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Gran Canaria T2F oder T2LF


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


Heli Geschrieben am 22 Mai 2013



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62 Beiträge
Hallo zusammen,

welche Dokumentation für Gran Canaria ist richtig: T2F oder T2LF?

Wir erstellen ein T2F + ABD (CO) >>unser spanischer Kunde besteht aber auf ein T2LF und behauptet, dass andere Lieferanten problemlos ein T2LF erstellen.

Grüße

CARGOFORUM PARTNER

roliP Geschrieben am 23 Mai 2013



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16 Oktober 2008
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Das T2LF ist das ausgestellte Einzeldokument (Vordruck Einheitspapier). Die Abkürzung T2F bzw. TF ist im Luftfrachtbrief einzutragen bzw. von der Airline in das Cargomanifest zu übernehmen. Dies gilt dann als Anmeldung zum internen gemeinschaftlichen Versandverfahren. Beides gilt als Nachweis für den Gemeinschaftscharakter der Ware! Nach meiner Erfahrung wollen Empfänger auf den Kanaren oft lieber zusätzlich das Papier.

Erzi4 Geschrieben am 23 Mai 2013



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488 Beiträge
Hallo Heli,

nur ein Buchstabe anders und doch ein enormer Unterschied!

Das T2F ist ein Versandschein, d.h. Du überführst die Waren in ein Zollverfahren, dem innergemeinschaftlichen Versandverfahren. Das Versandverfahren muss vom Empfänger ordnungsgemäß erledigt werden, also zusätzlicher Aufwand zur Einfuhranmeldung auf den Kanaren.

Das T2LF hingegen ist "nur" ein Nachweispapier über den Zollstatus der Waren, nämlich, dass es sich um Gemeinschaftswaren handelt. Mit diesem Papier hat der Empfänger den o.g. zusätzlichen Aufwand nicht.

Welches Papier nun in welchen Fällen? Artikel 340c Zollkodex-DVO schreibt zunächst das T2F bei Versand von Gemeinschaftswaren u.a. vor, wenn die Waren in einen Teil des Zollgebiets der Gemeinschaft verbracht werden, in dem die Mehrwertsteuerrichtlinie nicht gilt. Das sind zurzeit

a) Berg Athos;
b) Kanarische Inseln;
c) französische überseeische Departements;
d) Åland-Inseln;
e) Kanalinseln.

Werden die Waren jedoch ohne Zwischenhalt oder Umladung im Luft- und Seeverkehr befördert, ist das Versandverfahren nicht notwendig. Hier reicht der Statusnachweis, also das T2LF aus.

Grüße
Erzi4

roliP Geschrieben am 23 Mai 2013



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Erzi4 wrote:
Werden die Waren jedoch ohne Zwischenhalt oder Umladung im Luft- und Seeverkehr befördert, ist das Versandverfahren nicht notwendig. Hier reicht der Statusnachweis, also das T2LF aus.

Hallo Erzi4,
wird die Ware per Luftfracht z.B. nach Kanarien befördert, so ist das int.gemeinsch.Versandverfahren vorgeschrieben (Art 165 ZK, Art 340c ZK-DVO). Hat die Airline die entsprechende Bewilligung zu einem vereinfachten Versandverfahren (Art 444 od. 445 ZK-DVO), kann das Manifest an Versandanmeldung genutzt werden (Kennzeichnung TF). Falls das Regelverfahren (NCTS) genutzt wird, ist die Kurzbezeichnung T2F einzugeben.

Soweit meine Informationen
Gruß
rolip

Heli Geschrieben am 23 Mai 2013



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62 Beiträge
Hallo RoliP, Erzi4

vielen Dank für Euere Antworten.

Die Ware geht aber per LKW oder auch per Bahn nach Barcelona und dann per Schiff auf die Kanaren.

Wie würde es da aussehen?

Grüße

roliP Geschrieben am 23 Mai 2013



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445 Beiträge
Heli wrote:
Die Ware geht aber per LKW oder auch per Bahn nach Barcelona und dann per Schiff auf die Kanaren.

In diesem Fall würde ich ein T2LF mitgeben.

Heli wrote:
Wir erstellen ein T2F + ABD (CO)

Was habt ihr bisher erstellt? Habt ihr nur das "L" im Vordruck vergessen?

Heli Geschrieben am 23 Mai 2013



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26 Februar 2011
62 Beiträge
Hallo roliP,

wie schon gesagt, wir erstellen ein T2F + ABD (CO) >ein Grund ist, dass unsere zuständige Ausfuhrzollstelle mit Erstellung des T2F dann sehr zeitnah das ABD (=Ausgangsvermerk) erledigt.

Grüße

roliP Geschrieben am 24 Mai 2013



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445 Beiträge
Wie auch Erzi4 schreibt, heißt das Papier korrekt "T2LF". Das sollte auch so im entsprechenden Feld des Einheitspapiers eingetragen sein und müsste auch dem Zollamt auffallen!!

Gruß
rolip

Heli Geschrieben am 24 Mai 2013



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26 Februar 2011
62 Beiträge
Hallo roliP,

wie schon gesagt schreiben wir in Absprache mit dem zuständigen Ausfuhrzollamt ein T2F >ein Grund ist die die zeitnahe und korrekte Erledigung des ABD durch unsere Ausfuhrzollstelle.

