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Gelangensbestätigung für grenzüberschreitende Lieferungen


Recht und Steuern im Außenhandel: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Gestaltung im internationalen Handel. Unser Forum Recht und Steuern im Außenhandel behandelt Fragen wie, welche Rechtsvorschriften und Steuerregeln gelten im internationalen Handel? Wie kann ich als Unternehmer im Außenhandel meine Steuerpflichten erfüllen? Welche Risiken gibt es bei der Einfuhr von Waren aus dem Ausland und wie kann ich diese minimieren? Welche Möglichkeiten gibt es, im internationalen Handel Steuervorteile zu nutzen? Wie kann ich als Unternehmer im Außenhandel sicherstellen, dass ich alle relevanten Rechts- und Steuerregelungen einhalte?


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Tetris Geschrieben am 29 November 2011



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30 Juni 2009
29 Beiträge
Tach zusammen,

zu oben genannten Thema gibt es eine Meldung unserer IHK (siehe unten bzw. www.suedlicher-oberrhe...gen.html).

Ist dieses Problem bei den Usern hier schon angekommen? Gibt es bereits Lösungsvorschläge? Wir halten die Neuerungen bei den innergemeinschaftlichen Lieferungen in der Praxis nur mit grossem Aufwand umsetzbar.
Vorallem da das beschriebene Verfahren "Einlieferschein Postverkehr" nur bei Ausfuhren aber nicht bei innergemeinschaftlichen Lieferungen möglich sein soll (lt. unserer IHK).

Gruss,
Tetris


UMSATZSTEUER INTERNATIONAL
Neue Nachweise für grenzüberschreitende Lieferungen
Am 25. November 2011 hat der Bundesrat eine Änderung der Belege beschlossen, mit denen die Steuerfreiheit von Ausfuhren ins Drittland und innergemeinschaftlichen Lieferungen nachzuweisen ist. Insbesondere im Bereich der innergemeinschaftlichen Lieferungen ergeben sich hierdurch deutliche Veränderungen, die innerbetrieblich umzusetzen sind. Aber auch für Drittlandslieferungen ist der Nachweis künftig enger geregelt. Da die Änderung zugleich dazu genutzt wurde, die bisherigen Soll-Vorschriften in Muss-Vorschriften umzuwandeln, kommt der Beachtung künftig noch größere Bedeutung als bereits bislang zu. Denn nach wie vor gilt: Wer den Grenzübertritt seiner Ware nicht nachweisen kann, zahlt im Regelfall Steuer nach. Zu den beschlossenen Änderungen im Einzelnen:


Ausfuhren: Ausfuhren sind, soweit sie im elektronischen Ausfuhrverfahren ATLAS angemeldet werden, durch den Ausgangsvermerk oder den Alternativausgangsvermerk nachzuweisen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Waren vom Lieferer oder Abnehmer selbst transportiert werden oder eine Spedition eingeschaltet ist. Nur wenn in den Versendungsfällen die genannte Nachweisführung nicht möglich oder zumutbar ist, kann auf die bislang bekannte Spediteursbescheinigung zurückgegriffen werden. Alternativ kommt in diesen Fällen die Nachweisführung durch einen Frachtbrief in Betracht, der neuerdings vom Auftraggeber des Frachtführers unterschrieben sein muss, oder durch ein Konnossement oder ein Einlieferungsschein für im Postverkehr beförderte Sendungen. Jeweils muss dann das Dokument die Versendungsbezugsnummer der Ausfuhranmeldung enthalten.
Für Ausfuhren, die nicht elektronisch angemeldet werden, zum Beispiel weil sie die hierfür relevante Wertgrenze unterschreiten, bleibt im Wesentlich die Nachweisführung wie bislang erhalten.


