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Apple IPads als Gefahrgut Luftfracht


Gefahrgutbeauftragter: Erfahrungsaustausch und Tipps für Gefahrgutbeauftragte. Unser Forum Gefahrgutbeauftragter behandelt Fragen wie, wie werde ich Gefahrgutbeauftragter und welche Anforderungen muss ich erfüllen? Welche Schulungen und Qualifikationen benötige ich, um Gefahrgutbeauftragter zu werden? Welche Aufgaben hat ein Gefahrgutbeauftragter und was sind die wichtigsten Verantwortlichkeiten? Welche gesetzlichen Vorschriften und Standards müssen Gefahrgutbeauftragte beachten und wie werden diese überwacht? Wieviel verdient ein Gefahrgutbeauftragter?


Sergej1987 Geschrieben am 18 Mai 2012



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Hallo, ich habe eine Frage, unsere Firma möchte mehrere iPads als Luftfracht verschicken (nicht in die USA). Die Akkus haben je 24,5Wh, können wir die problemlos versenden oder brauchen wir dafür eine Shippers Declaration? Es sollen so 5-10 in ein Karton.

Ist das dann ein Overpack? Verpackungsanweisung müsste ja 967 (2) sein, da es sich um kleine Akkus handelt, wie ist es halt wenn wir davon mehrere zusammenpacken.

Unsere Firma ist IATA Agent und hat demnach auch Personen mit PK6, da es allerdings unser erste Sendung mit Gefahrgut ist würden wir uns gerne voher infomieren, damit nichts schief geht.

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Cargoman01 Geschrieben am 24 Mai 2012



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Hallo Sergej,
um deine Frage zu beantworten, braucht man noch ein paar mehr Informationen. Mittlerweile ist der Versand von den LiBatt. im gefahrgutbereich zur "Königsklasse" geworden.
Zuerst solltest du Prüfen, ob es sich um Zellen oder Batterien handelt.
Ist es eine Zelle, so liegt die "Freigrenze" bei 20Wh; bei einer Batterie 100Wh.
Sollte das der Fall sein,kannst du sie nach Teil 2 versenden.
Wenn nicht, hast du eine Klasse 9 Sendung mit zugehöriger Shippers.
Ganz wichtig ist, dass für Zelle/Batterie der UN 38.3 Test nachweisbar ist, da sonst ein Transportverbot besteht.
Der Karton der Ipads ist als Innenverppackung anzusehen...die 5-10 Stk in einem Karton sind dann KEIN OVERPACK, sondern das eigentliche Versandstück.
Bei Rückfragen kannst du mich gerne anschreiben.
Grüße
Cargo

LazarusLong Geschrieben am 25 Mai 2012



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Es kommt noch ein weiteres Problem hinzu. Der TE hat nicht gesagt, inwieweit die IPads neu oder gebraucht sind.
Falls feststehen sollte, oder es auch nur Anzeichen dafür gibt, dass die Batterien defekt sind trifft SP A 154 zu - Transportverbot für defekte Batterien.
Sollte es sich bei den IPads um EFB's handeln hatte ich das Problem schon einmal - EFB's zur Reparatur sind definitiv no-go.
@Cargoman... es besteht kein Grund, aus dem Artikel von M.Miska zu zitieren...er war nicht gut geschrieben, zusammenkopiert und enthielt sachliche Fehler. Von "Königsdisziplin" würde ich jedenfalls nicht sprechen.

Sergej1987 Geschrieben am 25 Mai 2012



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Also die Dinger sind natürlich neu, keine Prototypen, defekte oder ähnliches.

Wie soll man prüfen ob Zelle oder Batterie? Eine Batterie besteht aus mehreren Zellen (iPad 1= 2 Zellen) und iPad2/3 haben 3 Zellen.

LazarusLong Geschrieben am 25 Mai 2012



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186 Beiträge
Gar nicht. Wieviel Zellen mit welcher Kapazität, und welche Gesamtkapazität (in Wh) die Batterie hat, geht aus dem VOLLSTÄNDIGEN Prüfgutachten nach Teil III, Unterabschnitt 38.3 des UN Handbuches für Prüfungen und Testkriterien hervor.
Ein sog. "Konformitätszertifikat" ist wertlos...versuchen einem viele anzudrehen, hat aber keinerlei Beweiskraft.

Cargoman01 Geschrieben am 25 Mai 2012



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@Lazarus:
Ich wollte bei meiner Antwort erstmal nicht zu sehr ins Detail gehen, da einfach viel zu viele Faktoren nicht bekannt waren...so wie du ja auch schon geschrieben hast.
Auch wenn M. das nicht in seinem Artikel so geschrieben hätte, bin ich trotzdem der vollen Überzeugung, dass wir hier...gerade Aufgrund der immer noch großen Unwissenheit in Umgang mit LiBatt...trotzdem in der "Oberliga" des Gefahrgutbereiches spielen.
Einen ähnlichen Beitrag in selber Zeitschrift habe ich selber in 2009 verfasst...mit entsprechender Resonanz...und auch hier ähnlicher Wortlaut, in welcher Liga wir da Spielen.
Und was auf uns ab Januar 2013 auf uns zu kommt...davon will ich lieber gar nicht reden....

Chris84 Geschrieben am 12 Juni 2012



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12 Juni 2012
47 Beiträge
Fallen solche Sachen nicht unter Konsumgüter, ID8000?

Wie soll man an solche Gutachten herankommen?

Eigentlich wären Sie mit 3 Zellen und 42,5Wh ja nach Teil 2 zu versenden wenn lediglich ein Produkt pro Versandstück verschickt würde, oder?

LazarusLong Geschrieben am 12 Juni 2012



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Definintiv KEINE ID 8000. Warum ? Erstens, Sonderbestimmung A 182: "Ausrüstungen, die nur Lithium-Batterien enthalten, sind entweder als UN 3091 oder UN 3481 zu klassifizieren."
Zweitens trifft die auf ID 8000 anwendbare Sonderbestimmung auf IPADS eben NICHT zu:
"A112 Konsumgüter können nur Stoffe der Klasse 2 (außer Druckgaspackungen mit giftigem Treibgas), Klasse 3 (Verpackungsgruppe II oder III), Unterklasse 6.1 (nur Verpackungsgruppe III) und UN 3077, UN 3082 und UN 3175 enthalten, vorausgesetzt, dass solche Stoffe keine Nebengefahren aufweisen. Gefahrgüter, deren Beförderung auf Passagierflugzeugen verboten ist, dürfen nicht als Konsumgüter befördert werden.
Ich weiss sehr wohl (und bin mir da der Unterstützung von Cargoman sicher) dass es schwierig und manchmal (grade bei Apple) fast unmöglich ist, die vollständigen Testberichte zu bekommen. In so einem Fall kannst du die IPADS halt nicht legal verschicken. Punkt.

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