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Anwesenheitspflicht Luftsicherheitbeauftragter beim reglementierten Beauftragten RegB
Luftfahrt und Luftfracht: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für Import und Export. Unser Forum Luftfahrt und Luftfracht behandelt Fragen wie, welche Möglichkeiten gibt es für den Transport von Waren per Luftfracht? Welche Möglichkeiten gibt es, bei der Luftfracht Kosten zu sparen? Wie kann ich als Unternehmer die Nachhaltigkeit des Transportes per Luftfracht verbessern? Ist meine Sendung in einem Flugzeug verladbar? Wie ist die Entwicklung der Luftfrachtraten? Welche Alternativen gibt es zur Luftfracht? Wie nachhaltig ist Luftfracht? Welche Möglichkeiten gibt es, Luftfracht nachhaltiger zu gestalten?
Logistikstudi |
Geschrieben am 04 Januar 2013
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Dabei seit 19 Oktober 2012 5 Beiträge
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Hey Leute,
ich hab mal wieder ne Frage zum regB:
Bisher dachte ich, der Luftsicherheitsbeauftragte bzw. dessen Stellvertreter müssen immer anwesend sein wenn sichere Luftfracht versendet werden soll.
Jetzt lese ich aber in einem Buch bzw. in dessen Beiblatt zu Änderungen folgendes:
"Bislang wurde die permanente Anwesenheit des Beauftragten für Sicherheit im Unternehmen gefordert [...]. Das LBA lässt jetzt auch die Abwesenheit des BfS zu (z.B. Urlaub, Krankheit). Allerdings müssen die dann geltenden Verfahren und Prozesse im bVSP (Anmerkung: bei uns dann im regBSP) ausführlich und nachvollziehbar beschrieben sein"
Bezogen auf folgenden Gesetzesauszug: "In jeder zuzulassenden Betriebsstätte muss jedoch immer ein/e Sicherheitsbeauftragte/r benannt werden. Im Sicherheitsprogramm des Unternehmens ist darzulegen, wie Luftfracht abgefertigt wird, wenn der Sicherheitsbeauftragte nicht verfügbar ist."
Reicht also nun, wenn ich einen Sicherheitsbeauftragten habe? Ist dessen Stellvertreter dann noch notwendig (steht ja in den FAQ des LBA)!?
Hoffe ich finde ein paar Leute mit Erfahrung zu diesem Thema!?
Danke
Logistikstudi
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CARGOFORUM PARTNER
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MagNet-99 |
Geschrieben am 04 Januar 2013
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Dabei seit 16 Juni 2006 2708 Beiträge
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Hallo Studi,
ich habe letzte Woche mit dem LBA in Braunschweig telefoniert und genau die gleiche Frage gestellt.
Antwort:
Zumutbare Wartezeit auf den Luftsicherheitsbeauftragten oder einen seiner Vertreter nach eintreffen der LBA-Mitarbeiter = 30 Minuten.
Gruss
MagNet-99
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Logistikstudi |
Geschrieben am 04 Januar 2013
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Dabei seit 19 Oktober 2012 5 Beiträge
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Ok,
dem Gesetzestext zu urteilen muss das ja nicht sein, oder!?
Aber würde es denn, nachdem du mit dem LBA telefoniert hast, reichen einen Beauftragten und seinen Stellvertreter zu haben.
Das Problem, das ich sehe: Ist der Beauftragte im Urlaub und wird der Stellvertreter krank, was is dann?
Danke schon mal für deine Antwort,
Alex
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MagNet-99 |
Geschrieben am 05 Januar 2013
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Dabei seit 16 Juni 2006 2708 Beiträge
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Hallo Alex,
mir hat man am Telefon gesagt, es müsse immer der LuftSiB oder sein Vertreter anwesend sein. Dann habe ich genau Deine Argumentation mit Urlaub und Krank geführt. Die Antwort war: "Sie haben die frei Wahl der Mittel" sofern jemand innerhalb einer halben Stunde da ist, ist egal woher der kommt......
Gruss
MagNet-99
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Fetchman |
Geschrieben am 05 Januar 2013
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Dabei seit 26 Juli 2012 212 Beiträge
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Sicherlich muss der Arbeitgeber sicherstellen, das immer einer Verfügbar ist.
Hier scheitern viele Unternehmen an der richtigen Planung, weil die Ausbildung ja auch Geld kosten und man den Faktor Zeit unterschätzt. Ein Mitarbeiter auf mehrere Tage Schulung ist im Unternehmen nicht verfügbar.
Aber das Problem könnt ihr ganze einfach lösen. Wir haben den Luftsicherheitsplan mit einerm Consultant erstellt, welcher auch beim LBA gut angesehen ist. Wenn wirklich BEIDE fehlen sollten, kann man den Consultant hierfür auch einspannen. Der hat alle Berechtigungen und auch einen Vertrag mit uns.
Sicherlich kommt es so gut wie nicht vor bei uns, aber das ist so unser Backup.