Innergemeinschaftliche Lieferungen: Der Nachweis innergemeinschaftliche Lieferungen wird deutlich umfangreicher geändert. Die in diesem Bereich bislang geltende Unterscheidung in Beförderungen, bei denen der Lieferer oder Abnehmer die Ware selbst transportieren, und in Versendungen über einen beauftragten selbständigen Transporteur wird aufgegeben. Als jetzt einheitliches Nachweisdokument wird neben einem Doppel der Rechnung eine sogenannte Gelangensbestätigung eingeführt. Hierbei handelt es sich um einen Beleg, der vom Abnehmer, also Vertragspartner des Lieferers, ausgestellt sein muss und folgende Angaben enthalten muss:


• Name und Anschrift des Abnehmers
• Menge des Gegenstands der Lieferung und handelsübliche Bezeichnung einschließlich Fahrzeug-Identifikationsnummer bei Fahrzeugen
• Tag und Ort des Erhalts des Gegenstands im EU-Ausland oder bei Selbsttransport durch den Abnehmer Tag und Ort des Endes der Beförderung im EU-Ausland
• Ausstellungsdatum der Bestätigung
• Unterschrift des Abnehmers.


Die Bescheinigung kann entweder direkt gegenüber dem Lieferer oder aber gegenüber dem Spediteur abgegeben werden. Wird sie vom Spediteur eingeholt, so muss dieser gegenüber dem Lieferer schriftlich versichern, dass er über eine solche Bestätigung des Abnehmers verfügt.


Die praktischen Probleme der Gelangensbestätigung liegen auf der Hand. Sie verpflichtet die ausländischen Unternehmen zur Mitwirkung an Nachweisvorschriften des deutschen Fiskus, die sie selbst vielfach nicht kennen. Die Motivation zur Mitwirkung wird aus diesem Grund vermutlich eher gering sein. Der Lieferer trägt - rechnet er nicht vorab vorsichtshalber mit Steuer ab - das Risiko, dass die Bestätigung uneinbringlich ist. Ob die Speditionen bereit sein werden, die Bestätigungen einzuholen ist offen. Trotzdem diese und viele weitere Probleme und offenen Punkte seitens der Wirtschaftsverbände vorgetragen wurden, wurde die Änderung jetzt verabschiedet.


Ausführungsvorschriften zur Neuregelung, zu denen auch ein Muster der Bescheinigung gehören soll, wurden bislang noch nicht veröffentlicht. Abgesehen vom innerbetrieblichen Aufwand ist damit die Umsetzung zum vorgegebenen Zeitpunkt des Jahreswechsels praktisch kaum darstellbar. Die IHK setzt sich vehement für eine verlängerte Übergangsfrist ein und wird hierüber berichten.


Den Wortlaut der neuen Umsatzsteuerdurchführungsverordnung finden Sie über die seitliche Servicespalte neben dem Text. Für die Ausfuhren haben insbesondere die Regelungen der §§ 9 und 10 UStDV, für die innergemeinschaftlichen Lieferungen des § 17a UStDV Bedeutung.

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waldorf Geschrieben am 29 November 2011



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Während die Regelungen zum Ausfuhrnachweis in Drittländer eher unproblematisch sind, ist die Neueinführung der "Gelangensbestätigung" (GB) im innergemeinschaftl. Verkehr als alleiniger Nachweis der USt.-freiheit m.E. ein untauglicher Gesetzesversuch.

Diese Idee setzt ja voraus, dass der befördernde Spediteur, Kurierdienst etc. sich den Empfang der Sendung für den Verkäufer im EU-Ausland bestätigen lassen müsste. Dabei gibt es mehrere unüberwindbare Hindernisse :
1. Der Beförderer müsste diese GB original unterzeichnet an den Verkäufer zurückliefern.
2. Der Empfänger im EU-Ausland müsste eine Bescheinigung unterzeichnen, die es dort nicht gibt und bisher nur auf deutsch existiert.
3. Da der dt. Verkäufer nicht sicher sein kann, dass er diese GB zurückerhält, kann er eigentlich nicht ohne MwSt fakturieren.
4. Sein Kunde wird aber nicht bereit sein, erstmal 19 % USt zu zahlen, die er dann vielleicht wieder erstattet bekommt. Er kauft beim Wettbewerber im anderen Mitgliedstaat, in dem es solch unglaubliche Vorschriften nicht gibt.
5. Der Beförderer übernimmt ggf. eine Haftung, falls er die GB nicht herbeibekommt (und wird sich hoffentlich weigern, dies zu tun).
6. Ein solcher Systemwechsel ist niemals innerhalb von 5 Wochen realisierbar.

