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ABD erstellt ohne Vollmacht des Ausführers
Ausfuhrabwicklung und Export Zollabfertigung: Tipps und Tricks für die erfolgreiche Abwicklung von Exportgeschäften. Unser Forum Ausfuhrabwicklung und Zoll behandelt Fragen wie, wie läuft die Ausfuhrabwicklung ab? Wie läuft die Zollabfertigung bei der Ausfuhrabwicklung ab? Welche Dokumente sind für die Ausfuhrabwicklung erforderlich?
Murdock1982 |
Geschrieben am 14 Oktober 2011
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Dabei seit 01 April 2009 25 Beiträge
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Hallo,
ein Kollege hat um einem Fahrer zu helfen "auf die schnelle" ein Ausfuhrbegleitdokument erstellt ohne sich eine Vollmacht vom Ausführer geben zu lassen, das ABD für Ihn zu erstellen. Die Lieferbedingung war EXW. Die Ware ging nach Osteuropa. Der Fahrer ist dann mit unserer MRN zum Zollamt, hat das Ausfuhrbegleitdokument geöffnet und mittlerweile auch eine Ausgangsmitteilung erhalten. Sämtliche Rechnungen, etc. lagen ihm vor und er hat sich nur vom Ausführer die Zollnummer telefonisch mitteilen lassen. Was ist, wenn der Zoll nun die Vollmacht sehen möchte und wir diese nicht vorlegen können? Was kann da passieren?
Freue mich auf Info.
Besten Dank.
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CARGOFORUM PARTNER
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betterorange |
Geschrieben am 20 Oktober 2011
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Dabei seit 02 April 2007 1271 Beiträge
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Dem Zoll dürfte das fast egal sein. Vielmehr ist es problematisch wenn jemand ohne Auftrag und ohne Vollmacht Zoll/Steuererklärungen für Dritte abgibt.
Da würde ich ernsthaft an der Qualifikation arbeiten.
Es mag ja sein, das mancher exw Verkäufer exw verkauft, da er nicht in gewisse Länder liefern (darf), da er bestimmte Absatzvereinbarungen mit dem Hersteller, hat oder gewisse Märkte zu riskant sind etc.
Die einfache Mitteilung eines Sachbearbeiters zur Zollnummer reicht nicht aus.
Ggf. nachträglich einholen und alles ist sauber.
LG BO
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fjs02 |
Geschrieben am 02 Juni 2022
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Dabei seit 22 Januar 2015 34 Beiträge
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Hallo allerseits,
ich muss hier einen alten Thread mal wieder hervorholen.
Der Spediteur eines unserer Kunden (Lieferbed.: FCA) hat wohl unser ABD "verbummelt" und dann ohne unsere Vollmacht eigenmächtig ein neues erstellt.
Und dann hat er noch zum Teil andere Zolltarifnummer angemeldet. (Wir vermuten auf Geheiß unseres Kunden).
Ich bin da echt geschockt, dass die Leute es als Kavaliersdelikt ansehen, unsere EORI-Nr. zu missbrauchen.
Was meint ihr dazu?
Gruß
fjs02
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Chev |
Geschrieben am 02 Juni 2022
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Dabei seit 10 April 2009 1442 Beiträge
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In diesem Fall haftet der Spediteur alleine, selbst wenn er die Ausfuhranmeldung in direkter oder indirekter Vertretung für euch abgegeben hat. Der Spediteur ist in diesem Fall Anmelder und Ausführer, auch wenn es anders in der Ausfuhranmeldung deklariert wurde.
Ich würde es dennoch korrigieren bzw. das ABD stornieren lassen, ggf. könnt ihr dies in einem solchen Fall auch selbst beim Zoll durchführen - also den Antrag auf Stornierung.
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