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Gefahrgutbeauftragter, PK1, PK2, Batterie


Gefahrgutbeauftragter: Erfahrungsaustausch und Tipps für Gefahrgutbeauftragte. Unser Forum Gefahrgutbeauftragter behandelt Fragen wie, wie werde ich Gefahrgutbeauftragter und welche Anforderungen muss ich erfüllen? Welche Schulungen und Qualifikationen benötige ich, um Gefahrgutbeauftragter zu werden? Welche Aufgaben hat ein Gefahrgutbeauftragter und was sind die wichtigsten Verantwortlichkeiten? Welche gesetzlichen Vorschriften und Standards müssen Gefahrgutbeauftragte beachten und wie werden diese überwacht? Wieviel verdient ein Gefahrgutbeauftragter?


Spedifrau Geschrieben am 28 August 2012



Dabei seit
28 November 2007
15 Beiträge
Hallo an alle,

in diesem Wirrwarr von Gefahrgut bin ich nun ganz durcheinander gekommen.

Wir sind ein Industrieunternehmen und Versenden mittlerweile auch Gefahrgüter in Form von gebrauchten Motoren, Lithium Batterien und Akkumulatoren.

Im moment handeln wir so, dass wir die Ware zuerst zu einem Verpacker schicken und diese dann für uns DGR Teschnich abwickelt inkl. der zu benötigten Dokumente. Nun wird es immer mehr und möchten gerne Mitarbeiter Schulen und diese Tätigkeit selber übernehmen.

Ich hoffe es kann mir jemand Licht ins Dunkeln bringen welche Schulungen ich nun für die Mitarbeiter in Auftrag geben kann um folgendes zu tun:

- GG zu versenden per Luft und Paketdienst (Seefracht vorerst mal zweitrangig)
- GG zu verpackung im bereich Luft und Paketdienstbereich
- Ausstellung von benötigten Dok. (Shippers Declaration)

wird ein Gefahrgutbeauftragter in unserem Hause benötigt bzw. wann wird einer benötigt?

Ich hab auch natürlich schon nach Schulungen gesucht aber jesdesmal verwirrt es mich.
Kann jemand mit einer IATA DGR Schulung PK1 versenden und verpacken?
oder benötige ich zwingend die PK2??!?!

Ich hoffe auf aufschlussreiche Antworten :-)

Viiiieelen Dank

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scs6862 Geschrieben am 28 August 2012



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200 Beiträge
Moin,
auch hier gilt...
Warum wird die zuständige IHK nicht gefragt?? Im Zweifel die zuständige BG (BG =Berufsgenossenschaft)???

Spedifrau Geschrieben am 28 August 2012



Dabei seit
28 November 2007
15 Beiträge
Hallo,

Ja ich wollte mir vorab schonmal etwas informieren...u da ich heute bereits nicht so freundlich und auskunftsfreudig empfangen wurde, hab ich vorerst auf diesem Wege versucht..

LazarusLong Geschrieben am 29 August 2012



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186 Beiträge
Da die BG's auch nicht immer zielführende Informationen geben, hier in Kürze:
1) Braucht ihr einen Gefahrgutbeauftragten ?
Jein. Kommt darauf an (Versandvolumen, Verkehrsträger etc). Eher ja als nein.
2) Schulung
Theoretisch schliesst die PK 1 die PK2 ein. Das ist jedoch nur die Theorie. Ein 3-bis 4-tägiger PK1 - Kurs heisst nicht, dass der Teilnehmer auch wirklich verpacken kann.

Gebrauchte Motoren und Geräte mit Li-Batterien ? Da hast du einen ganzen Rattenschwanz von Problemen. Solltest du vor Ort im persönlichen Gespräch mit einem Gefahrgutfachmann festlegen der dann auch konkrete Massnahmen vorschlagen kann.
Das wird was kosten, aber weniger als Bussgeld oder sonstige Probleme... .
Wobei sich gleich noch die Problematik stellt, bV oder nicht? Als Versender von Gefahrgut im Luftverkehr führ eigentlich kein Weg am bV vorbei.

Spedifrau Geschrieben am 29 August 2012



Dabei seit
28 November 2007
15 Beiträge
Hallo vielen Dank für deine Antwort.

Also unser Versandvolumen würde ich jetzt nicht als besonders Groß bezeichnen, aber es hält halt auf, weil keiner so richtig weiß, ist es GG, muss es verpackt werden, .... etc.. unmengen an Fragen.. . und unmengen an Leute die meinen ne Ahnung zu haben und doch keine haben.....

Zitieren::
Theoretisch schliesst die PK 1 die PK2 ein. Das ist jedoch nur die Theorie. Ein 3-bis 4-tägiger PK1 - Kurs heisst nicht, dass der Teilnehmer auch wirklich verpacken kann
.

...aber er darf, d.h. verpacken, labeln und die Shippers decl.??

Zitieren::
Gebrauchte Motoren und Geräte mit Li-Batterien ? Da hast du einen ganzen Rattenschwanz von Problemen

... ehm ja... ;-) wie gesagt die ganze zeit verschicken wir die zuerst zum verpacken nach FFM, dann wieder zurück etc.. und das wollen wir zukünftig vermeiden um einen schnelleren, reibungsloseren und auch kostengünstigeren Ablauf bekommen.

