im Groben sag ich mal
es haftet immer der, bei dem der Schaden entstanden bzw verursacht wurde, egal ob es der Frachtführer selber oder der "Dienstleister" des Transportes ist.
Haftungshöhe und Haftungsrecht richte sich nach den internationalem Recht bzw dem jeweiligen nationalem Recht (Deutschland = HGB )
siehe auch
www.tis-gdv.de/tis/inhalt.html
nach dem nun ermittelt ist wo und warum der Schaden entstanden ist , kann man nach den Incoterms demjenigen das Beförderungsrisiko oder auch Haftungsrisiko zuordnen.
Die Incoterms sind Vereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer wer von den Vertragspartner des Handelsvertrages Ansprüche gelten machen darf im Falle eines Falles.
- Warenversicherung für die Ware selbst müsste man ggf abschließen wenn es gewünscht bzw vereinbart wird (Incoterm)
- Haftungsversicherungen der Verkehrsunternehmen sind je nach Art durch die Transporteure vorhanden und decken nur die gesetzliche Haftungshöhe ab.
Wer für den Abschluss einer Warenversicherung verantwortlich ist. Richtet sich dann wiederum nach den Incoterms
Siehe auch
www.tis-gdv.de/tis/bed...incoterms/
Ich hoffe das ich es als groben Überblick erklären konnte.