Mir ist schleierhaft, wie ein deutsches Ministerium eine solch praxisfremde Regelung überhaupt schaffen kann und dann auch noch die Zustimmung der Legislative erhält (die vermutlich gar nicht verstanden hat, was sie da genehmigt). Ich bin aber auch relativ sicher, dass diese Praxisfremde dazu führen muss, diese Regelung nochmals zu überdenken - und zwar schnell.

Ein Grund ist mir jetzt eingefallen (nachdem ich inzwischen schon das erste Werbemail bekommen habe): ein Konjunkturprogramm für notleidende USt.-berater und Seminarveranstalter.

Tetris Geschrieben am 29 November 2011



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Ich muss dir bei allen Punkten recht geben. Außer

Punkt 2: Nicht mal das existiert!
"...Ausführungsvorschriften zur Neuregelung, zu denen auch ein Muster der Bescheinigung gehören soll, wurden bislang noch nicht veröffentlicht."

und

deine Einschätzung "diese Regelung nochmals zu überdenken":
Dies wurde in der Legislative bereits beschlossen. Demnächst werden die werten Volksvertreter in den wohlverdienten (?) Weihnachtsurlaub gehen. Bis zum Inkrafttreten dieser Änderung am 01.01.12 kann ich mir nicht vorstellen, daß ein Änderung überhaupt noch technisch terminlich möglich ist.

Gruß,
Tetris

waldorf Geschrieben am 29 November 2011



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Hallo Tetris,

leider werden wohl immer häufiger erst Entscheidungen getroffen und danach überlegt, ob sie sinnvoll und praktikabel sind.

Obwohl die Regelung bereits beschlossen ist und obwohl einige Verbände davor ergebnislos versucht haben, diese Regelung zu verhindern, habe ich Hoffnung, dass die offenkundige Praxisfremde dazu führt, dass jetzt breite Reaktionen kommen, die der Finanzverwaltung klar und deutlich aufzeigen, dass die Idee der Gelangensbestätigung (GB) nicht umsetzbar ist.

Ich zähle da insbesondere auf die Spediteure, ohne die die ganze Konstruktion nicht funktionieren kann. Als Verlader muss ich sie ja jetzt verpflichten, die GB zu besorgen. Was ist die Folge, wenn das nicht gelingt - Haftung des Spediteurs für 19 % VAT ???

Tetris Geschrieben am 29 November 2011



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Hallo Waldorf,

ich hoffe und gehe zwar davon aus, daß die verladende Wirtschaft das Problem kostenlos an die Spediteure abgeben kann. Ähnlich wie zurzeit mit dem Verbringungsnachweis.

Aber grundsätzlich könnte man als verladende Wirtschaft auch eine Arbeitskraft dafür einsetzen, daß diese den Empfänger hinterher telefoniert/mailt und den GB auf diesem Wege organisiert. Bei Nichterfolg wird die Steuer nachbelastet.
Zugegeben, unwahrscheinlich, weil teuer und aufwändig. Aber vielleicht will der Staat so für neue Arbeitsplätze sorgen!?!

Gruß,
Tetris

ideps Geschrieben am 29 November 2011



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waldorf wrote:

Ein Grund ist mir jetzt eingefallen (nachdem ich inzwischen schon das erste Werbemail bekommen habe): ein Konjunkturprogramm für notleidende USt.-berater und Seminarveranstalter.

Traurig, aber wahr. Der zuständige BMF-Referent, der das mit verbockt hat, wird auch bald Urlaub einreichen und hochdotierte Vorträge (als Privatperson) dazu halten...

Tetris wrote:

Punkt 2: Nicht mal das existiert!
"...Ausführungsvorschriften zur Neuregelung, zu denen auch ein Muster der Bescheinigung gehören soll, wurden bislang noch nicht veröffentlicht."
Doch, ein Entwurf geistert durch die Republik

Tetris wrote:
ich hoffe und gehe zwar davon aus, daß die verladende Wirtschaft das Problem kostenlos an die Spediteure abgeben kann. Ähnlich wie zurzeit mit dem Verbringungsnachweis.

