaufen.
Braucht der Holzunternehmen irgendwelche Erlaubnis oder Versicherung?
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CARGOFORUM PARTNER
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Nagy |
Geschrieben am 19 September 2011
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Dabei seit 09 September 2011 13 Beiträge
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Hallo Sandy39,
als erstes muss das Unternehmen die Nebentätigkeit im HR eintragen lassen. Sonst ist dies schonmal nicht rechtens.
Wenn die Ladungen mit dem eingenen Fuhrpark gefahren werden,
braucht das Unternehmen eine gewerblichen Güterkraftverkehr Lizenz
oder sogar die EU Lizenz. Diese Lizenz bekommt mann aber nur wenn man folgende Punkte erfüllt :
- Finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens nachweisen kann
- Nachweis der Zuverlässigkeit
- Nachweis der fachlichen Eignung
Bitte die Versicherung nicht vergessen, es besteht die Versicherungspflicht nach GüKG also die Güterschaden-Haftpflichtversicherung.
Gruß
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Sandy39 |
Geschrieben am 19 September 2011
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Dabei seit 18 September 2011 2 Beiträge
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Und wie änder es sich, wenn ausschließlich ohne LKWs agiert?
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Nagy |
Geschrieben am 20 September 2011
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Dabei seit 09 September 2011 13 Beiträge
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Guten Morgen,
ich gehe davon aus, du meins ausschließlich ohne eigene LKWs...
dann bleibt es gleich, du handelst dann als Frachtenvermittler und
die muessen die gleichen Bedingungen erfüllen
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betterorange |
Geschrieben am 26 September 2011
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Dabei seit 02 April 2007 1271 Beiträge
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wichtig ist nur, das der Vermittler nicht als Fuhrunternehmer auftritt.
Das kann je nach Dokumentenlage bös ausgehen.
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Andy85 |
Geschrieben am 30 September 2011
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Dabei seit 08 Februar 2009 59 Beiträge
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Hallo Zusammen,
wenn du ein Frachtenvermittler bist, musst du absolut KEINE fachliche Eignung, finazielle Leistungsfähig sowie Zuverlässigkeit nachweisen!!!
Gewerbeanmeldung und HR reicht völlig aus.
Auch die Haftung beim Frachtenvermittler kann teilweise nicht nach HGB greifen (wenn du mit deinem Geschäft überlegt vorgehst). Auch eine EU-Lizenz benötigst du nicht!
Voraussetzung ist, dass du einen Vermittlungsvertrag mit deinem Kunden abschließt und NUR die vereinbarte Provision abrechnest. Die Frachtrechnung wird direkt vom Spediteur/Frachtführer zugesandt. Du solltest aber auch einen Vertrag mit deinen Frachtführern/Spediteuren aufsetzen, damit der Kundenschutz gewährleistet ist.
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