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Eisenbahnverkehr Schaden im Empfangsbahnhof, Haftung
Bahn und Schienengüterverkehr: Erfahrungsaustausch und Tipps für Unternehmen und Transportdienstleister. Unser Forum Bahn und Schienengüterverkehr behandelt Fragen wie, welche Möglichkeiten gibt es für den Transport von Waren per Bahn? Wieviel kostet der Transport von Waren per Bahn? Wie nachhaltig ist der Transport von Waren per Bahn? Welche Vorteile hat der Schienengüterverkehr? Welche Nachteile hat der Schienengüterverkehr? Wo finde ich einen Fahrplan für den Schienengüterverkehr?
hope1989 |
Geschrieben am 01 Januar 2013
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Dabei seit 07 Dezember 2012 10 Beiträge
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Hallo, habe eine Frage zum Thema Eisenbahnverkehr.
Ein Zug fährt von Deutschland nach Spanien, beim Umschlag am Empfangsbahnhof wird die Fracht stark beschädigt und ist unbrauchbar.
Der Kunde verlangt Schadenersatz sowie Produktionsausfallkosten.
Da der Schaden beim Umschlag entstanden ist, ist die Frage ob man mit 8,33 SZR rechnen muss oder mit den 17 SZR die für den Eisenbahntransport gültig sind. Muss man auch die Produktionsausfallkosten bezahlen?
Ich würde mich sehr über eine schnelle Antwort freuen.
Vielen Dank!
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Fetchman |
Geschrieben am 02 Januar 2013
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Dabei seit 26 Juli 2012 212 Beiträge
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Entscheidend ist der Frachtvertrag der geschlossen wurde.
Geht der nach ADSP oder BGB, also wurde auf die ADSP hingewiesen oder nicht.
Produktionsausfallkosten sind immer strittig, denn wenn es mit Frachtvertrag nicht angegeben ist, das hierdurch weitere Kosten entstehen können bei Nichterfüllung, hat der Kunde schlechte Karten.
Jede normale Spediteur lehnt so etwas ab, da diese Kosten kaum wirklich zu greifen sind. Anders verhält es sich bei Vertragsstrafen, die sind ja fixiert, wenn vorhanden.
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hope1989 |
Geschrieben am 03 Januar 2013
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Dabei seit 07 Dezember 2012 10 Beiträge
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Der Schaden ist aber beim Umschlag im Bahnhof entstanden. Gelten da die 8,33 SZR oder die 17 SZR?
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Fetchman |
Geschrieben am 08 Januar 2013
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Dabei seit 26 Juli 2012 212 Beiträge
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Was steht denn unter eurem Auftrag ?? wie ihr haftet ???
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Log2002 |
Geschrieben am 10 Januar 2013
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Dabei seit 02 Oktober 2007 239 Beiträge
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Da es sich um einen internationalen Bahntransport handelt dürfte doch nur die Haftung nach CIM in Betracht kommen. Da gibt es nur Güterschäden und Lieferfristüberschreitung. Güterfolgeschäden werden nicht ersetzt. Damit ist die Forderung für die Produktionsausfallkosten unberechtigt. Schau doch mal unter folgendem Link, da ist eine ganz gute Aufstellung bzgl. CIM:
www.tis-gdv.de/tis/bed...ze/cim.htm
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