NEIN !!!

Tetris Geschrieben am 30 November 2011



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29 Beiträge
ideps wrote:

Tetris wrote:

Punkt 2: Nicht mal das existiert!
"...Ausführungsvorschriften zur Neuregelung, zu denen auch ein Muster der Bescheinigung gehören soll, wurden bislang noch nicht veröffentlicht."
Doch, ein Entwurf geistert durch die Republik

Hab die IHK zitiert. Aber wenn dem so ist, dann würde ich mich freuen, wenn mir jemand diesen Entwurf per PM zukommen lassen würde.

ideps wrote:

Tetris wrote:
ich hoffe und gehe zwar davon aus, daß die verladende Wirtschaft das Problem kostenlos an die Spediteure abgeben kann. Ähnlich wie zurzeit mit dem Verbringungsnachweis.

NEIN !!!

Wir werden sehen.....
Ich war beruflich bereits auf beiden Seiten tätig und es gab nie (mit Ausnahme des Treibstoffzuschlag) Einigkeit bei den Speditionen beim Einführen von Gebühren für solche und ähnliche Tätigkeiten. Also ich bin guten Mutes, daß auch hier eine Lösung im Sinne der verladenden Wirtschaft gefunden wird. Ob dies fair oder gerecht wäre, steht auf einem anderen Blatt.

Gruß,
Tetris

waldorf Geschrieben am 30 November 2011



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Tetris wrote:
ich hoffe und gehe zwar davon aus, daß die verladende Wirtschaft das Problem kostenlos an die Spediteure abgeben kann. Ähnlich wie zurzeit mit dem Verbringungsnachweis.

Hallo Tetris,

Deine Gelassenheit in allen Ehren, aber die Erstellung einer traditionellen Spediteursbescheinigung liegt allein im Kontrollbereich der Spedition und läßt sich sehr leicht realisieren.
Bei der neuen Gelangenbescheinigung muss sich der Spediteur diese GB vom Empfänger bestätigen lassen (der sich ggf. noch legitimieren muss, dass er wirklich der Empfänger ist und bestätigen darf) und diese GB im Original zurück an seinen Ausftraggeber geben.
Der Aufwand dafür ist wesentlich höher, das Risiko von Fehlern ebenfalls.

Außerdem haben viele moderne Spediteure/Kurierdienste längst keine Papierform für ihre Empfangsquittierung im Einsatz und müssen hier wieder auf den mittelalterlichen Papierprozess zurück..

Tetris Geschrieben am 30 November 2011



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30 Juni 2009
29 Beiträge
waldorf wrote:
Tetris wrote:
ich hoffe und gehe zwar davon aus, daß die verladende Wirtschaft das Problem kostenlos an die Spediteure abgeben kann. Ähnlich wie zurzeit mit dem Verbringungsnachweis.

Hallo Tetris,

Deine Gelassenheit in allen Ehren, aber die Erstellung einer traditionellen Spediteursbescheinigung liegt allein im Kontrollbereich der Spedition und läßt sich sehr leicht realisieren.
Bei der neuen Gelangenbescheinigung muss sich der Spediteur diese GB vom Empfänger bestätigen lassen (der sich ggf. noch legitimieren muss, dass er wirklich der Empfänger ist und bestätigen darf) und diese GB im Original zurück an seinen Ausftraggeber geben.
Der Aufwand dafür ist wesentlich höher, das Risiko von Fehlern ebenfalls.

Außerdem haben viele moderne Spediteure/Kurierdienste längst keine Papierform für ihre Empfangsquittierung im Einsatz und müssen hier wieder auf den mittelalterlichen Papierprozess zurück..

