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Iran Embargo, BAFA, AzG


Exportkontrolle und Exportkontrollrecht: Erfahrungsaustausch und Tipps für eine reibungslose Abwicklung deiner Exporte unter Berücksichtigung aller Verbote, Sanktionen, Embargos und Genehmigungen. Unser Forum Exportkontrolle und Exportkontrollrecht behandelt Fragen wie, wie funktioniert die Exportkontrolle in Deutschland? Welche Regeln gelten für Ausfuhren? Welche Rolle spielen Sanktionen und Embargos im Exportkontrollrecht? Wie beantrage ich eine Lizenz für die Ausfuhr bestimmter Güter? Welche Unterlagen sind dafür erforderlich? Wie kann ich als Unternehmen sicherstellen, dass ich mich an das Exportkontrollrecht halte?


Convoy-Pusher Geschrieben am 14 Juni 2013



Dabei seit
20 Mai 2009
47 Beiträge
Hallo!

Haette da ‘mal ‘ne Frage =

Die ganze Thematik zu “Warensendungen in den Iran” ist mir eigentlich bekannt, bei diesem speziellen Fall handelt sich um einen Kunden (Versand ueber Jahre und nie wirklich Probleme gehabt) und nun kommt das Zollamt mit Auflagen die ich so nicht wirklich nachvollziehen kann.

Werde dort beim Zollamt vorstellig werden um die Sache zu klaeren, moechte aber zunaechst um Eure Meinung bitten denn vielleicht liege ich ja total falsch mit meiner Ansicht und koennte mir somit die Fahrt zum Zollamt auch sparen(?).

Also =

Regelmaessige Sendungen DE - IR, gleichbleibend immer ein Absender (unser Kunde) und ein und derselbe Empfaenger, aber die Sendungen an sich immer “Misch-Masch” (verschiedenste Warentarifnummern pro Packstueck bzw. Palette).

Eine detailierte Rechnung wird von uns immer dem ZA vorgelegt, und wirklich detailiert (sogar pro Packstueck alle Positionen klar aufgefuehrt, natuerlich auch mit “Commodity Code” pro Warenart).

Allerdings nur ganz selten etwas dabei, was “verdaechtig” (BAFA) sein koennte. Dazu wird natuerlich schon im vorab eine AzG besorgt und zusammen mit dem ABD bei Abfertigung dem ZA vorgelegt.

So, schoen und gut. Aber die meisten der verschiedenen Sendungsteile sind vollkommen “unverdaechtig” und haetten nicht einmal ansatzweise etwas zu tun mit “BAFA” oder “Ausfuhrkontrolle” zu tun.

Bei der letzten, aktuellen Sendung kommt nun aber ein Anschreiben des Zollamtes wie folgt =



quote

Von: XXX
Gesendet: Donnerstag, 13. Juni 2013 07:49
An: XXX
Betreff: Ausfuhranmeldung Oberursel

Hauptzollamt Gießen
- Zollamt Oberursel -
GZ: XXX


Sehr geehrter Herr XXX,


bitte lassen Sie mir zu beiden Ausfuhren für "alle" Positionen eine Auskunft zum Außenwirtschaftsverkehr zukommen.

Eine Überlassung wird erst dann erfolgen.



Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag


XXX


******************************************************
XXX
Zollamt Oberursel
Berliner Straße 85
61440 Oberursel
Tel.: (06171) 9238-XXX
Fax: (06171) 9238-XXX
E-Mail: XXX


******************************************************


unquote



Allerdings sagt “BAFA” selbst =


quote

. . . für Güter, die die technischen Parameter der Güterlisten erkennbar nicht einmal annähernd erfüllen, wird keine AzG ausgestellt . . .

unquote



. . . und auch =



quote

. . . bevor Sie eine AzG beantragen, nehmen Sie bitte zunächst selber eine eigenverantwortliche Prüfung Ihrer Güter vor. Beschränken Sie hiernach Ihren Antrag nur auf die Güter, die eine Nähe zu Anhang I der EG-Dual-use-Verordnung oder Teil I der Ausfuhrliste aufweisen oder für die Sie von einer Zollbehörde zur Vorlage einer AzG dezidiert aufgefordert wurden . . .