Hat ja auch bis jetzt immer gut geklappt, nur macht eben jetzt der Importeur Druck wegen seinem Aufwand mit der fristgerechten Erledigung des T2F.

Soweit ich noch nachvollziehen kann, sind früher auch T2LF geschrieben worden >nur hatten wir da immer Probleme mit der Erledigung des ABD an der Ausgangszollstelle in Barcelona. Es gab da laufend "Theater" mit den fehlenden AGV.

Grüße + schönes WE

roliP Geschrieben am 25 Mai 2013



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445 Beiträge
Jetzt wirds kompliziert! Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Das Papier heißt korrekt T2LF! Das muss auch dein Zollamt wissen. Eine Versendung von Waren nach Spanien (hier Gran Canaria = Sonderstatus) ist keine Ausfuhr im zollrechtlichen Sinn. D.h., es wird keine Ausfuhranmeldung benötigt. Da die Kanarischen Inseln außerhalb des stat. Erhebungsgebiets sind, muss das Verbringen statistisch gemeldet werden. Hierzu bedient man sich in Zeiten der elektronischen Abwicklung des Systems ATLAS-Ausfuhr, entsprechend codiert. Das ABD darf eigentlich nicht nach Barcelona mitlaufen und die Spanier können auch nichts damit anfangen, denn es ist ja keine Ausfuhr! Hier könnte das Problem liegen. Da deine Zollstelle "nur" als statistische Anmeldestelle fungiert (+ T2LF), wäre es interessant, ob die dir auch gleich das Verbringen (umsatzsteuerrechtlich) bestätigen, also die MRN erledigen. Da muss ich nochmal nachlesen.

Heli Geschrieben am 25 Mai 2013



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62 Beiträge
Hallo roliP,

wir erstellen definitiv ein T2F >ich scan Dir am Montag mal ein Beispiel ein.

Ferner erstellen wir auch, wie schon gesagt, ein ABD (CO) natürlich elektronisch über ATLAS Ausfuhr. Die hiesige Ausfuhrzollstelle bestätigt uns dann auch gleich die Verbringung mittels elektronischen Ausgangsvermerk.

Grüße

Erzi4 Geschrieben am 27 Mai 2013



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02 Dezember 2008
488 Beiträge
Erzi4 wrote:
Werden die Waren jedoch ohne Zwischenhalt oder Umladung im Luft- und Seeverkehr befördert, ist das Versandverfahren nicht notwendig. Hier reicht der Statusnachweis, also das T2LF aus.

Hallo zusammen,

ich habe noch einmal ein wenig nachgelesen und muss den o.g. Satz teilweise zurücknehmen. Sorry für evtl. Irritationen. Ich hoffe, ich kann aber im Folgenden klarstellen, wann im Warenverkehr mit den Kanaren ein T2F verwendet werden muss und wann ein T2LF verwendet werden kann.

a) T2F (= internes gemeinschaftliches Versandverfahren): Zwingend bei Beförderungen im Luftverkehr und bei Beförderungen in einem genehmigten See-Linienverkehr

b) T2LF (= Statusnachweis Gemeinschaftsware): Nur auf dem Seeweg, wenn die Waren nicht in einem Linienverkehr befördert werden

Wenn das Versandverfahren T2F vorgeschrieben ist, muss man aber nicht unbedingt selbst einen Versandschein eröffnen, wenn die Fluggesellschaft oder die Schifffahrtsgesellschaft dieses übernehmen. Dafür sind den Flug- und Schifffahrtsgesellschaften häufig Verfahrenserleichterungen in Form von Verwendung von Manifesten mit vorgeschriebenen Kennzeichnungen bewilligt.

Für Heli:
Bei dem Sachverhalt gilt es hier nun zu klären, ob die Waren auf dem Seeweg in einem Linienverkehr oder in einem Nicht-Linienverkehr befördert werden. Bei einem Nicht-Linienverkehr hättest Du zwischen T2F und T2LF ein Wahlrecht. Bei Linienverkehr hast Du kein Wahlrecht, da das T2F obligatorisch ist. Jedoch könntest Du auf ein eigenes T2F verzichten, wenn die Schifffahrtsgesellschaft ein nach Artikel 447 oder 448 gekennzeichnetes Manifest verwendet.

Liebe Grüße
Erzi4

Quellen:
Zollkodex-DVO, Artikel 340c Absatz 1, 340e, 447, 448
Website der GD Steuern und Zollunion: Versandverfahrenshandbuch (konsolidiert)
Zum Begriff des Linienverkehrs siehe Artikel 313a ff Zollkodex-DVO

roliP Geschrieben am 27 Mai 2013



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16 Oktober 2008
445 Beiträge
Hallo Erzi4,

ich seh schon, wir sind "einig im Geiste" und lesen die selben "Bücher"!

Herzlichen Gruß
rolip

Heli Geschrieben am 27 Mai 2013



Dabei seit
26 Februar 2011
62 Beiträge
Hallo Ihr beiden,

Vielen Dank für Euere Bemühungen 》war jetzt doch ein wenig kniffelig. Ich werde es jetzt gleich mit dem zollamt, dem empfänger und dem logistiker klären, wobei ich auf die antwort des logistikers gespannt bin > verladen wird regelmäßig mit der grimaldi line und ich gehe davon aus, dass es sich um eine linienschifffahrt handelt. Mal schaun wie es sich mit den manifesteinträgen verhält.
Viele grüße

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