Hallo Waldorf,

"Gelassenheit", naja, bin schon gespannt wie es gelöst wird. Aber in der Regel wird nichts so heiss gegessen wie es gekocht wird. Da die Theoretiker wiedermal Stolperfallen aufgebaut haben, müssen die Praktiker im Logistikbereich auf beiden Seiten eine Lösung finden.

z.B.
Die Möglichkeit mit einem "elektronisch erstellten Schreiben, welches auch ohne Unterschrift gültig ist" mittlerweile auch rechtlich akzeptiert. Dann wäre es grob umrissen doch auch eine Möglichkeit, daß man in Fußnoten definiert, daß das Unterschreiben auf Barcodegeräten bei der Anlieferung den Spediteur dazu befähigt für einen Absender eine GB zu erstellen. Unterm Strich brauch man dann nur auf dem Formular das Wort "Verbringungsnachweis" durch das Wort "Gelangensbestätigung" zu ersetzen.
Wohlgemerkt ich bin weder Jurist noch Steuerfachmann, es soll nur ein grob umrissener Gedanke sein. Könnte mir aber vorstellen, daß es in diese Richtung gehen wird.

Oder glaubst du ernsthaft, daß ab 01.01. die Paketdienstfahrer wieder mit Katalogdicken Papierstapel unterwegs sein werden?

Gruß,
Tetris

Arnd Geschrieben am 30 November 2011



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22 Juni 2011
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Hat aber auch etwas komisches, wenn man sich die praktischen Auswirkungen ausmalt - und sich dann die Bergündungen & Bemerkungen zu der Gesetzesänderung durchliest. Hier ein paar Auszüge:
Zitieren::
B. Lösung
[...] zudem werden einfachere und eindeutigere Nachweisregelungen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen geschaffen

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Es werden vier Informationspflichten geändert und zwei Informationspflichten abgeschafft.
Die Änderung der Informationspflichten führt zu keiner bezifferbaren Veränderung der Bürokratiekosten. Durch die Aufhebung von zwei Informationspflichten verringern sich die Bürokratiekosten um 28 000 Euro.
Darüber hinaus verändert sich der Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft nicht.

F. Weitere Kosten
Es entstehen keine Kosten für die Wirtschaft einschließlich der mittelständischen Unternehmen.

Kompletttext auf bundesrat.de

waldorf Geschrieben am 01 Dezember 2011



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23 Juli 2007
1705 Beiträge
Hallo Arnd,

genau da liegt das Problem: die Politiker werden von der Exekutive mit unrealistischen Informationen versorgt.

Ich hoffe nur, dass die jetzt startende Protestwelle die Politik erreicht und die falschinformierten Politiker die verursachenden Beamten entsprechend zur Verantwortung ziehen.

ACO1 Geschrieben am 01 Dezember 2011



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31 März 2009
31 Beiträge
Hallo zusammen,

ich glaube das wir dieses Thema im moment noch nicht allzuhoch kochen sollten, den in der oben zitierten Verordnung steht auf Seite 20 auch folgender Passus:

Die Gelangensbestätigung des Abnehmers kann aus mehreren Dokumenten bestehen,
aus denen sich die geforderten Angaben insgesamt ergeben. Die Bestätigung muss sich
also nicht zwingend aus einem einzigen Beleg ergeben. Sie kann z. B. auch aus einer
Kombination des Lieferscheins mit einer entsprechenden Bestätigung über den Erhalt des
Liefergegenstands bestehen.

Dies lässt doch wieder einen gewissen Spielraum und man sollte vielleicht ersteinmal die Kommentierung der Änderungen abwarten, bevor man in blinden Aktionismus verfällt und Sachen ändert oder ins Leben ruft die sich im Nachhinein als unnötig erweisen.

Mir ist jedoch auch klar das durch den späten Zeitpunkt der Änderung oder das frühe Inkrafttreten dieser, es vielen Leuten schwer fällt erstmal 1-2 Wochen untätig zu bleiben und abzuwarten.

Ich hoffe das es sich mit diesem Thema ähnlich verhält wie mit der damaligen Änderung des Rechnungslayout im Steuerrecht. Da sah es anfangs auch so aus als müsste alles geändert werden und nach der Kommentierung war klar das nur minimale bis garkeine Anpassungen nötig waren.

Also in diesem Sinne, hoffen wir das Beste.

