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Antrag Werkverkehr für fremde Frachten
LogM |
Geschrieben am 29 Oktober 2011
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Dabei seit 22 Oktober 2011 12 Beiträge
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Hallo Forengemeinde,
unser bestehende Werkverkehr soll zukünftig sporadisch fremde Frachten fahren. Wir wissen, das dies gem. GüKG einer besonderen Erlaubnis bedarf und möchten diese nun beantragen. Die Kriterien aus dem o.g. Gesetz sind vollumfänglich erfüllt.
Nun zur Frage:
An welche Stelle richten wir den Antrag und gibt es Erfahrungen hinsichtlich der Bearbeitungsdauer eines solchen Antrags?
Vielen Dabk für Eure Erfahrungen/Meinungen/Informationen und Ratschläge!
Beste Grüße
LogM
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CARGOFORUM PARTNER
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frankenstein |
Geschrieben am 02 November 2011
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Dabei seit 11 August 2005 198 Beiträge
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Den Antrag richtest Du an das Straßenverkehrsamt der kreisfreien Stadt, bzw. an das Landratsamt, in manchen Bundesländern sind auch die oberen Straßenverkehrsbehörden, also Bezirksregierungen zuständig.
Hinsichtlichder Bearbeitungszeit würde ich auf jeden Fall mal mit 4 Wochen rechnen.
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LogM |
Geschrieben am 02 November 2011
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Dabei seit 22 Oktober 2011 12 Beiträge
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Jawoll, das ist doch zumindestens schonmal ein Richtungsschuss! Wie verhält sich das denn mit der Sachkunde? Muss diese bei bestehendem Unternehmen trotzdem per Prüfung nachgewiesen werden oder reicht es, einen bestehenden Werkverkehr zu haben!?
Beste Grüße
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frankenstein |
Geschrieben am 03 November 2011
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Dabei seit 11 August 2005 198 Beiträge
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Alleine über den bestehenden Werkverkehr wird sich die fachl. Eignung nicht abbilden lassen.
Ihr könnt versuchen, bevor die neue Berufszugangsverordnung am 04.12.2011 in Kraft tritt, für eine fachlich geeignete Person über den Antrag "5-jährige Leitende Tätigkeit" die Fachkundebescheinigung zu bekommen. Dazu solltet ihr euch schnellest möglich mit der für euch zuständigen IHK in Verbindung setzen. Die Chancen schätze ich aber eher als gering ein, da die leitende Tätigkeit in einem "Güterkraftverkehrsunternehmen" stattgefunden haben muss...
Realistischer ist also Prüfung.
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LogM |
Geschrieben am 05 Januar 2012
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Dabei seit 22 Oktober 2011 12 Beiträge
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Haben heute übrigens die Genehmigung erhalten! Hat also wunderbar funktioniert! Aber den Berg an Unterlagen, die man darzulegen hatte darf man nicht unterschätzen.
Die fachlich Eignung wurde übrigens aufgrund einer leitenden Tätigkeit in einen Industrieunternehmen mit kraftverkehrsnahen Tätigkeiten erteilt. Ohne Prüfung aber mit Beurteilungsgespräch durch den Referenten der IHK.
Besten Dank nochmal!
LogM
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