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Gelangensbestätigung für grenzüberschreitende Lieferungen
Recht und Steuern im Außenhandel: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Gestaltung im internationalen Handel. Unser Forum Recht und Steuern im Außenhandel behandelt Fragen wie, welche Rechtsvorschriften und Steuerregeln gelten im internationalen Handel? Wie kann ich als Unternehmer im Außenhandel meine Steuerpflichten erfüllen? Welche Risiken gibt es bei der Einfuhr von Waren aus dem Ausland und wie kann ich diese minimieren? Welche Möglichkeiten gibt es, im internationalen Handel Steuervorteile zu nutzen? Wie kann ich als Unternehmer im Außenhandel sicherstellen, dass ich alle relevanten Rechts- und Steuerregelungen einhalte?Gehe zu Seite Zurück 1, 2, 3 ... 8, 9, 10, 11, 12 Weiter
Ajungilak |
Geschrieben am 07 Juni 2012
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Dabei seit 20 Januar 2012 66 Beiträge
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Hallo,
die Hamburg HK hat auf ihrer hp jetzt zu diesem Thema ja wie folgt resümiert:
Zitieren:: |
BMF-Schreiben vom 1.6.2012 zu Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
Mit Schreiben vom 1. Juni 2012 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die Übergangsfrist bei den Beleg- und Buchnachweispflichten bei der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen (Gelangensbestätigung) erneut verlängert. Die bisherigen Nachweise können nunmehr bis zum Inkrafttreten einer erneuten Änderung des § 17a Umsatzsteuerdurchführungsverordnung (UStDV) ausgeführte Lieferungen verwendet werden.
Das BMF-Schreiben vom 1.6.2012 ist abrufbar in der Spalte rechts neben diesem Artikel.
Hintergrund:
Innergemeinschaftlichen Lieferungen sind nach §§ 17a bis 17c UStDV nachzuweisen, ansonsten ist im Regelfall die Umsatzsteuer nachzuentrichten.
Am 25. November 2011 hatte der Bundesrat (Bundesratsdrucksache 628/11 vom 13.10.2011; Zweite Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom 2.12.2011) eine Änderung der Belege (Gelangensbestätigung) beschlossen, mit denen die Steuerfreiheit von Ausfuhren ins Drittland und innergemeinschaftlichen Lieferungen nachzuweisen ist. Insbesondere im Bereich der innergemeinschaftlichen Lieferungen ergeben sich hierdurch deutliche Veränderungen für die Unternehmen, auf die sie sich einstellen müssen.
Da mit praktischen Problemen der sogennanten Gelangensbestätigung zu rechnen ist, hatte sich die IHK-Organisation für Verbesserungen der Gelangensbestätigung und für die Verlängerung der Nichtbeanstandungsfrist zur Anwendung der bisherigen Nachweispflichten eingesetzt. Die Gelangensbestätigung verpflichtet die ausländischen Unternehmen zur Mitwirkung an Nachweisvorschriften des deutschen Fiskus, die sie selbst vielfach nicht kennen. Die Motivation zur Mitwirkung wird aus diesem Grund vermutlich eher gering sein. Der Lieferer trägt - rechnet er nicht vorab vorsichtshalber mit Steuer ab - das Risiko, dass die Bestätigung uneinbringlich ist. Die Speditionen sind nach Verlautbarungen ihres Spitzenverbands aufgrund des damit verbundenen Haftungsrisikos nicht bereit, an der Einholung der Bestätigung mitzuwirken.
Mit Schreiben vom 6. Februar 2012 hatte das BMF die Übergangsfrist bei den Beleg- und Buchnachweispflichten bei der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen (Gelangensbestätigung) vom 30. März 2012 auf den 30. Juni 2012 verlängert. Ein erster Entwurf eines Ausführungserlasses zur Neuregelung, zu dem auch ein Muster der Bescheinigung gehört, wurde zwar im Internetangebot des Bundesfinanzministeriums veröffentlicht. Er ist bemüht, einige der praktischen Probleme abzufangen. So enthält er einige Erleichterungen, wie zum Beispiel die Einholung der Bestätigung als Sammelbestätigung oder auch in elektronischer Form. Die damit verbundenen Probleme werden dadurch jedoch nicht gelöst. Dies hatte auch die Finanzverwaltung erkannt und nochmals die Nichtbeanstandungsfrist für die Verwendung der bisherigen Nachweise bis zum 30. Juni 2012 verlängert. Nun ist die Frist nochmals verlängert worden bis zum Inkrafttreten einer erneuten Änderung des § 17a UStDV.
Dokument-Nr. 100857
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige IHK.
