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KVO/ADSP oder CMR ?


Güterkraftverkehr und LKW Forum: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für Disponenten, Entscheider und Fuhrparkmanager. Unser Forum Güterkraftverkehr und LKW behandelt Fragen wie, welche Routenplanungs-Tools gibt es für den Güterkraftverkehr? Welche Versicherungen sind für den Güterkraftverkehr sinnvoll? Wie wird man Fuhrparkmanager und was sind die wichtigsten Aufgaben? Welche Trends gibt es im Güterkraftverkehr und wie wirken sie sich auf die Branche aus? Wie lässt sich die Kraftstoffeffizienz von LKWs verbessern?


Sannylg Geschrieben am 24 März 2006



Dabei seit
11 Januar 2006
34 Beiträge
Hallo, kurze Frage in die Runde
kann mir bitte jemand helfen und nützliche Tips zum KVO sowie CMR geben (oder nen brauchbaren Link)? Bin der Meinung das KVO seit längerer Zeit ungültig ist, oder? Nach was verfahre ich bei einem Transportauftrag (ADSP/ KVO oder CMR)
Danke für Eure Hilfe

CARGOFORUM PARTNER

Mayerhofer Geschrieben am 24 März 2006



Dabei seit
14 Mai 2005
722 Beiträge
Hi Sannylg,

folgende Erklärungen habe ich dir zu deinen Akronymen ADSp, CMR und KVO.

KVO
Vor dem 01.07.1998 regelte die Kraftverkehrsordnung die Haftung der Transportunternehmen im innerdeutschen Straßengüterfernverkehr. Mit dem Transportrechtsreformgesetz ist die Unterscheidung zwischen Güternah- und Güterfernverkehr entfallen und machte die KVO überflüssig.

CMR
Abkürzung für "Convention relative au contrat de transport international de Marchandises par Route".
Im Grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr ist die CMR als Vertragsgrundlage zwingend vorgeschrieben. Das "Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im Internationalen Straßenverkehr" gilt für Transporte, bei denen Abgangs- und Bestimmungsort in zwei verschiedenen Staaten liegen, von denen mindestens einer die CMR ratifiziert(=anerkannt) hat.

ADSp
Die ADSp sind vorformulierte Vetragsbedingungen. Die ADSp gelten neben den gesetzlichen Vorschriften (HGB), müssen aber mit dem Versender wirksam vereinbart werden.
www.ec-basics.de/html/adsp.html


Bei einem Transportauftrag der von oder in ein "CMR-Staat" geht, gelten also die CMR (Zwingende Rechtsvorschrift). Im innerdeutschen Verkehr gilt HGB. Jedoch können die Vertragsparteien (Absender und Frachtführer) ihr Vertragsverhältnis durch individuelle Vereinbarungen gestalten.


Gruß
M.Mayerhofer

Sannylg Geschrieben am 24 März 2006



Dabei seit
11 Januar 2006
34 Beiträge
Hallo, vielen Dank für deine Hilfe. Wir waren uns da heute nicht ganz so sicher.
Gruß

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