unquote



Fuer die eine (und einzige) Warenposition aus der aktuellen Sendung, die “verdaechtig” sein koennte, liegt die AzG dem ZA vor. Der Rest der Sendung sind nun “Bananen” und “Putzwolle” (Uebertreibung, nur so als Beispiel). Diese “weiteren” Positionen sind dokumentarisch klar definiert, physische Ueberpruefung durch das ZA natuerlich auch moeglich da wir den ganzen Schmutz ja sowieso immer erst zum “Amtsplatz” (ZA Oberursel) karren und vorstellen muessen bevor es ab dort irgend wann weitergeht in Richtung IR.

Natuerlich ist mir in diesem Zusammenhang auch klar dass . . . “oder für die (= sonstige Sendungsteile) Sie von einer Zollbehörde zur Vorlage einer AzG dezidiert aufgefordert wurden” . . .

Also bin ich doch in den “Boppes” gekniffen?

Was fuer ein Wahnsinn!

Habe da pro Partie ganz easy 20 oder mehr verschiedene Warentarifnummern. Davon sind vielleicht 02 “verdaechtig” (AzG(s) liegt / liegen natuerlich dann auch immer vor), der ganze Rest ist ‘ne “Nullnummer”.

Kann diese Zollamtssekretaerin nicht einfach nach der Warentarifnummer schauen und “Bananen” oder “Putzwolle” verstehen? Und falls es Bedenken gibt gerne jederzeit in die Kisten(n) ‘reinschauen weil das Zeug ja bei Ihr auf der Halle steht, sie muesste halt nur eine Treppe nach unten laufen?

Nun, was sagt Ihr?

20 oder mehr verschiedene “unverdaechtige” Positionen auf 02 Paletten, also muss ich dann auch ab sofort 20(!) verschiedene AzG's besorgen?


Klaus


P.S.:

“Ausfuhrgenehmigung(en)” und deren Beantragung sind mir auch bekannt (Transporte in andere “gelistete” Laender), hat aber keinen Bezug zum aktuellen Fall da die Waren dieses Kunden so “unverdaechtig” sind das wir “nur” von AzG sprechen.

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Smart-Mellon Geschrieben am 17 Juni 2013



Dabei seit
06 Juni 2008
153 Beiträge
Hallo Convoy-Pusher,

leider handhabt jedes Zollamt und in diesen jeder Zöllner Iran-Sendungen anders. :( :(
Das hat, denke ich mit Unsicherheit und Unkenntniss von Waren und des Embargos zu tun. (belegen kann ich und werde das natürlich nicht, und ich unterstelle keinem Zöllner in dieser Frage Unfähigkeit, da es auch für den Zöllner um einen sehr kleinen Teilbereich seines Aufgabengebietes handelt).

Der Zöllner kann immer noch Dokumente nachfordern, wenn er der Meinung ist, das der Charakter der Sendung dieses erfordert.

Mein Vorschlag ist, nimm einfach mal Kontakt mit dem BAFA auf ob dort nicht die Möglichkeit besteht mit dem entsprechenden Zöllner zu sprechen. Das kann manchmal Wunder wirken.

Gruß
SM

HunkyDory Geschrieben am 17 Juni 2013



Dabei seit
27 Februar 2012
247 Beiträge
Smart-Mellon wrote:


Mein Vorschlag ist, nimm einfach mal Kontakt mit dem BAFA auf .....


Genau. Und das BAFA wird dann wahrscheinlich eine Auskunft zum Außenwirtschaftsvekehr erstellen.

Und das ist ja genau das, was das ZA in Oberursel angefordert hat. Nicht zu verwechseln mit einer Auskunft zur Güterliste (AzG).

Schau mal hier nach: www.exportmanager-onli...ftsverkehr

Smart-Mellon Geschrieben am 17 Juni 2013



Dabei seit
06 Juni 2008
153 Beiträge
Hallo,

HunkyDory hat recht, der Zoll verlangt eine "Auskunft zum Außenwirtschaftsverkehr", also keine AzG.

Verflixt, dass habe ich überlesen.

Gruß
SM

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