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Stapler mit Ladung im öffentlichen Verkehr


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LarsLehmann Geschrieben am 11 Juni 2013



Dabei seit
11 Juni 2013
2 Beiträge
Hallo zusammen!

Ich habe bereits das Internet nach Informationen durchforstet, kann aber leider keine konkreten Aussagen zu folgender Frage finden:

Darf ich mit einem Gabelstapler, der alle Zulassungskriterien erfüllt, auch Ladung/Ware auf öffentlichen Straßen befördern? Egal ob ja oder nein – wo ist sowas geregelt?

Es geht nicht darum, welcher Stapler wie ausgerüstet sein muss und von wem gefahren werden darf oder wie die leeren Gabeln zu sichern sind, darüber gibt es genügend Informationen. Es stellt sich die Frage, ob ich Ware aus einem Lagerbereich über eine relativ lange Strecke (ca. 500 Meter) über eine öffentliche Straße in einen anderen Unternehmensteil fahren darf?

Eschwerend kommt hinzu, dass es sich um Ware mit fast 3 Metern Breite handelt und die Höhe ca. 2,50 Meter beträgt.

Mir stößt nicht nur die Breite und Höhe (Sichtbehinderung) der Ware auf, sondern auch das Thema „Ladungssicherung“.

Würde ich einen LKW auf öffentlicher Straße entladen und die Ware direkt auf das Firmengelände bringen, wäre der Fall für mich klar. Aber bei meiner Frage geht es um einen reinen Transport der Ware per Stapler…

Ich freue mich über fundierte Antworten und sage schonmal danke im Voraus für Euren Input!

Viele Grüße
Lars

CARGOFORUM PARTNER

Bauron Geschrieben am 11 Juni 2013



Dabei seit
01 Oktober 2012
31 Beiträge
Meiner Meinung nach müssen verschiedene Bedingungen erfüllt sein. Unter anderem fällt mir gerade so ein;
a) der Stapler muss nach STvO für den öffentlichen Strassenverkehr ausgerüstet sein (sprich Blinker, Kennzeichen, TÜV, andere Leuchtmittel etc pp)
b) der Fahrer braucht die benötigte Fahrerlaubnis des weiteren
c) muss natürlich die Ladungssicherung beachtet werden.
Das aber alles ohen Gewähr. Eventuell mal bei der BG vorbeischauen. Diue haben oft Infobtroschüren über so etwas.

betterorange Geschrieben am 12 Juni 2013



Dabei seit
02 April 2007
1271 Beiträge
Lars,

um das legal zu machen, Überbreite und Sichteinschränkung, müsste der übrige beteiligte Verkehr abgesperrt werden. Da ist eine Angelegenheit der örtlichen Ordnungsbehörden.

Zudem dürfte der Stapler samt Ladung nicht ohne Einweiser fahren.

Es gibt Fahrzeuge im Strassenverkehr, die nicht zulassungspflichtig sind, da sie weniger als 6/20km/h fahren.

Anlehnungen aus dem Agrarbereich dürften hier helfen.

Cheers

captainultimate Geschrieben am 12 Juni 2013



Dabei seit
18 Juni 2011
212 Beiträge
Tippe mal das der Stapler eine SelbstfahrendeArbeitsMaschine(SAM) ist, sonst dürfte es keine Möflichkeit geben den Zulassungsfrei im Öffentlichen Strassenverkehr zu bewegen. Mit SAM dürfen keine Transporte durchgeführt werden z.B mit einem Radlader darf kein Material ausserhalb des Baustellenbereich transportiert werden.

LarsLehmann Geschrieben am 12 Juni 2013



Dabei seit
11 Juni 2013
2 Beiträge
Hallo,

danke für die schnellen Antworten!

captainultimate hat den für mich entscheidenden Hinweis gegeben - in der Tat sind Stapler SAM und damit ist eine Beförderung von Gütern und Personen ausgeschlossen (§2 Nr. 17 FZV).

Von den Herausforderungen bei der praktischen Umsetzung der Idee mal ganz abgesehen... ;o)

Danke nochmal und viele Grüße!
Lars

Mili Geschrieben am 14 Juni 2013



Dabei seit
14 Juni 2013
1 Beiträge
Hallo Lars,

mit entsprechender Zulassung darfst Du Ware auf öffentlichen Straßen transportieren.

Voraussetzungen sind:

- Stapler mit TÜV-Gutachten oder mit Betriebserlaubnis nach §70STVZO
- Eine Betriebshaftpfichtversicherung für diese Tätigkeit bzw. für diesen Stapler = Bestätigung der Versicherung mit Angabe des entsprechenden Deckungsumfangs
- genaue Beschreibung der Fahrstrecke mit Plan
- Antrag beim Straßenverkehrsamt stellen

Der Antrag beläuft sich auf eine Ausnahmegenehmigung von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sowie Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).

Unser Stapler hat eine entsprechende Zulassung bekommen. Wir transportieren allerdings nur Euro-Paletten. Du wirst evtl. Auflagen bekommen, die sind aber ohne Probleme umzusetzen wie z.B. vierteljährliche Unterweisungen durchführen, Ware ist gegen Herabfallen zu sichern, Geh- und Radwege dürfen in Längsrichtung nicht befahren werden, bei Straßenglätte darf nicht gefahren werden usw.

Viel Glück bei der Beantragung.

Mili

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