MdgV ACO1

ideps Geschrieben am 02 Dezember 2011



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08 Juni 2009
247 Beiträge
ACO1 wrote:

Die Gelangensbestätigung des Abnehmers kann aus mehreren Dokumenten bestehen,aus denen sich die geforderten Angaben insgesamt ergeben. Die Bestätigung muss sichalso nicht zwingend aus einem einzigen Beleg ergeben. Sie kann z. B. auch aus einer Kombination des Lieferscheins mit einer entsprechenden Bestätigung über den Erhalt desLiefergegenstands bestehen.


Problem ist nur, dass die Unterschrift des Rampenarbeiters nicht genügt, er braucht eine Vollmacht...

Heutige Info des Deutschen Speditions- und Logistikverbandes:
Zitieren::
Gelangensbestätigung – DSLV rät von Verpflichtungsübernahme ab

Der DSLV rät allen Speditions- und Logistikunternehmen dringend davon ab, gegenüber ihren Auftraggebern eine Verpflichtung zur Beschaffung der so genannten Gelangensbestätigung einzugehen, da dies weder in ihrem Einflussbereich noch in ihrem Pflichtenkreis liegt. Auch sollten keine pauschalen Versicherungen abgegeben werden, für jeden innergemeinschaftlichen Transport über eine Gelangensbestätigung zu verfügen. Gleiches gilt für eine im Vorhinein erteilte Versicherung für den einzelnen Transport.

Aus akutem Anlass gibt der DSLV den Unternehmen erste Handlungsempfehlungen an die Hand und zeigt mögliche Lösungswege auf.

Nach neuesten Informationen tagt am 8. Dezember 2011 eine Bund-Länderkommission, die sich nochmals diesem Thema annehmen wird.

waldorf Geschrieben am 02 Dezember 2011



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23 Juli 2007
1705 Beiträge
Die einzig richtige Reaktion des DSLV, danke.
Offenbar kann man nur noch mit solch drastischen Reaktionen die Bürokratie von Ihrer Praxisferne überzeugen. Ich hoffe, dass die angekündigte Besprechung zu machbaren Ergebnissen führt und -mindestens genauso wichtig- die richtigen Schlüsse für zukünftige Vorgehensweisen zieht.

Tobbie Geschrieben am 04 Dezember 2011



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28 September 2011
151 Beiträge
Zitieren::
Darüber hinaus verändert sich der Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft nicht.

F. Weitere Kosten
Es entstehen keine Kosten für die Wirtschaft einschließlich der mittelständischen Unternehmen.

Das ist überhaupt der größte Witz. Da kann ich nicht anders als auch mal ordentlich zu nörgeln!

Nicht nur, dass alle ihre Software umstellen müssen, es immer noch keinen offiziellen Vordruck gibt, weder auf Deutsch noch auf Englisch (sind ja auch noch 3 Wochen Zeit und Weihnachten programmiert man besonders gern), sondern man muss dann als besonderes Geschenk zu Weihnachten den Empfängern im Ausland diesen abstrusen Alleingang Deutschlands erklären.
Selbst in Polen, wo alles dreissigfach mit Blut des Geschäftsführers unterschrieben werden muss, reagieren die Kunden mit Ungläubigkeit und verstehen nicht, warum "wir" so etwas einführen, und in den anderen Mitgliedstaaten ist das völlig unbekannt.

Die Lösung für die MwSt-Karusselle, um die es da wohl ursprünglich geht, ist da günstiger: die kaufen sich einfach 200 Stempel-Setzkästen, oder lassen ihre Firmen genauso schnell wieder verschwinden wie vorher -auch ohne Gelangensbestätigung. Oder sehe ich das falsch?

Die Zeit die unsere Mitarbeiter letzte Woche am Telefon verbracht haben um das zu erklären ist jetzt schon immens. Zumal ja viele Dinge noch gar nicht klar sind, und man nur die grundsätzlichen Änderungen ansprechen kann.
Der volkswirtschaftliche Schaden dürfte entgegen der Behauptung des BMF nicht unerheblich sein, der Nutzen jedoch mehr als fragwürdig.

Und zu den Seminaren zur Gelangensbestätigung mit *DEM* BMF-Referenten fällt mir auch nicht mehr viel ein, aber allein um zu protestieren würde ich mich anmelden!

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