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Bitte um Definition "einheitlicher Außenzollsatz"


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


gast007 Geschrieben am 13 Mai 2006





Kann mir bitte jemand den einheitlichen Außenzollsatz definieren, was versteht man darunter?
- Gleiche abgaben von allen Ländern für einheitlichen Warenversand in das gleiche Land?

Danke für eure Hilfe!

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Zeemo Geschrieben am 15 Mai 2006



Dabei seit
28 Januar 2005
381 Beiträge
Der einheitliche Außenzollsatz ist einer der Merkmale einer Zollunion. Zollunion bedeutet, dass mehrere Länder (wie z.B. die EU, aber auch die EU mit der Türkei, die EU mit San Marino und die EU mit Andorra; das sind alles Zollunionen) in allen zollrechtlichen Belangen einheitliche Vorschriften haben und untereinander mehr oder weniger freien Handel treiben können. Im Falle der EU ist dies durch den Binnenmarkt noch gesteigert, denn hier gibt es noch nicht einmal mehr Grenzkontrollen bzw. Abfertigungen an der Grenzen (bis auf gaaaanz wenige Ausnahmen).

Der Begriff "einheitlicher Außenzollsatz" bedeutet nun, dass für Einfuhren in die Zollunion aus Drittländern (wie z.B. die USA oder Japan) stets derselbe Zollsatz gilt (für Kleidung z.B. 12 %), egal, ob der erste Ort in der EU nun in Deutschland, Holland, Griechenland, Finnland oder Lettland liegt.

Um auf Deine Vermutung einzugehen: es hat also nichts mit Export, sondern mit Import zu tun! Ein Land (oder eben eine Zollunion) kann immer nur die Zölle festlegen, die für Einfuhren in eben dieses Land (oder in die Zollunion) gelten sollen. Es gibt zwar theoretisch auch Ausfuhrzölle, aber praktisch existieren die im Moment in der EU nicht.

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