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3+1 h Stundenschulung
Luftfahrt und Luftfracht: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für Import und Export. Unser Forum Luftfahrt und Luftfracht behandelt Fragen wie, welche Möglichkeiten gibt es für den Transport von Waren per Luftfracht? Welche Möglichkeiten gibt es, bei der Luftfracht Kosten zu sparen? Wie kann ich als Unternehmer die Nachhaltigkeit des Transportes per Luftfracht verbessern? Ist meine Sendung in einem Flugzeug verladbar? Wie ist die Entwicklung der Luftfrachtraten? Welche Alternativen gibt es zur Luftfracht? Wie nachhaltig ist Luftfracht? Welche Möglichkeiten gibt es, Luftfracht nachhaltiger zu gestalten?Gehe zu Seite 1, 2 Weiter
Bauron |
Geschrieben am 19 Oktober 2012
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Dabei seit 01 Oktober 2012 31 Beiträge
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Hallo zusammen,
mich interessieren mal eure Erfajrungen bzw. die rechtliche Lage.
Wenn ein Mitarbeiter die Prüfung zur 3+1 nicht besteht, was passiert dann?
Darf er dann den Sicherheitsbereich nicht betreten?
Wir erklären (weil es die Gechäftsleitung so will) unser gesamtes gebäude zum Sicherheitsbereich. Müssten dann Mitarbeiter die die Prüfung versäbeln im freien Arbeiten bzw. Entlassen werden?
Gruss,
Marcel
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Oimel |
Geschrieben am 19 Oktober 2012
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Dabei seit 03 April 2012 41 Beiträge
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Also eigentlich ist es unmöglich die SChulung nicht zu bestehen. Wer der deutschen Sprache einigermaßen mächtig ist, kann da wirklich nicht durchfallen.
Das gesamte Gebäude zum Sicherheitsbereich zu erklären ist doch mal totaler Humbug! Euch ist schon klar was das bedeutet? NIEMAND darf euch emhr besuchen. JEDER Mitarbeiter muss eine Selbstauskunft abgeben. Handwerker müssen immer unter Beaufsichtigung stehen, Putzfrauen dürfen nur Putzen wenn sie unter Aufsicht stehen...
Also falls es irgendwie möglich ist, nehmt davon Abstand ein ganzes Gebäude zum Sicherheitsbereich zu erklären.
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MagNet-99 |
Geschrieben am 19 Oktober 2012
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Dabei seit 16 Juni 2006 2708 Beiträge
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Hast Du denn so einen Fall Marcel ?
Gruss
MagNet-99
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Bauron |
Geschrieben am 19 Oktober 2012
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Dabei seit 01 Oktober 2012 31 Beiträge
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@oimel: Ist leider schon Wirklichkeit. Der Antrag bei LBA ist zwar noch nicht durch, aber... Die Pläne sind so eingereicht.
Ich wäre auch für einen abgetrennten Luftfrachtbereich gewesen, aber mein Chef meinte dass das ganze Lager ja Sicher sei müsste. Und da man das Lager nicht vom Rest des Gebäudes trennen kann werden wir wohl ein Hochsicherheitstrakt. Ich werde ab nächsten Monat 124 Personen Schulen dürfen.
@Mag-Net99: Da unser Lager in 27 Monaten dicht macht, sind unsere Kollegen nicht arg so motiviert. Von manchem habe ich gehört das er jemanden kennt der jemanden kennt der ein weißes Blatt abgeben will.
Der Test an sich ist ja wirklich nicht schwer, aber bei der derzeitigen Motivation.... Ich gehe jedenfalls davon aus das einige Kollegen nicht mit dem nötigen Ernst an die Situation dran gehen. Nach dem Motto; Wofür das ganze jetzt noch?...
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Fetchman |
Geschrieben am 19 Oktober 2012
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Dabei seit 26 Juli 2012 212 Beiträge
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Das ist echt seltsam. für die Zeit noch so viel Geld da rein zu stecken, wenn man weiß wann das Ende kommt.....echt hart...
Naja das mit dem Schulen wird wohl schwierig..haste die Trainerzulassung und ein Schulungsprogramm vom LBA genehmigt ???
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Bauron |
Geschrieben am 20 Oktober 2012
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Dabei seit 01 Oktober 2012 31 Beiträge
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Yes well. Das Schulungsprogramm ist genehmigt. Trainingszulassungen braucht man wohl neuerdings für Firmeninterne nicht mehr. Und andere kommen alleine nicht rein, so dass sie nicht geschult werden müssen.
