|
|
|
IRAN VO - Ware China - IRAN
Exportkontrolle und Exportkontrollrecht: Erfahrungsaustausch und Tipps für eine reibungslose Abwicklung deiner Exporte unter Berücksichtigung aller Verbote, Sanktionen, Embargos und Genehmigungen. Unser Forum Exportkontrolle und Exportkontrollrecht behandelt Fragen wie, wie funktioniert die Exportkontrolle in Deutschland? Welche Regeln gelten für Ausfuhren? Welche Rolle spielen Sanktionen und Embargos im Exportkontrollrecht? Wie beantrage ich eine Lizenz für die Ausfuhr bestimmter Güter? Welche Unterlagen sind dafür erforderlich? Wie kann ich als Unternehmen sicherstellen, dass ich mich an das Exportkontrollrecht halte?
cargofan20 |
Geschrieben am 31 Juli 2012
|
Dabei seit 28 Februar 2012 2 Beiträge
|
Hallo Forumsmitglieder,
wie gestaltet es sich eigentlich, wenn man als DE Unternehmen ware aus China in den Iran schicken will?
Im Grunde genommen ist es ja kein Export bzw. keine Ausfuhr die stattfindet.
Zu beachten wäre doch lediglich, ob das Unternehmen in China das darf?
|
|
|
|
|
|
CARGOFORUM PARTNER
|
|
JPW44 |
Geschrieben am 31 Juli 2012
|
Dabei seit 11 Juni 2012 5 Beiträge
|
Hallo,
Falls Sie wegen des Embargos fragen, empfehle ich Ihnen auf jeden Fall, wenn Sie als deutsche Firma involviert sind, zu prüfen ob die Waren auf der Embargoliste stehen. Ausserdem natürlich den Empfänger mit der Anti-Terror-Liste prüfen lassen, also eigentlich das Gleiche was man auch machen sollte wenn Sie aus Europa verschickien.
Grüße
JPW
|
|
|
|
|
|
Smart-Mellon |
Geschrieben am 31 Juli 2012
|
Dabei seit 06 Juni 2008 153 Beiträge
|
Hallo cargofan20,
bei dem vorgenannten Geschäft kann es sich um "Vermittlungsdienste" gem. EG-VO 267/2012 (Iran-Embargo) Art. 1b und /oder 1d handeln.
Auch ist das Embargo so formuliert, dass es sich nicht auf Lieferungen aus der EU beschränkt. Daher ist es vollkommen egal ob Ihr aus DE, FR oder CN liefert. Und kann eine Genehmigungspflicht oder ein Verbot entstehen. Die Prüfung des Kunden gegen die Listen der o.g. VO (ANH VIII) setzte ich jetzt einmal vorraus. Die Chinesen fühlen sich nicht an das EU Embargo gebunden, inwiefern dort eine Exportkontrollverpflichtung besteht ist mir nicht bekannt.....
Das BAFA arbeitet in solchen Fällen auch nach der Geschäftsherren-Theorie, dass heißt wenn die Ware nicht greifbar ist, ist immernoch der Verkäufer hier. (Sonst könnten wir ja alle unsere Geschäfte über Nicht-EU-Niederlassungen machen.)
Außerdem müssen Geldtransfers über 10 t€ gemeldet und über 40t € von der Bundesbank genehmigt werden, sobald ein Iran-Bezug besteht.
Eine "sonstige Anfrage" beim BAFA wäre meines Erachtens nicht verkehrt.
Gruß
SM
|
|
|
|
|
|
cargofan20 |
Geschrieben am 01 August 2012
|
Dabei seit 28 Februar 2012 2 Beiträge
|
Es handelt sich dabei nicht um einen verbotenen Vermittlungsdienst, da die Waren nicht ggn die Listen verstoßen.
Eine Prüfung ggn die vorhandenen Listen würden wir auf jeden Fall machen.
Die Frage zielte eher in die Richtung, ob China bzw. die dort geltenden Regelungen Schwierigkeiten machen würden.
|
|
|
|
|
|
Seite 1 von 1
|
Deutschlands
führendes Transport & Logistik Forum. Alles Wichtige zu Themen wie Spedition, Speditionsforum, Logistik, Logistikforum, Transport, Ausbildung, Studium, Karriere, Weiterbildung, Binnenschifffahrt, Existenzgründung, Transportforum, Luftfracht, Bahnfracht, Bahncargo, Seefracht, Schifffahrt, LKW, Güterkraftverkehr, Maut, Ladungssicherung, Gefahrgut, Charter, Eisenbahn, KEP, Kurier, Express, Paket, Multimodal, kombinierte Verkehre, Transportrecht, Transportversicherung, Zoll, Zollforum, RFID, Lagerlogistik, Warehouselogistik, AWB, Luftfrachtbrief, Container, Frachtflugzeug, Güterzug, Spediteure, Verlader, Fracht, Frachtforum, Transporte |
© eine Onlinepublikation der VOCA media carsten vollenbroich | |
|