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Sozialvorschriften
Güterkraftverkehr und LKW Forum: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für Disponenten, Entscheider und Fuhrparkmanager. Unser Forum Güterkraftverkehr und LKW behandelt Fragen wie, welche Routenplanungs-Tools gibt es für den Güterkraftverkehr? Welche Versicherungen sind für den Güterkraftverkehr sinnvoll? Wie wird man Fuhrparkmanager und was sind die wichtigsten Aufgaben? Welche Trends gibt es im Güterkraftverkehr und wie wirken sie sich auf die Branche aus? Wie lässt sich die Kraftstoffeffizienz von LKWs verbessern?
frankenstein |
Geschrieben am 12 April 2006
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Dabei seit 11 August 2005 198 Beiträge
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Neue Regelungen der Lenk-und Ruhezeiten
Die Neuregelungen sind im EU-Amtsblatt L102 veröffentlicht.
Die EG-Verordnung 561/2006 zur Neuregelung der Lenk- und Ruhezeiten wurde am 11.04.2006 im EU-Amtsblatt L102 veröffentlicht und tritt damit am 01.05.2006 in Kraft.
Sie ersetzt die seit über zwanzig Jahren geltende Sozialverordnung VO (EWG) 3820/85 und ändert die Verordnungen VO (EWG) 3821/85 und die VO (EWG) 2135/98.
Im Rechtstext ist festgelegt, dass zwanzig Tage nach der amtlichen Veröffentlichung, also am 01. Mai 2006, neue Lastkraftwagen über 3,5 to zGg und neue Busse mit mehr als acht Fahrgastsitzen in allen EU-Mitgliedsstaaten mit dem digitalen Tachografen ausgerüstet sein müssen!
Siehe Artikel 10 Absatz 5 (Haftung der Verkehrsunternehmen), Artikel 26 Absätze 3 und 4 und Artikel 27 (Kontrollgerät).
Alle anderen Artikel der neuen EU-Verordnung treten erst am 11. April 2007 in Kraft!
Quelle: europa.eu.int/eur-lex/...010013.pdf[/b]
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CARGOFORUM PARTNER
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Mayerhofer |
Geschrieben am 17 April 2006
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Dabei seit 14 Mai 2005 722 Beiträge
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Nun ist es durch.
Ab 1. Mai müssen alle neuen Kraftfahrzeuge mit einem zul. GG über 3,5 t mit einem Digitalen Tachographen ausgerüstet werden. Zuvor hatte man als Neu-Lkw-Käufer die Option zwischen analogen und digitalen Tachographen.
Änderungen betreffend Lenk- und Ruhezeiten:
Lenkzeiten:
1. Ununterbrochene Lenkzeit: 4 1/2 Stunden
2. Tägliche Lenkzeit: 9 Stunden; 10 Stunden zweimal pro Woche;
3. Wochenlenkzeit: 56 Stunden maximale Lenkzeit pro Kalenderwoche;
4. 2-Wochenlenkzeit: 90 Stunden maximale Lenkzeit innerhalb zweier aufeinanderfolgenden Kalenderwochen
5. Die Möglichkeit, erst nach 12 Tageslenkzeiten eine wöchentliche Ruhezeit einlegen zu müssen, wurde ersatzlos gestrichen.
Ruhepausen / Ruhezeiten:
1. Ruhepausen: Nach 4 œ h 45 Minuten, Möglichkeit des Splittens: zuerst 15 Min., dann 30 Minuten
2. Mindestruhezeit: Erhöhung von 8 auf 9 Stunden pro Tag, max. 3 Mindestruhezeiten pro Woche;
3. Reguläre Ruhezeit: 11 Stunden, oder 3 + 9 Stunden; Mehrfahrerbetrieb: 9 Stunden innerhalb von 30 Stunden;
4. Wochenruhezeit: mindestens 45 Stunden innerhalb zweier aufeinanderfolgender Kalenderwochen; oder einmal 24 Stunden innerhalb zweier aufeinanderfolgender Wochen, wenn der restliche Ruhezeit (9 Stunden) vor Ende der dritten Woche eingelegt wird.