Unsere Firma lässt den Versand in zwei Jahren durch einen Externen machen. Und in der Zeit wollen wir unsere Kunden in Übersee ja nicht durch lange Lieferzeiten vergraulen. Ist ja schließlich nur das aus für einen Standort, nicht für die ganze Firma.
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Fetchman |
Geschrieben am 21 Oktober 2012
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Dabei seit 26 Juli 2012 212 Beiträge
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Echt man braucht keine Zulassung mehr. Hast du die EU Verordnung dazu parat, würde mich brennend interessieren, danke.
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Bauron |
Geschrieben am 21 Oktober 2012
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Dabei seit 01 Oktober 2012 31 Beiträge
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Habs gerade mal rausgesucht; Es ist das Kapitel 11.2.3.10 der VO (EU) Nr. 185/2010.
Hier der Link bei LBA;
www.lba.de/SharedDocs/...cationFile
Allerdings muss das Schulungsprogramm immer noch zugelassen werden.
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Fetchman |
Geschrieben am 21 Oktober 2012
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Dabei seit 26 Juli 2012 212 Beiträge
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Sind aber 11 Stunden..wow..muss ich mal checken
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Oimel |
Geschrieben am 24 Oktober 2012
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Dabei seit 03 April 2012 41 Beiträge
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@ Bauron,
wir hatten ebenfalls nicht die Möglichkeit einen abgetrennten Luftfrachtbereich anzulegen. Das einzieg was wir haben ist ein Käfig in dem die abgefertigte Luftfracht gelagert wird bis der Spediteur kommt.
Haben durch umstellen der Prozesse und benutzung von Sicherheitsklebeband die Sicherheit der luftfracht gewährleistet. Sonst hätten wir ca.500 Leute schulen müssen.
So müssen wir nur diejenigen Schulen die an einem Seperaten Packplatz die Luftfracht verpacken. Diese bringen dann auch persönlich die Sendung in den Käfig.
Da bin ich mal gespannt was dabei rauskommt wenn einige Mitarbeiter die PRüfung nicht bestehen. Theoretisch dürfen die sich ja dann nichtm ehr ohne Begleitung in eurem Lager bewegen.
Fordert ihr dann auch von jedem Mitarbeiter eine Selbstauskunft an?
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Fetchman |
Geschrieben am 26 Oktober 2012
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Dabei seit 26 Juli 2012 212 Beiträge
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Also bei 500 Leuten habt ihr garantiert einen QM Beauftragten, der ist meistens auch für die Luftsicherheit verantworltlich und der kann die Schulen wenn die Trainerzulassung hat bzw wie der Kollege oben meine nach Kapitel 11.2.3.10 der VO (EU) Nr. 185/2010 ein Trainingsprogramm vorlegt. Damit sind die Kosten nicht so enorm.
naja ausser die Gebühren beim LBA, ich glaube bei 500 Mitarbeitern sind das so ca. 10000 euro.
Was kann man beim Mitarbeiter machen.
Da gibt es 2 Wege
Der Arbeitgeber ist im Rahmen der Luftsicherheit angehalten, den Lebenslauf des Mitarbeiters dahingehend zu überprüfen, das keine Lücken im Lebenslauf sind, welche grösser als 28 Tage sind (solange dauert eine Trainigskurs bei den Taliban..lol um zu lernen wie man selbst explodiert).
Also entweder §7 Überprüfung und bei der Polizei einreichen, kostet 30-40 Euro je nach Polizeirevier
oder
BÜ, d.h. Der Mitarbeiter versichert das er in den letzten 5 Jahren keine Straftat begangen und eine Liste der Wohnorte der letzten 5 Jahre und Vorlage eines Personalausweises oder gültigen Reisepass, bei Ausländern mit gültigen Arbeitsvisum bzw Aufenthaltstitel.
ERGÄNZEND kann der Mitarbeiter der Firma ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.
Vorsicht bei der arbeitsrechtlichen Seite. Wenn der Mitarbeiter eingestellt worden ist und ein Arbeitsvertrag hat, worin diese Sachen nicht fest verankert sind, dann wird es schwierig Ihn nachträglich wegen so etwas sofort frei zu setzen. Hier entscheiden Arbeitsgerichte unterschiedlich.
