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Falschzustellung Transportrecht


Phoenixe Geschrieben am 13 Juni 2013



Dabei seit
13 Juni 2013
5 Beiträge
Hallo Cargoforum Mitglieder,

erstmal muss ich loswerden, dass mir das Forum schon oft bei Fragen, die ich hatte, geholfen hat. Super interessant.
Jetzt bin ich etwas ratlos....hoffe ich bin hier richtig.
Folgendes Szenario:
Handelskauf, kundenspezifisches Material (kein Lagerartikel), wird erst durch den Spediteur falsch zugestellt und nach Reklamation und Recherche, nach 24 Kalendertagen zugestellt. Zwischen zeitlich musste aber ein neuer Auftrag gefertigt werden, weil der Kunde uns sonst in Regress (Produktionsausfall) genommen hätte.
Nun möchte er den Artikel, der jetzt ja doppelt vorliegt, wieder an uns retournieren und auch nicht zahlen.
Da das Material nicht einlagerungsfähig ist, müssen wir es verschrotten.
Warenwert liegt bei 1.000 EUR.
Können wir den Dienstleister das weiterbelasten? Wie sieht die Rechtsgrundlage aus?

Vielen Dank für Eure Hilfe
Phoenixe

CARGOFORUM PARTNER

Tim_S. Geschrieben am 14 Juni 2013



Dabei seit
22 April 2008
157 Beiträge
Tag,
wenn es sich um einen innerdeutschen Transport gehandelt hat, dann wäre die Verlustvermutungsfrist des § 424 HGB abgelaufen, der Absender kann das Gut als verloren betrachten und Ersatz verlangen, auch wenn das Gut nachträglich an den Empfänger zugestellt wurde. Problematisch wäre es allerdings, wenn der Frachtführer den Absender nach Auffinden informiert und dieser die Ablieferung an den Empfänger ausdrücklich gewünscht hätte, dann läge darin die Ausübung des Wahlrechts nach § 424 HGB dahin, dass kein Verlust sondern nur eine Lieferfristüberschreitung vorliegt. Für letztere gilt grds. eine Beschränkung auf das Dreifache der Fracht. Falls eine Fixtermin-Sendung in Auftrag gegeben wurde wäre die Dauer der Verzögerung aber Anhaltspunkt für Leichtfertigkeit, so dass dann alle Haftungsbeschränkungen entfielen.

Phoenixe Geschrieben am 14 Juni 2013



Dabei seit
13 Juni 2013
5 Beiträge
Hallo Tim,

vielen Dank für die ausführliche Antwort, es handelte sich um einen innerdeutschen Transport.
Ich war mir nicht sicher, ob der § 424 HGB greift, weil es ja im ersten Step "nur falsch zugestellt" wurde. Auch war ich mir nicht sicher, ob die 20 Tage als Kalendertage oder aber als Werktage gezählt werden.
Aber ich habe, dank Dir, nun eine rechtliche Grundlage auf die ich mich berufen kann, wenn ich den Schaden/Verlust einreiche.

Viele Grüße und schon mal schönes WE
Phoenixe

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