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Transportrecht - Ware aufgrund Verschmutzung nicht abgeholt
Geronimo |
Geschrieben am 10 August 2012
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Dabei seit 10 August 2012 5 Beiträge
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Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt:
Als Weiterverarbeiter beauftragen wir Spediteure, bei unseren Lieferanten (Petrochemie) Ware aus einem Freilager abzuholen. Die Ware wird von dort z.T. direkt zu unseren Kunden, aber auch zu uns ins Lager transportiert.
1. Frage: Wer ist für beide Fälle der Absender bzw. der Verlader? Wir, weil wir den Transport beauftragen, oder unser Lieferant?
Die Ware ist aufgrund mitunter langer Standzeiten stark verschmutzt und innerhalb der Paletten haben sich Algen gebildet. Ansonsten befindet sich die Ware und dessen Verpackung aber in einem einwandfreien Zustand.
2. Frage: Können wir dem Spediteur aufbürden, die Ware auf Ihren Verschmutzungsgrad hin einzuschätzen, um so beurteilen zu können, ob die Ware aufgenommen wird oder nicht? (Stichw. Annahmeverweigerung).
3. Frage: Gibt es eine rechtliche Grundlage zur Annahmeverweigerung durch den Spediteur, falls das Gut nicht den §§ 411-412 HGB entspricht?
4. Frage: Lässt sich dies auf verschmutzte Ware erweitern?
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betterorange |
Geschrieben am 14 August 2012
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Dabei seit 02 April 2007 1271 Beiträge
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1 Verlader = Liferant, Auftraggeber = Auftraggeber
2. ergänzender Dienstleistungsvertrag gegen separates Entgelt
3. der Spediteut interpretiert die Ware als beschädigt und hält sich durch die Verladeverweigerung frei von aufwendigen Erklärungen, sein gutes Recht, er hat schlicht und einfach keine Beförderungspflicht.
4. Du kannst alles vereinbaren unterliegst ggf. aber den Bestimmungen für Abfalltransport.
Cheers, BO
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Geronimo |
Geschrieben am 14 August 2012
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Dabei seit 10 August 2012 5 Beiträge
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Vielen Dank!
Das hat mir schon sehr weitergeholfen.
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