Trotz sorgfältiger Prüfung können wir für die Richtigkeit der Angaben keine Gewähr übernehmen. Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall an das für Sie zuständige Finanzamt.
Stand: Juni 2012
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Die url: www.hk24.de/recht_und_...igung.html
Ist ja nichts mehr Neues, ich dachte, dass aber diese kurze Rekapitulation noch mal ganz sinnvoll sein könnte.
Gruß
A.
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CARGOFORUM PARTNER
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Rhenania |
Geschrieben am 26 Juli 2012
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Dabei seit 26 Juli 2012 4 Beiträge
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Das Ringen um die Gelangensbestätigung geht in die nächste Runde.
Das BMF wird voraussichtlich nach der Sommerpause – also Anfang September 2012 – einen Entwurf für die Änderung der UStDV vorlegen. Mit einem Inkrafttreten der neuen Verordnung wird ab dem 1. Januar 2013 gerechnet.
Was können Unternehmen jetzt tun?Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte die Gelangensbestätigung gemäß den Vorgaben des UStDV erbringen. "Von den zwischenzeitlich seitens des BMF angekündigten Vereinfachungen sollte vorerst kein Gebrauch gemacht werden", so DHPG-Berater Klöttschen. Alternativ können Unternehmen auch die Nachweise in der bisherigen Form erbringen, was in der Praxis oft einfacher ist. Allerdings birgt auch dieses Vorgehen für Unternehmen Risiken: Für die Finanzgerichte ist die von der Verwaltung gewährte Nichtbeanstandungsregelung nicht bindend. Im Falle eines Gerichtsverfahrens könnten dann die alten Nachweise hinterfragt und möglicherweise nicht anerkannt werden.
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ideps |
Geschrieben am 26 Juli 2012
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Dabei seit 08 Juni 2009 247 Beiträge
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Rhenania wrote: |
Was können Unternehmen jetzt tun?Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte die Gelangensbestätigung gemäß den Vorgaben des UStDV erbringen. |
Das ist völliger Humbug und unseriös obendrein.
Warum soll man jetzt die Vorgaben der bis zur Änderung ausgesetzten UStDV erfüllen, wenn sie geändert wird?
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Rhenania |
Geschrieben am 26 Juli 2012
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Dabei seit 26 Juli 2012 4 Beiträge
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Das ist zumindest die Empfehlung der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft DHPG Dr. Harzem & Partner KG.
www.dhpg.de/cms/front_...dart=36804
Meiner Meinung nach sollte man bis zur Änderung der UStDV nach der Sommerpause des deutschen Bundestages warten. Allerdings steht nicht fest ob dann eine erneute Übergangsfrist gewährt wird.
Liebe Grüße
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ideps |
Geschrieben am 26 Juli 2012
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Dabei seit 08 Juni 2009 247 Beiträge
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Hallo Rhenania,
die Übergangsfrist wurde per BMF-Schreiben bis zur Änderung der UStDV verlängert, also nicht bis Jahresende und nicht bis Ende der Sommerpause. Insofern bedarf es keiner erneuten Fristverlängerung mehr.
Die Pressemeldung ist unterirdisch.
Im letzten Absatz: "Gelangensbestätigung gemäß UStDV" hat man einfach mal die Unterschrift des Abnehmers als Anforderung unterschlagen, in der ganzen Meldung werden Abnehmer und Empfänger munter durcheinandergewürfelt, einer der Knackpunkte der ganzen Problematik.
Da die im BMF-Entwurf gewährten Vereinfachungen dem Gesetz widersprechen, wird das Gesetz angepasst, so zu lesen auf der BMF-Homepage.
Diese Passage toppt alles:
Zitieren:: |
Ein besonderes Augenmerk erfordern alle Fälle, in denen der Kunde die Ware abholt. DHPG-Berater Klöttschen: „Häufig wird übersehen, dass der Abnehmer nicht nur den Warenempfang bestätigen muss, sondern auch die Absicht, die Ware ins EU-Ausland zu bringen". |
Ohne Worte.
Zuletzt bearbeitet von ideps am 26 Jul 2012 - 19:42, insgesamt einmal bearbeitet |
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ideps |
Geschrieben am 26 Juli 2012
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Dabei seit 08 Juni 2009 247 Beiträge
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Nachtrag:
Unternehmen sollten mit ihren Steuerberatern oder Softwarehäusern zur Zeit überhaupt nichts -kostenpflichtig- klären, sondern auf die Änderung der UStDV bzw. diesbezügliche Infos der IHK'en und Verbände warten.