2. Kontrollvorschriften:
Kontrollperiode: Lenk- und Ruhezeiten können bei einer Straßenkontrolle bis 2008 für höchstens 15 Tage rückwirkend überprüft werden, das heißt für die laufende Woche und die 15 vorhergehenden Tage; ab 1. Januar 2008 wird dies auf höchstens 28 Tage ausgedehnt;
Mindestkontrolle: Mindestens 2 % der Arbeitstage ab 2008, mindestens 3 % ab 2010 von Lenkern, die unter die Verordnungen 3820-21/85 fallen müssen erfasst werden;
Das heißt, das von April 2007 bis 2008 die Diagrammscheiben der laufenden Woche und die der letzten 15 Tage mitgeführt werden müssen und ab 2008 die der laufenden Woche und die Scheiben der letzten 28 Tage mitgeführt und bei Kontrollen gezeigt werden müssen!
Damit wollen sie analog der Fahrerkarte (speichert die Daten 28 Tage)die Kontrolle auf die bisher herkömmlichen Diagrammscheiben ausweiten.
Gruß
M.Mayerhofer
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PASpedi_03 |
Geschrieben am 08 Mai 2006
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Dabei seit 14 Juni 2005 37 Beiträge
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Hallo zusammen,
stimmt es das die neuen Lenk und Ruhezeiten erst ab April 2007 gelten??
Danke für kurze Antwort
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frankenstein |
Geschrieben am 09 Mai 2006
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Dabei seit 11 August 2005 198 Beiträge
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Mayerhofer |
Geschrieben am 09 Mai 2006
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Dabei seit 14 Mai 2005 722 Beiträge
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Nun die Ausführung in einem ganzen Satz:
Neue EG-Sozialvorschriften ab April 2007
Mit der Veröffentlichung der VERORDNUNG (EG) Nr. 561/2006 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. März 2006 im Amptsblatt der Europäischen Union, L102 vom 11.04.2006, treten ab April 2007 die neuen Lenk- und Ruhezeiten von Berufskraftfahrern in Kraft. Am dem am 1. Mai 2006 müssen Fahrzeuge, die erstmals zum Verkehr zugelassen werden, mit einem digitalen Kontrollgerät gemäß den Bestimmungen des Anhangs I B der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 ausgerüstet sein.
Gruß
M.Mayerhofer
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frankenstein |
Geschrieben am 10 Mai 2006
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Dabei seit 11 August 2005 198 Beiträge
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@Mayerhofer
Zitieren:: |
Das heißt, das von April 2007 bis 2008 die Diagrammscheiben der laufenden Woche und die der letzten 15 Tage mitgeführt werden müssen und ab 2008 die der laufenden Woche und die Scheiben der letzten 28 Tage mitgeführt und bei Kontrollen gezeigt werden müssen! |
Gem. der VO 561/06 tritt u.a. der Art. 26 Abs. 3 und 4 bereits ab dem 01.05.2006 in Kraft.
Damit müssen bereits seit dem 01.05.2006 Schaublätter der lfd. Woche und der vorausgehenden 15 Tage mitgeführt werden.
Gruß
Frankenstein
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Mayerhofer |
Geschrieben am 10 Mai 2006
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Dabei seit 14 Mai 2005 722 Beiträge
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Servus Frankenstein,
da gebe ich dir vollkommen recht!
Steht zugegebenerweise ein bisschen verwirrt im Zitierten Text.
Seit dem 01.05.06 müssen die Scheiben der laufenden Woche und die der der letzen 15 Tage im Fahrzeug mitgeführt werden.
Danke und Gruß
M.Mayerhofer
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frankenstein |
Geschrieben am 10 Mai 2006
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Dabei seit 11 August 2005 198 Beiträge
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Mayerhofer wrote: |
Servus Frankenstein,
Steht zugegebenerweise ein bisschen verwirrt im Zitierten Text.
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Dann sind wir uns ja einig! :wink:
Wollte das nur noch mal für alle klarstellen!
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