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Ausbildung / Zivildienst
PASpedi_03 |
Geschrieben am 03 März 2006
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Dabei seit 14 Juni 2005 37 Beiträge
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Hallo zusammen,
habe folgendes Problem :
ich werde im Sommer 2006 ( Juli ) meine Ausbildung zum Speditionskaufmann beenden.
Nach meiner Ausbildung muss ich noch Zivildienst leisten, da ich Kriegsdienstverweigerer bin.
Nun habe ich die Ankündigung vom Zivildienstamt bekommen das ich 2 Monate Zeit habe mir eine Zivildienststelle zu suchen.
Habe nun folgende Möglichkeiten:
1.)Nach meiner Ausbildung 1 Jahr in meinem Ausbildungsbetrieb zu arbeiten ( Noch nicht sicher )
oder
2.)Mir eine Zivildienstplatz zu suchen meine Zivildienst zu machen und darauf hoffen das ich nach der Ausbildung etwas finde bzw. mein Ausbildungsbetrieb mich zurücknimmt.
War jemand von euch schon mal in der Situation oder kann mir weiterhelfen??
Danke für eure Hilfe.
:D
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juergen2 |
Geschrieben am 06 März 2006
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Dabei seit 20 Oktober 2005 307 Beiträge
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Hi,
Frage: WILLST du unbedingt Zivi machen oder MUSST du? Sprich, hast du ne Einberufung bekommen und könntest dich "Nicht heranziehen" lassen?
Ich würd dir raten erst zu arbeiten.
Begründung:
Du bekommst später besser nen Job nach Zivi wenn du schon etwas Erfahrung hast
Und ausserdem, wer weiss ob du in einem Jahr überhaupt noch Zivi machen musst. Vielleicht bist du krank, vorübergehend untauglich, oder die politische Lage ändert sich (Wehrpflicht weg?) oder sie haben in einem Jahr genug jüngere und verzichten auf dich...
Also klarer Rat: nach hinten schieben!
Hat bei mir übrigens so gut funktioniert daß ich weder Bund noch Zivi machen musste...
Gruss
Juergen 2
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mickineuss |
Geschrieben am 10 März 2006
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Dabei seit 13 Juli 2005 123 Beiträge
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Hallo Spedi_03,
ich sehe das genauso wie Juergen. Ich bin damals direkt nach der Handelsschule zum Bund "marschiert" und habe danach nach einer Ausbildungsstelle gesucht. Damals waren es noch 18 Monate Wehrpflicht.
Heute ist die Sollstärke so nach unten geschrumpft, dass viele junge Leute duchrs Raster fallen und nicht mehr die Einberufung erhalten.
Ich kenne da viele Leute, die weder Zivildienst noch die Bundeswehr absolviert haben.
Daher würde ich einfach warten und alles auf dich zukommen lassen.
Vielleicht haste Glück und brauchst auch nicht. Wäre bares Geld für dich.
Gruß
mickineuss
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Stefanau |
Geschrieben am 16 Juli 2006
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Dabei seit 16 Juli 2006 28 Beiträge
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Hallo!
Ich weiß, das Thema ist schon etwas älter, jedoch hab ich noch eine Frage:
Wieso kannst du noch ein Jahr im Betrieb weiterarbeiten? Kannst du noch solange zurückgestellt werden?
Ich bin leider auch in einer solchen Situation fürs nächste Frühjahr, daher interessiert mich das natürlich...
Stefan
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RD |
Geschrieben am 18 Juli 2006
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Dabei seit 15 April 2005 402 Beiträge
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servus zusammen,
bei mir wars so, daß ich auch nach meiner lehre zum zivi mußte. ich konnte noch bis august im betrieb arbeiten und dann gins ab zum zivi.
rückstellen ist heute bedingt möglich, da die zivistellen nur 1 x pro dienstzeit besetzt werden.... somit ist das ein problem.
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Michael |
Geschrieben am 18 Juli 2006
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Dabei seit 24 Februar 2005 674 Beiträge
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Moin,
wenn man nach der Ausbildung noch Wehr- oder Zivildienst ableisten muß, aber die Möglichkeit besteht, dies nicht direkt oder kurz nach der Prüfung machen zu müssen, würde ich auch in jedem Fall dazu raten, zunächst ein wenig Berufspraxis zu erwerben, also im gelernten Beruf zu arbeiten. Weniger übrigens mit Blick auf die Tatsache, daß sich die Rahmenbedingungen ändern können und so ggf. zu einem späteren Zeitpunkt gar kein Wehr- oder Zivildienst mehr abgeleistet werden muß, sondern weil es heutzutage für absolute Berufsanfänger recht schwierig sein kann, in einem Unternehmen unterzukommen. Insofern kann sich Berufspraxis nach der Ausbildung nur positiv auswirken.
Ich kenne selber einen Fall, in dem ein junger Mann nach der Berufsausbildung zunächst Zivildienst gemacht hat und anschließend ohne jede Berufspraxis sein "Glück" auf dem Arbeitsmarkt versucht hat... Es hat schon ziemlich lange gedauert, bis er eine Stelle gefunden hat, obwohl er hochmotiviert war, wieder zu arbeiten.
Übrigens würde ich mich, wenn ich mich denn für Wehr- oder Zivildienst entscheiden würde, auf jeden Fall auch mit der Agentur für Arbeit in Verbindung setzen, um bereits im Vorfeld zu klären, unter welchen Voraussetzungen hinterher ggf. ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht. So sind z.B. bestimmt Fristen bei der Meldung zu beachten, um Sanktionen zu vermeiden.
Gruß,
Michael
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