Gerade wenn einer im Urlaub ist und der andere wird plötzlich krank oder hat einen Unfall.
Das sollte aber wirklich eine Ausnahmesituation sein.
Entscheidend ist die Personalplanung. Sollten 2 wie gefordert nicht reichen und man will auf der sicheren Seite sein, dann sollte man einen Dritten Schulen und benennen.
Klar kostet Geld, aber wie gesagt dann ist man auf der sicheren Seite.
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Logistikstudi |
Geschrieben am 09 Januar 2013
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Dabei seit 19 Oktober 2012 5 Beiträge
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Ok, gut, danke für eure Antworten.
Dann lieber 3 schulen und auf der sicheren Seite sein :)
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betterorange |
Geschrieben am 10 Januar 2013
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Dabei seit 02 April 2007 1271 Beiträge
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Da liegen konträre Auslegungen vor.
LFSB und Stellvertreter sollten regelmässig anwesend sein.
Sonstige Mitarbeiter sind geschult und arbeiten nach LFSP.
Dann sollte es keine Anlässe zu Reklamationen geben, wenn überwiegend gewährleistet ist, das LFSB bzw. Stv. im Büro sind. Wir behelfen uns zusätzlich noch mit der Hotline zu einem von beiden. Über Smartphones gehen dann auch Dokumentenchecks.
So handhaben wir das.
Ab 2. Quartal 2013 dürfte das meiste Makulatur werden. Dann liegt der Schuh bei den Airlines, da die überwiegende Masse der Luftfracht dann unsecured ist.
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oLdSkOoL |
Geschrieben am 25 Juni 2014
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Dabei seit 23 Juli 2008 10 Beiträge
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Hallo allerseits!
Was wäre denn, wenn beide Sicherheitsbeauftragte abwesend sind, jedoch alle eine ZÜP haben und nach LFSP arbeiten, regelmäßig die EU-Datenbank checken, Fracht auch nur dokumentarisch abwickeln, eine ständige Erreichbarkeit des Sicherheitsbeauftragten gewährleistet ist und die S6 unangekündigt vorbei kommt? Die haben ja dann dennoch keinen Zugang zu den verschlossenen Dokumenten, Schulungsunterlagen etc. - was an sich mit der sicheren Abwicklung nichts zu tun hätte, aber wie würden die reagieren?
LG
oLdSkOoL
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MagNet-99 |
Geschrieben am 25 Juni 2014
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Dabei seit 16 Juni 2006 2708 Beiträge
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....entweder gibt es ein Anschreiben mit 'ner Auflage oder sie drehen Dir direkt den Saft ab.
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oLdSkOoL |
Geschrieben am 26 Juni 2014
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Dabei seit 23 Juli 2008 10 Beiträge
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obwohl offensichtlich alles dafür getan wird, dass der SB zur Verfügung steht und lediglich die 30-60 Minuten nicht einhalten kann? puh...
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MagNet-99 |
Geschrieben am 26 Juni 2014
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Dabei seit 16 Juni 2006 2708 Beiträge
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Hallo Oldskool,
Du versuchst aber auch eine Situation zu bewerten, die noch nicht eingetreten ist. Entweder gehst Du das Risiko und lernst dann aus dem Ergebnis oder Du willst den Entzug in keinem Fall riskieren.
Ich gehe mal davon aus, das Du hier nicht nur jammern, sondern Dein Problem lösen möchtest ;-)
Dann kannst Du Dich entweder
1. mit dem LBA in Verbindung setzen und Deine Situation darlegen
2. dein BVSP diesbezüglich ändern und an das LBA senden und einfach mal schauen was passiert.
3. Mehr Vertreter des Sicherheitsbeauftragten beauftragen und schulen um in jeder Situation jemanden vor Ort zu haben.
Gruss
MagNet-99
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Chris84 |
Geschrieben am 27 Juni 2014
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Dabei seit 12 Juni 2012 47 Beiträge
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Sehe ich auch so. Also ich bin bei uns der Sicherheitsbeauftragte, die Aussage die uns vom LBA gegeben wurde ist: Weder der SB noch der Stellv. müssen ständig anwesend sein, allerdings in kürzester Zeit (20-30min) vor Ort sein können.
Wir hatten 2 Standorte wo das Personal mal hier und da anwesend war mit ca. 20min Fahrstrecke.
Wenn es tatsächlich so ist, dass der eine im Urlaub und der andere krank ist oder beide krank, dann habt ihr ein Problem wenn das LBA vorbeikommt.
Also lieber die 1k€ zahlen und noch 1 oder 2 Mitarbeiter zur Schulung schicken, LFSP ändern und diese als zusätzliche Stellvertreter eintragen.
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betterorange |
Geschrieben am 02 Juli 2014
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Dabei seit 02 April 2007 1271 Beiträge
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Oder im Zweifelfall Fracht als unsicher einstufen und screenen lassen.
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