Fakt ist, dass die im BMF-Entwurf festgeschriebenen Änderungen, also u.a. Alternativnachweise und Absehen von der Unterschrift des Abnehmers/Empfängers kommen werden, sonst gäbe es keine Anpassung des Gesetzes an den BMF-Entwurf. Zudem stehen wie vom BMF angekündigt weitere Erleichterungen an.
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Cargoblog |
Geschrieben am 11 August 2012
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Dabei seit 01 März 2011 195 Beiträge
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Auszug aus der neuesten DSLV-Info:
"Mit dem Entwurf zur erneuten Gesetzesänderung, der dem Deutschen Speditions- und Logistikverband vorliegt, ist das Ministerium in einigen Punkten den Forderungen des DSLV entgegen gekommen. So ist nun beispielsweise auch wieder die weiße Spediteurbescheinigung als Alternativnachweis zugelassen, jedoch nur für bereits abgeschlossene Transporte. Die Versicherung des Transportunternehmens, über eine Gelangensbestätigung zu verfügen und diese aufzubewahren, ist vollständig entfallen. Trotz dieser Erleichterungen bleiben weiterhin klärungsbedürftige Kritikpunkte."
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Rhenania |
Geschrieben am 20 September 2012
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Dabei seit 26 Juli 2012 4 Beiträge
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Laut Aussage des Vereins Hamburger Spediteure e.V. gibt es jetzt einen Formulierungsvorschlag zur Änderung UStDV zum 1.1.2013.
Dieser liegt aber nur den Mitglieder eines Bund-Länder-Arbeitskreises sowie einigen ausgewählten Wirtschaftsvertretern vor. In Kürze müsste der "endgültige" Entwurf vorgelegt werden, zu dem die Verbände nochmals Stellung nehmen können.
Ob der Termin 1.1.2013 zur Einführung der Gelangensbestätigung dann zu halten sein wird, bleibt abzuwarten.
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ideps |
Geschrieben am 21 September 2012
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Dabei seit 08 Juni 2009 247 Beiträge
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Das steht doch alles schon in dem vorherigen Post von Cargoblog?
Und wiederum verfälschst Du eine Info mit dem Hinweis, dass die Änderung der UStDV zum 1.1.2013 erfolgen soll. Das steht nicht in dem Rundschreiben des VHSp. Wann die UStDV geändert wird, ist nach wie vor offen, der 1.1.2013 stand nie zur Debatte.
Haben wir alles hier schon diskutiert, Deine Beiträge sind einfach nur unseriös
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beppo |
Geschrieben am 15 Oktober 2012
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Dabei seit 14 Dezember 2011 7 Beiträge
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Dieter2 |
Geschrieben am 15 Oktober 2012
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Dabei seit 12 März 2008 625 Beiträge
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Wenn ich das mal so überfliege, frage ich mich, warum man den ursprünglichen VO-Entwurf nicht einfach zurückgenommen hat.
Aber dann hätte man ja wohl zu einem gewissen Grad Unsinn und Unvermögen eingestanden...
Gruß
Dieter
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Tobbie |
Geschrieben am 15 Oktober 2012
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Dabei seit 28 September 2011 151 Beiträge
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Ja, ich denke auch das es genau darum geht.
Bloss nicht das Gesicht verlieren.
Hauptsache das Ergebnis ist positiv für die Wirtschaft, nur schade um die viele Zeit, die alle damit verschwendet haben.
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Ajungilak |
Geschrieben am 15 Oktober 2012
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Dabei seit 20 Januar 2012 66 Beiträge
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Hatte sich erledigt, daher selbst editiert.
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Ajungilak |
Geschrieben am 26 Oktober 2012
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Dabei seit 20 Januar 2012 66 Beiträge
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Hallo,
hier ist die aktuelle Stellungnahme der Bundessteuerberaterkammer auf den aktuellen BMF-Referentenentwurf.
Gruß
Ajungilak
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Cargoblog |
Geschrieben am 06 November 2012
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Dabei seit 01 März 2011 195 Beiträge
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Nach monatelangen Gesprächen zwischen Vertretern der Wirtschaft und dem Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat sich beim Thema „Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen“ nun eine neue Situation ergeben: Mit dem vom BMF vorgelegten Entwurf zur Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung werden die ursprünglichgeplanten, neuen Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen (Gelangensbestätigung) zukünftig wohl deutlich erleichtert werden. Der neue Entwurf soll mit einer angemessenen Übergangsfrist erst zum 1. Juli 2013 verbindlich werden, weshalb es bis dahin auf Basis eines Erlasses vom 1. Juni 2012 nicht beanstandet wird, wenn die bislang bekannten Nachweise fortgeführt werden.
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