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Atlas Follow Up versäumt


ATLAS Verfahren: Tipps und Tricks für die effiziente Abwicklung von Zollformalitäten im internationalen Handel. Unser Forum ATLAS Verfahren behandelt Fragen wie, was ist das ATLAS Verfahren? Wann wird das ATLAS Verfahren angewendet? Wie läuft das ATLAS Verfahren ab? Wie werden Zollformalitäten im ATLAS Verfahren elektronisch abgewickelt? Welche Auswirkungen hat das ATLAS Verfahren auf den Transport von Waren? Welche Software benötige ich zur Teilnahme am ATLAS Verfahren?


Kuschikowski Geschrieben am 28 November 2012



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10 Dezember 2008
11 Beiträge
Hallo,
wie ist das Vorgehen, wenn im Zuge des Atlas Follow Up Verfahren die Erledigung einer Ausfuhr "versäumt" wurde. Alternativnachweis liegt vor, wurde jedoch nicht innerhalb der Frist eingereicht und es wurde auch nicht auf irgendeine Weise auf das Follow up reagiert. Vorgang ist nun für ungültig erklärt worden. Gibt es die Möglichkeit dieses Atlastechnisch nachzuholen? Was kann das vom Zoll für konsequenzen haben? Es handelt sich hier um eine TNT Sendung, wo gefühlt jede zweite Sendung vom Zoll nicht erledigt wird. Diesmal wurde die Frist jedoch "verpennt".
Danke für jegliche Lösungsvorschläge.

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Tobbie Geschrieben am 28 November 2012



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28 September 2011
151 Beiträge
Es kommt darauf an, wann das bzw. die Ausfuhrverfahren eröffnet worden sind.
www.porath.com/news/fa...erfahrens/

Kuschikowski Geschrieben am 28 November 2012



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10 Dezember 2008
11 Beiträge
Überlassung war im Juli. Heißt es fällt nicht mehr in die Fristen. Daher die Frage, ob da noch etwas zu retten ist oder wie dann am besten zu verfahren ist.

Tobbie Geschrieben am 28 November 2012



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28 September 2011
151 Beiträge
Wenn der Ausfuhrvorgang bereits für ungültig erklärt worden ist, m.E. nicht.

Was die Steuerfreiheit der Ausfuhrlieferung angeht, allerdings schon:
Zitieren::
Der DSLV weist darauf hin, dass die umsatzsteuerrechtlichen Auswirkungen für ungültig erklärter Ausfuhrverfahren strikt von den zollrechtlichen Konsequenzen zu unterscheiden sind.
Die (zollrechtliche) Ungültigkeitserklärung des Ausfuhrverfahrens hat keine umsatzsteuerlichen Konsequenzen, wenn die Ware tatsächlich ausgeführt wurde und hierzu ein Nachweis für Umsatzsteuerzwecke, z.B. die weiße Spediteurbescheinigung, gemäß § 10 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung vorliegt.

Kuschikowski Geschrieben am 28 November 2012



Dabei seit
10 Dezember 2008
11 Beiträge
Der Umsatztsteuer Nachweis stellt kein Problem dar. Das hatte ich gesehen. Verbringungsnachweis liegt ja auch vor. Die Sache einfach ruhen zu lassen will ich aber auch nicht. Aber Danke für die Hilfe. Werde mal unverbindlich beim Zoll nachfragen.

Tobbie Geschrieben am 28 November 2012



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28 September 2011
151 Beiträge
Wir hatten noch kein solches Verfahren, aber es sieht für mich so aus, als sei der Ablauf Ungültigkeitserklärung -> evtl. Bußgeld -> Feierabend und Ende.

Vielleicht hat noch jemand andere Erfahrungen aus der Praxis.

roliP Geschrieben am 28 November 2012



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16 Oktober 2008
445 Beiträge
Tobbie wrote:
Wir hatten noch kein solches Verfahren, aber es sieht für mich so aus, als sei der Ablauf Ungültigkeitserklärung -> evtl. Bußgeld -> Feierabend und Ende.

Ist leider tatsächlich so!

Kuschikowski wrote:
Es handelt sich hier um eine TNT Sendung, wo gefühlt jede zweite Sendung vom Zoll nicht erledigt wird. Diesmal wurde die Frist jedoch "verpennt".

Für die Ausgangsmitteilung an das jeweilige Flughafenzollamt ist normalerweise der Teilnehmer am Ausgang (hier TNT) zuständig!

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