Anders sieht es aus, wenn das schon im Bewerbungsgespräch und in der Stellenanzeige zur Bedingung gemacht wurde. Dann kann man einen Bewerber ablehnen der so etwas nicht erfüllt.
Natürlich kann man als Arbeitgeber das Lager umstellen, und nachträglich eine Schulung verlangen. Der Mitarbeiter muss auch daran teilnehmen und wenn Prüfung vorhanden sein bestes geben, diese zu bestehen.
Erste wenn der Mitarbeiter durchfällt bei der Prüfung und das auch bei einer Nachprüfung, kann man personaltechnisch reagieren.
Dies kann dann sein durch Versetzung oder gar dann auch Entlassung. Ist aber immer eine rechtliche Gradwanderung.
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kabumba |
Geschrieben am 31 Oktober 2012
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Dabei seit 04 November 2010 229 Beiträge
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Oimel wrote: |
Das gesamte Gebäude zum Sicherheitsbereich zu erklären ist doch mal totaler Humbug! Euch ist schon klar was das bedeutet? NIEMAND darf euch emhr besuchen. JEDER Mitarbeiter muss eine Selbstauskunft abgeben. Handwerker müssen immer unter Beaufsichtigung stehen, Putzfrauen dürfen nur Putzen wenn sie unter Aufsicht stehen...
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Wir hatten eine externe Beraterfirma hier für ein kostenloses Vorgespräch. Da wurde uns genau das gesagt. Wenn aber die Abläufe klar geregelt sind ist das natürlich nicht notwendig.
Unser LBA hat das dann auch so bestätigt.
Beispiel offene Produktionshalle: Wenn feststeht, dass genau DIESE Maschine per Luftfracht rausgeht müssen alle, die das wissen geschult sein. Lösung: Auf dem Produktionsauftrag stehen keine Hinweise auf Luftfracht drauf, also kann es die Produktion nicht wissen. Folglich keine Schulung möglich.
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Fetchman |
Geschrieben am 31 Oktober 2012
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Dabei seit 26 Juli 2012 212 Beiträge
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Zu Kalumba....wenn ich aber bei Auftragsannahme schon weis, die Maschine geht in den Export....??? und das meistens so....und die Entscheidung ist auf Luftfracht gefallen, was dann ???
Ich halte den ganzen Luftsicherheitskram für Quatsch.
Es hätte gelangt die Sachen vor dem Verladen am Flughafen zu scannen, sniffen und handsearch zu machen, das hätte gelangt. Hier kann man Lagerhalter und Speditionen dann für "Sicher" machen.
Beispiel: Siemens, eine ewig lange Liste welche Geschäftstellen BV sind, aber in den USA einen Prozess am laufen mit Verhaftungen weil Milliarden Schmiergelder bezahlt worden sind um Aufträge zu bekomen.
Selbe Firma, liefert Zentrifugen nach IRAN, was eigentlich verboten ist.
Also in einem Land agiert die Firma kriminell aber in dem anderen ist diese "Sicher"......gibt aber nur einen zentralen Vorstand. Was mache ich damit ??? Wie soll man das behandeln.
Diese ganze BV und AEO Geschichte ist nur wieder mal ein Versuch die Wirtschaft zu ordnen, worin das warum besteht ist nicht ganz zu sehen.
Naja ausser das man mal wieder die Kosten in die Höhe treibt.
Es ist ziemlich wirr das ganze.
Ich bin für Einführung eines BEKANNTEN PASSAGIERS, der Mehrflieger ist...lol
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kabumba |
Geschrieben am 31 Oktober 2012
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Dabei seit 04 November 2010 229 Beiträge
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Tja, wenn Du das weißt musst Du sicherheitsunterwiesen sein, so einfach ist das. Wir haben unser EDV-Programm demensprechend geändert, dass nur noch die geschulten Leute die Versandbedingungen einsehen dürfen.
Fetchman wrote: |
Ich halte den ganzen Luftsicherheitskram für Quatsch.
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Sehe ich auch so...wenn man eine Luftfrachtpalette hat, die nicht im Sicherheitsbereich ist dann kennzeichnet man diese eben nicht. Wie will denn das LBA bei einer Kontrolle sehen, dass genau diese Ware per Luftfacht raussoll??
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Bauron |
Geschrieben am 31 Oktober 2012
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Dabei seit 01 Oktober 2012 31 Beiträge
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Das ist ja der running Gag an der ganzen Chose. Wenn es keine identifizierbare Luftfrachtsedung ist, dann ist es Egal.
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