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Ersatz-Tachoscheibe


Güterkraftverkehr und LKW Forum: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für Disponenten, Entscheider und Fuhrparkmanager. Unser Forum Güterkraftverkehr und LKW behandelt Fragen wie, welche Routenplanungs-Tools gibt es für den Güterkraftverkehr? Welche Versicherungen sind für den Güterkraftverkehr sinnvoll? Wie wird man Fuhrparkmanager und was sind die wichtigsten Aufgaben? Welche Trends gibt es im Güterkraftverkehr und wie wirken sie sich auf die Branche aus? Wie lässt sich die Kraftstoffeffizienz von LKWs verbessern?


Stefan1531 Geschrieben am 26 Januar 2012



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30 Juni 2006
495 Beiträge
Ich arbeite bei einem kleinen Mittelständler im Büro. Hin und wieder muss ich auch mal mit einem LKW zum Kunden fahren. Da ich nicht im täglichen Einsatz bin, habe ich natürlich kaum Tachoscheiben. Manchmal habe ich "Lücken" von 4 Wochen und mehr.

Bisher stelle ich dann immer die "Bescheinigung von Tätigkeiten (VO 561/2006)" aus. Für Montag - Freitag jeweils dann mit Angabe "andere Tätigkeiten" und für Samstag - Sonntag mit "Ruhezeit".

Wie wird das in anderen Unternehmen mit dieser Situation gehandhabt? Macht Ihr das auch so "genau" oder weiß jemand etwas Einfacheres?

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frankenstein Geschrieben am 30 Januar 2012



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Du musst die letzten 28 und den lfd. Tag nachweisen können. Dazu benötigst Du die Bescheinigung nach 561/06.
In D musst Du für Sonn- und Feiertage keine Bescheinigung mitführen.

8vInside Geschrieben am 11 Dezember 2014



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15 Beiträge
Die "Bescheinigung von Tätigkeiten (VO 561/2006)" musst du in diesem Fall haben, um nachweisen zu können, dass du in der in dem ausgestellten Dokument angegebenen Zeit kein nachweispflichtiges Fahrzeug im Güterkraftverkehr bewegt hast.

Etwas "Einfacheres" gibt es nicht, weil du ohne dieses Dokument keinen lückenlosen Nachweis über deine letzten 28 Tage hast.

Mfg- 8v

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