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Gefahrgutvorschriften für Lithium-Batterien in Geräten


Luftfahrt und Luftfracht: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für Import und Export. Unser Forum Luftfahrt und Luftfracht behandelt Fragen wie, welche Möglichkeiten gibt es für den Transport von Waren per Luftfracht? Welche Möglichkeiten gibt es, bei der Luftfracht Kosten zu sparen? Wie kann ich als Unternehmer die Nachhaltigkeit des Transportes per Luftfracht verbessern? Ist meine Sendung in einem Flugzeug verladbar? Wie ist die Entwicklung der Luftfrachtraten? Welche Alternativen gibt es zur Luftfracht? Wie nachhaltig ist Luftfracht? Welche Möglichkeiten gibt es, Luftfracht nachhaltiger zu gestalten?


KlausLoehnert Geschrieben am 10 Mai 2006



Dabei seit
10 Mai 2006
1 Beiträge
Hallo zusammen,
kann mir jemand etwas zu folgendem Gefahrgutthema sagen:
Für UN 3091 Lithiumbatterien in Geräte eingebaut gilt die Sondervorschrift A45 der IATA DGR. Diese beinhaltet eine Befreiung von den übrigen Bestimmungen der DGR, wenn die in A45 genannten Vorgaben erfüllt sind.
Bei den Vorgaben d und e heißt es jeweils: "... ausgenommen, wenn sie in elektronische Geräte eingebaut sind".
Bedeutet das nun, daß
a) die Vorgaben d und e nicht erfüllt werden müssen, wenn die Batterien in elektronischen Geräten eingebaut sind,
oder bedeutet es, daß
b) die Befreiung nach A45 für in elektronische Geräte eingebaute Batterien ausgeschlossen ist ?

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frankenstein Geschrieben am 10 Mai 2006



Dabei seit
11 August 2005
198 Beiträge
Hi, kenne mich mit den IATA-DGR zwar nicht wirklich aus, ist aber m.E. eher ein Problem des lesens.

Zitieren::
UN 3091 Lithiumbatterien in Geräte eingebaut gilt die Sondervorschrift A45
Für eingebaute L-Batterien gilt also die A45!

Zitieren::
Bei den Vorgaben d und e heißt es jeweils: "... ausgenommen, wenn sie in elektronische Geräte eingebaut sind".

Das bedeutet m.E. das für UN 3091 mit eingebauten L-Batterien, sofern sie der A45 entsprechen, eine Befreiung von den Vorschriften der DGR gegeben ist!

Von dem her kann ich deine Fragen a. und b. nicht verstehen!?

JayJay Geschrieben am 10 Mai 2006



Dabei seit
26 März 2006
55 Beiträge
@KlausLoehnert

Bei Gefahrgut ist es immer sinnvoll den kompletten Text der jeweils gültigen Vorschriften anzugeben. Leider habe ich nur die DGR-Vorschriften des Jahres 2005 zuhause und im Moment auch keinen Zugriff auf die aktuellen Vorschriften, da ich derzeit nicht in der Firma sondern in der BA bin. Werde allerdings trotzallem versuchen dir weiterzuhelfen.

Meine Frage:

Hast du Lithium batteries contained in equipment oder packed with equipment. Ich frage aus dem Grund da bei contained in equipment noch Sondervorschrift A48 (sagt allerdings nur aus das Verpackungstest nicht als notwending angesehen werden) gilt.

Nun zu den Vorschriften:

D sagt aus das die DGR Vorschriften nicht gelten wenn die Batterien oder Zellen getrennt von einander verpackt sind um Kurzschlüsse zu vermeiden und diese Verpackungen stark genug sind. Dies gilt nicht für Batterien die bereits in Geraeten eingebaut sind. Sollten deine Batterien oder Zellen also zusammengepackt sein gelten die DGR-Vorschriften.

Nun kommt E welches eine Ergänzung zu dem letzten Satz von D ist. E sagt aus das weitere Bedingungen erfüllt werden müssen damit die DGR Richtlinien nicht befolgt werden müssen, sofern mehr als 24 Lithium cells or 12 Lithium batteries zusammengepackt sind. Sollte eine dieser weiteren Bedingungen ( i bis iv) nicht erfüllt werden gelten die DGR-Vorschriften.

Es hat also nichts damit zu tun ob die Batterien in elektrischen Geraeten eingebaut sind oder nicht um zu entscheiden ob die DGR-Vorschriften gelten oder nicht.!!!

Hoffe du hast jetzt auch gemerkt warum ich gesagt habe das es immer wichtig ist bei Gefahrgut den ganzen Text der Vorschriften zu kennen.

Hoffe ich konnte weiterhelfen. Bei weiteren Fragen einfach melden und ich versuche zu helfen, aber bitte im Hinterkopf behalten das ich im Moment nicht auf die aktuelle Ausgabe der DGR-Vorschriften zurückgreifen kann.

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