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Verpackungsverordnung Deutschland EU duales System
Verpackungslogistik: Erfahrungsaustausch, Lösungen und Best Practices für eine effektive und nachhaltige Verpackungsstrategie. Unser Forum Verpackungslogistik behandelt Fragen wie, welche Arten von Verpackungen gibt es und wofür werden sie verwendet? Welche Verpackung ist die beste für mein Produkt? Welche Transportverpackung ist die richtige? Welche Verkaufsverpackung ist die richtige? Wie können Unternehmen ihre Verpackungen nachhaltiger gestalten?
Oimel |
Geschrieben am 07 Januar 2013
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Dabei seit 03 April 2012 41 Beiträge
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Hallo Zusammen,
ich beschäftige mich gerade mit der Verpackungsverordnung und dem dualen System.
In Deutschland ist mir soweit alles klar, mir stellt sich aber die Frage beim Export in ein anderes EU Land.
Wir machen auch Endkundenbelieferung nach Österreich etc. wo müssen wir was anmelden? Jedes Land händelt dies unterschiedlich, jedoch finde ich nirgends was wir als Exporteur anmelden müssen.
Im Dualen System Deutschland müssen wir diese Verpackungen ja nicht anmelden, da der "Müll" ja nicht in Deutschland anfällt. Müssen WIR es dann in Österreich etc. anmelden?
Danke
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CARGOFORUM PARTNER
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Oimel |
Geschrieben am 08 Januar 2013
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Dabei seit 03 April 2012 41 Beiträge
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Also bisher habe ich rausgefunden das in Griechenland, Portugal, Spanien und Zypern eine Kennzeichnungspflicht der Verpackungen besteht. Man sich dort also bei einem Anbieter anmelden und für die Verpackungen die man dort in Umlauf bringt bezahlen muss...
Macht das überhaupt jemand? Mir scheint das alles ein wenig aufwendig für ein paar Kartonagen... :(
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Snickers |
Geschrieben am 28 November 2013
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Dabei seit 18 November 2013 11 Beiträge
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Wenn es Pflicht ist wird das bestimmt jemand machen. Ich meine es ist doch immer so das gewissen Kontrollen statt finden. Da bezahl ich doch lieber das was Pflicht ist, bevor ich noch eine Strafe bekomme wo ich nachher das doppelte oder mehr bezahlen muss.
Kann dir bei deiner Frage wie das in Österreich abläuft leider auch nicht weiterhelfen. :)
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Fetchman |
Geschrieben am 30 November 2013
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Dabei seit 26 Juli 2012 212 Beiträge
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ööhhh ich habe noch nix gehört davon, wenn ein Unternehmen in D Ware verschickt, das die dort am Dualen System oder ähnliches Teilnehmen müssen.
Wenn der Endkunde bestellt ist der Verantwortlich, wenn ein Gewerblicher bestellt muss der sich im Importland darum kümmern..
Entscheidend ist wo der Sitz der Firma ist, dort muss man am Dualen System teilnehmen, das aber auch nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Wenn ihr natürlich Geschäftstellen dort habt, dann müssen die sich darum kümmern.
Natürlich muss die Verpackung einer EU Richtlinie entsprechen, das ist klar.
Du meinst Wahrscheinlich die Verpackungsordnung, wegen Lizenzen etc.....
Für Warensendungen ins Ausland braucht man keine Lizenz. Einzige worauf man achten sollte, das die Verpackung das RESY-Symbol hat auch national.
Hier mal eine Info Seite über die Gebühren und Lizenzen etc was die EU Regelung angeht.
pro-e.org/index.html
TIP: Such dir einen zugelassenen Systemanbieter, der auch den Rest von Europa abdeckt, und damit sparst du dir ne Menge Arbeit und Kosten.
Berechnet wird nach Art der Verpackung (KARTON, PAPIER, STYROPOR etc Anteil) und wie hoch deine Mengen sind.
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b.a.nause |
Geschrieben am 25 Mai 2022
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Dabei seit 07 September 2021 76 Beiträge
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Hallo zusammen,
ich mache dieses alte Thema mal wieder auf, da es hier ziemlich gravierende Neuerungen gibt.
"Bis zum 1. Juli 2022 müssen sich alle Unternehmen, die gewerbsmäßig in Deutschland verpackte Waren in Verkehr bringen, im Verpackungsregister LUCID registrieren. Diese Pflicht gilt unabhängig von der jeweiligen Verpackungsart, für Verkaufs-, Um- und Versandverpackungen genauso wie für Transportverpackungen, Mehrwegverpackungen, industrielle Verpackungen und pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen usw." (Quelle: www.verpackungsregister.org/)
Außerdem müssen sich alle Unternehmen die der Systembeteiligungspflicht unterliegen, bei einem Dualen System anmelden und dort die Verpackungsmengen melden (analog dann übrigens auch bei LUCID).
Wer davon ausgeht, dass es sich nur um Verpackungen an Privatpersonen handelt ist auf dem Holzweg, da es sogenannte "gleichgestellte Anlaufstellen" gibt, von denen man ggfs. betroffen ist... bspw. sind das Hochschulen, Restaurants, Bibliotheken etc.
Wer sich damit näher beschäftigen will/muss, dem kann ich neben der offiziellen Seite noch folgendes Webinar bei youtube empfehlen: www.youtube.com/watch?v=C57oZUDw9WA
Ich bin da kein Experte, darf mich erstmals damit beschäftigen für meinen Arbeitgeber. Vielleicht geht es ja noch Anderen so ODER es gibt unter euch sogar Experten, die uns Anderen bei Fragen helfen können?
Viele Grüße
b.a.nause
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