LazarusLong Geschrieben am 29 August 2012



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25 September 2006
186 Beiträge
Wie ich vorher sagte: PK1 DARF verpacken...aber KANN er/Sie es auch ?
Das Handbuch sagt nicht besonders viel zur "besonderen Verantwortung des Versenders". Sind die Verpackungen und das Transportgut verträglich, sind die Verschlüsse 2x gesichert, sind Verpackung, Verschluss und Packmittel-Prüfgutachten in Übereinstimmung?
Wer leitet die Verpacker/Dokumentaristen an und überwacht Sie ? Stichwort §§ 9 und 130 OWIG, Organisationsverschulden...
Einen eigenen Versand so mal eben aufzubauen ist nichts was man so im Vorbeigehen erledigt. Bei allem Respekt, aber wenn es in deinem Unternehmen keinen richtigen Fachmann oder FAchfrau gibt, dann LASST es. Nur die PK1 oder PK2 AUsbildung von einem mehr oder weniger gut beleumundeten Anbieter alleine bringts nicht.
Führ ein Gespräch mit einem Berater aus der Transportbranche der auch DGR anbietet, vor Ort, und lass analysieren was eine REGELKONFORME Inhouse - Lösung kostet.
Anhand deiner Frage vermute ich mal (könnte mich aber auch irren...;-)), dass ihr den Dienstleister der bisher für Euch verpackt nicht wie nach OWIG gefordert hinreichend beaufsichtigen und kontrollieren könnt.
Dass sich die Versenderpflichten vollständig outsourcen lassen ist nichts weiter als ein urbaner Mythos.
Kosten: Klar, sind wichtig. Aber zuerst kommt REGELKONFORMITÄT.
Die billigste Lösung ist seltenst konform.
Übrigens wird Euer Dienstleister wohl kaum klassifizieren. Forsche mal nach, aber für die Klassifizierung hat sich der Dienstleister vermutlich (mehr oder weniger rechtswirksam) enthaften lassen. Kann und DARF bei Euch jemand beurteilen, ob irgendein Gerät Gefahrgut ist und wie es zu Klassifizieren ist ?
In dem Bereich werden die meisten Fehler gemacht.
Seriöse Schulungsanbieter sagen auch ganz klar, dass die PK6 und PK1 Schulung zur Klassifizierung zwar berechtigt, aber nicht qualifiziert.
Anders ausgedrückt: Um ein EG-Sicherheitsdatenblatt fachgerecht bewerten zu können musst du ein bisschen mehr mitbringen als einen Lehrgang von 3 bis 5 Tagen... .

Spedifrau Geschrieben am 29 August 2012



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28 November 2007
15 Beiträge
wir möchten das ganze ja nun Aufbauen.
Und bin ja grad am schauen was für Schulungen überall gebraucht werden.

ist es nun richtig das wir eine Schulung für:

- beauftragte Personen gemäß §§9 und 130 OWIG
- IATA DGR Schulung PK1 & PK2
- Gefahrgutbeauftragter

macht es hier Sinn wenn die brauftragte Person gleichzeitig Gefahrgutbeauftragter ist?

LazarusLong Geschrieben am 29 August 2012



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25 September 2006
186 Beiträge
Spedifrau wrote:

macht es hier Sinn wenn die beauftragte Person gleichzeitig Gefahrgutbeauftragter ist?
Rechtlich gesehen, NEIN. Denn ein Gefahrgutbeauftragter müsste sich hierbei selbst überwachen.
Paradoxerweise gibt es keinen Gefahrgutbeauftragten im Luftverkehr mehr - die Verantwortlichkeiten sind aber die Gleichen, so dass du in der Praxis die Organisationsverpflichtung hast.
Nochmals, Schulung ist eine Sache. WISSEN, das auch von Erfahrung kommt, eine andere. Ich sage nicht dass es nicht geht...;-)...ich sage nur dass du die Komplexität der Sache offensichtlich unterschätzt.
Ein Gefahrgutbeauftragter ist, kurz gesagt, eine Person die Tag für Tag Antworten gibt, die niemand hören will.
Den Gefahrgutbeauftragten kannst Du aber extern bestellen, was bei Euch vermutlich (mangels eigener Erfahrungen) am meisten Sinn ergibt.

hazmatgerman Geschrieben am 01 September 2012



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06 Mai 2011
32 Beiträge
Kann LazarusLong nur vollständig zustimmen, besonders was den Unterschied zwischen Schulung und Wissen angeht. Luftverkehr ist besonders problematisch, weil TAGESAKTUELL beim Carrier und bei IATA auf Änderungen geprüft werden MUSS.
Die GbV klammert Luftverkehr aus, also gelten GGBefG (Ja, auch wenn mancher denkt nein, aber der Zulauf zum Flughafen!), LuftVO, LuftVG und IATA-DGR. Falls Sie die Freistellungen nach GbV nicht erfüllen brauchen Sie schon wegen Straßenzulauf einen Gb! Zuständige Auskunftsbehörde ist Luftfahrtbundesamt; sinnvolle Anlaufstelle die örtlich zuständige IHK. Falls Sie im Süden sitzen, kommen S, UL, A, Reutlingen und M in Frage. Im Großraum HH ist die dortige WSP sehr zu empfehlen. Auf jeden Fall sollte durch einen externen Gb für Luftverkehr eine Analyse, was zur Regelkonformität zu beachten ist, erarbeitet werden. Für Anhaltspunkte siehe IATA-Checkliste für nicht-r/a.
Eine einzige Falschanlieferung in FFM, die kostenpflichtig abgewiesen wird, kommt teurer als eine qualifizierte Erstberatung.

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