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Transportrecht Transportversicherung Incoterm


12marco12 Geschrieben am 06 Mai 2013



Dabei seit
02 Januar 2013
25 Beiträge
Hallo zusammen,

ich habe folgenden Sachverhalt:
Wir verkaufen Ware "ex works". Der Kunde bauftragt uns dann aber, den Versand zu organisieren und eine Versicherung dafür mit abzuschliessen. Die Kosten hierfür berechnen wir ihm in einer separaten Rechnung.
Wenn die Ware nun verschickt wird, steht in den Frachtpapieren z.B. CIF Bestimmungshafen. In der Warenrechnung bleibt aber "ex works" stehen.
Nun zu meiner Frage: Ist das korrekt so? Wie verhält sich die Versicherung wenn es zu einem Schaden kommen sollte? Oder interessiert sich die Versicherung nicht für den Incotherm?
Hatte jemand vielleicht schon einmal so einen Fall?

Vielen Dank für eure Antworten!

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Schrotti Geschrieben am 07 Mai 2013



Dabei seit
07 November 2011
74 Beiträge
Hallo Marco,
ich kenne diese Forderung von Kunden, da diese davon ausgehen, dass Ihr bessere Preise bekommt und für Euer Produkt die richtigen Transportpartner auswählt. Zudem (versteckt!) drücken Sie euch die Auftragsabwicklung und damit Arbeit auf's Auge. Denn bei der Weiterberechnung der Fracht und Versicherung wollen sie meist eine Kopie der Rechnungen beigefügt. Also überlegen ob Ihr eine Handlingspauschale verlangt!
Ich gehe davon aus, dass Ihr mit "exw" die Preisstellung fixieren wollt. Letztendlich ist es aus Versicherungssicht ein CIF-Geschäft, egal ob ihr eine separate Fracht- und Versicherungsrechnung erstellt. Ihr seid Auftraggeber gegenüber Spediteur/Frachtführer und Versicherung.
Geht die Ware in ein Drittland und die Warenrechnung zeigt "EXW", kann es sein, dass das Transportpapier (B/L, CMR, AWB) "Prepaid" ausweißt und es zu Problemen beim Import führt. Wir drehen unter dieser Konstellation die Frankatur/Incoterms auf "CIF" und weißen die einzelnen Positionen (exw-Preis, Fracht und Versicherung) separat in der Rechnung aus.
Gruß Sch.

Tim_S. Geschrieben am 07 Mai 2013



Dabei seit
22 April 2008
157 Beiträge
Tag,
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Nun zu meiner Frage: Ist das korrekt so?
Ich würde sagen, ja. Dass in der Handelsrechnung "ex works" steht und in Beförderungspapieren "CIF Ablieferstelle" ist kein Widerspruch.
Die Incoterms betreffen immer nur das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien des Handelsgeschäfts (also typ. Verkäufer und Käufer). Sie regeln, wer Kosten und (vor allem) die Gefahr für die Güter auf Reisen trägt.
Die Klausel "Ex works" schließt aber natürlich nicht aus, dass der Verkäufer den Spediteur beauftragt. Das ist oft auch sachgerecht aus praktischen Gründen. Der Verkäufer geht dadurch natürlich eine Schuld für das Spediteursentgelt gegenüber dem Spediteur ein. Der wird zwar auftragsgemäß versuchen, die Fracht beim Käufer zu kassieren. Wenn das nicht klappt wird er aber notfalls auf den Verkäufer zurückkommen.
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Wie verhält sich die Versicherung wenn es zu einem Schaden kommen sollte?
Sie wird ganz normal prüfen, ob ein Versicherungsfall eingetreten ist, ob also das Gut im Geltungsbereich der Warenversicherung einen versicherten Schaden erlitten hat. In der Praxis ist es natürlich so, dass es der Käufer im Zielland etwas schwerer mit der Rechtsdurchsetzung gegenüber der Versicherung im Herkunftsland hat, schon weil er das Recht im Herkunftsland meist nicht so kennt, wie das Recht in seinem Land.
Zitieren::
Oder interessiert sich die Versicherung nicht für den Incotherm?
Nein, die Incoterms im Kaufvertrag interessiert die Warenversicherung nicht, denn sowohl der Verkäufer als Versicherungsnehmer wie auch der Empfänger als Versicherter sind anspruchsberechtigt (vorausgesetzt, es liegt überhaupt ein Versicherungsfall vor).

12marco12 Geschrieben am 13 Mai 2013



Dabei seit
02 Januar 2013
25 Beiträge
Danke schon mal für die Antworten.
@Schrotti: da hst du sicherlich recht mit dem Arbeit aufs Auge drücken, aber es ist teilweise trotzdem leichter das von hier aus zu regeln (und klar gegen ne kleine pauschale). Aber du siehst es auch so, das es der Versicherung eigentlich nicht interessiert wie der Incotherm ist? Die Sache beim Import ist klar das das vorkommen kann, aber bis jetzt hatten wir da noch keine Probleme.
Aber einige Kunden bestehen darauf, das der Incotherm so auf der Rg. steht wies auch im Vertrag ist. Von daher ändern wir es nicht.

@ Tim: von unseren Versicherungen habe ich das bislang auch so gehört - der Incotherm ist Ihnen eigentlich egal, aber manche Spediteure und auch einige Kollegen sehen das anders. deshalb wollte ich hier nochmal fragen, ob jemand evtl. schonmal so einen Fall hatte.

Gruß

Marco

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