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Dual Use Güter Verordnung EU Nr.1232/2011 v. 16 Nov 2011


Exportkontrolle und Exportkontrollrecht: Erfahrungsaustausch und Tipps für eine reibungslose Abwicklung deiner Exporte unter Berücksichtigung aller Verbote, Sanktionen, Embargos und Genehmigungen. Unser Forum Exportkontrolle und Exportkontrollrecht behandelt Fragen wie, wie funktioniert die Exportkontrolle in Deutschland? Welche Regeln gelten für Ausfuhren? Welche Rolle spielen Sanktionen und Embargos im Exportkontrollrecht? Wie beantrage ich eine Lizenz für die Ausfuhr bestimmter Güter? Welche Unterlagen sind dafür erforderlich? Wie kann ich als Unternehmen sicherstellen, dass ich mich an das Exportkontrollrecht halte?


EuroAccises Geschrieben am 13 Dezember 2011



Dabei seit
21 September 2010
273 Beiträge
L326/26 – 8.12.2011
Verordnung zu neue allgemeine Ausfuhrgenehmigungen der Union für die Ausfuhr bestimmter spezifischer Güter mit doppeltem Verwendungszweck nach bestimmten spezifischen Bestimmungszielen.
ALLGEMEINE AUSFUHRGENEHMIGUNG DER UNION Nr. EU001
Ausfuhren nach Australien, Japan, Kanada, Neuseeland, Norwegen, in die Schweiz einschließlich Liechtenstein und in die Vereinigten Staaten von Amerika.
Diese allgemeine Ausfuhrgenehmigung erstreckt sich auf alle Güter mit doppeltem Verwendungszweck, die in Anhang I dieser Verordnung aufgeführt sind, ausgenommen :
EU002 - Ausfuhr von bestimmten Gütern mit doppeltem Verwendungszweck nach bestimmten Bestimmungszielen.
EU003 - Ausfuhr nach Instandsetzung oder Ersatz
EU004 - Vorübergehende Ausfuhr für Ausstellungen oder Messen
EU005 - Telekommunikation
EU006 – Chemikalien

In Feld 44 des Einheitspapiers müssen die Ausführer die EU-Bezugsnummer X002 angeben und präzisieren, dass die Güter gemäß der allgemeinen Ausfuhrgenehmigung der Union Nr. EUxxx ausgeführt werden.

Dual Use Gütern VERORDNUNG (EU) Nr. 1232/2011

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Smart-Mellon Geschrieben am 22 Dezember 2011



Dabei seit
06 Juni 2008
153 Beiträge
Hallo zusammen,

bitte noch bei den Allgemeingenehmigungen beachten, dass diese erst ab dem 07.01.2012 gelten und nicht ohne vorige Anmeldung beim BAFA genutzt werden können (Ausfuhrverantwortlicher muss benannt und Exportkontrollsystem nachgewiesen werden).

Gruß
SM

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