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Transportrecht / Haftung Entladung Diesel- statt Benzintank


pasci70 Geschrieben am 26 März 2013



Dabei seit
26 März 2013
1 Beiträge
Hallo geschätzte Forum-Gemeinde

Ein Frachtführer füllt beim abliefern Diesel- statt Benzin in den Tank der Tankstelle. Wie haftet er und welche Versicherung kommt für den Schaden auf?

Während des Transportes kam es ja zu keinem Schaden. Haftet er trotzdem, da der Schaden während seiner Obhuthaftung eingetreten ist. Oder anders gefragt: wann gilt die Ware als abgeliefert. Beim Verlassen des Schlauches oder erst, wenn der Empfänger den Empfang mit Unterschrift bestätigt hat?

Bin gespannt auf eure Antworten und Erfahrungen! Vielen Dank dafür im Voraus.

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betterorange Geschrieben am 27 März 2013



Dabei seit
02 April 2007
1271 Beiträge
DAS KOMMT SPEZIELL AUF DEN ABLIEFERVERTRAG AN.
WER INSTRUIRTE, DIESEL IN WELCHEN TANK ZU BUNKERN?

WAR ES FÜR DEN VERANTWORTLICHEN DES LKW FAHRERS BEKANNT, DAS DIESER SELBSTSTÄNDIG GGF. TANKS ÖFFNET UND SELBST BETANKT???

IM GROBEN IST DAS EINE ANGELEGENHEIT FÜR DIE BETRIEBSHAFTUNG. UND NATÜRLICH FÜR EINEN FÄHIGEN JURISTEN.

Tim_S. Geschrieben am 16 April 2013



Dabei seit
22 April 2008
157 Beiträge
Zitieren::
Ein Frachtführer füllt beim abliefern Diesel- statt Benzin in den Tank der Tankstelle. Wie haftet er und welche Versicherung kommt für den Schaden auf?
Würde sagen, der Frachtführer haftet nach § 280 I BGB auch für das zerstörte Benzin der Tankstelle. Zwar ist die Haftung für wirschaftliche Folgen des reinen Güterschadens (Diesel) nach § 432 Satz 2 HGB ausgeschlossen. Allerdings ist der Schaden am Benzin der Tankstelle nicht "wirschaftliche Folge" des Güterschadens (so wie etwa entgangener Gewinn wegen nicht verkauftem Diesel). Vielmehr liegt eine Zerstörung von Bezin durch eine Handlung des Frachtführers vor, die selbständig neben die Zerstörung des Beförderungsgutes (Diesel) tritt. Der Schadensersatz für das zerstörte Benzin wird von § 432 S. 2 HGB nicht ausgeschlossen.

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