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Transportrecht Containerschiff Mol Comfort der Mitsui O.S.K.
Cargoblog |
Geschrieben am 27 Juni 2013
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Dabei seit 01 März 2011 195 Beiträge
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Hallo zusammen,
jetzt schein wohl festzustehen, "allrounder" hat es im Forum Seefracht gepostet,
cargoforum.de/Forums/v...html#49264
dass das Heck des Containerschiffs der Mol Comfort der Mitsui O.S.K. Lines, Ltd. heute wohl mit den kompletten Containern die noch an Bord waren gesunken ist.
Wie schaut es nun eigentlich transportrechtlich aus. "Phoenixe" schreibt:
" Wie wird jetzt der entstandene Schaden abgewickelt?
Hat man überhaupt eine Chance den Schaden ersetzt zu bekommen?
Wir sollen, die Frachtkosten trotz des Schadens zahlen, weil der Spediteur sagt, er wäre nicht Schuld an dem gesunkenen Schiff.
Gibt es da was rechtliches? Der Schaden ist jetzt nicht so hoch, dass wir ihn bei der Versicherung einreichen können."
Wer kann helfen?
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CARGOFORUM PARTNER
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allrounder |
Geschrieben am 27 Juni 2013
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Dabei seit 18 Januar 2008 66 Beiträge
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Ich! ;)
Mehrere Möglichkeiten
1) Wenn ein Container versichert ist, dann wird der Schaden ersetzt und die Versicherung regelt alles mit dem Dispacheur. Sofern der Container geborgen werden konnte, bekommt man die Ware, nachdem die Versicherung eine Sicherheit hinterlegt hat.
2) Wenn der Container nicht versichert ist, dann muss man selbst, sofern der Container geborgen werden konnte, die Sicherheit beim Dispacheur hinterlegen und bekommt dann seine Ware. Die Sicherheit kann bis zu 100% der CIF-Kosten (inkl. Warenwert) betragen und wird erst nach der vollständigen Abwicklung der Havarie abgerechnet. Das kann dauern... mit Glück bekommt man einen Teil des Geldes wieder. In der Vergangenheit haben wir 20-30% an Zusatzkosten gehabt.
3) Ist der Container nicht geborgen worden, sprich untergegangen, passiert nix. Schließlich ist ja nichts gerettet worden. Mit Versicherung zahlt das die Versicherung, ohne Versicherung ist die Ware und das Geld futsch.
Viele unterschätzen den Schaden, besonders die Sicherheitszahlung an den Dispacheur. Man kann natürlich sagen, dass die Ware einem egal ist, nur löst das meistens eine rechtliche Konfrontation aus. Das betrifft alles nur die geborgenen Container!
Und ich bin mir noch nicht sicher, ob ich es besser finde wenn unsere Container weg sind oder auf dem Vorderschiff eines Tages geborgen werden können.
Das hört sich alles sehr einfach an, aber ich kann ein Lied davon singen. Vorbereitung ist alles, so habe ich die Unterlagen schon komplett und warte nur, ob eine Sicherheitszahlung erbracht werden muss oder nicht.
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oleda |
Geschrieben am 01 Juli 2013
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Dabei seit 10 April 2008 365 Beiträge
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Cargoblog wrote: |
Wir sollen, die Frachtkosten trotz des Schadens zahlen, weil der Spediteur sagt, er wäre nicht Schuld an dem gesunkenen Schiff.
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Sofern Du nichts anderes vereinbart hast, ist die Fracht ist vollständig zahlbar sobald die Ladung auf dem Schiff verladen wurde.
Das sich danach verlorgen gegangen ist, ändert nichts an Verpflichtung zur Zahlung.
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betterorange |
Geschrieben am 01 Juli 2013
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Dabei seit 02 April 2007 1271 Beiträge
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Oleda hat recht. Die Frachtkosten stellen Teil des Schadens dar. Können bei der Versicherung, falls vorhanden, mit Geltend gemacht werden. Regulierung kann je nach Police dauern.
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Phoenixe |
Geschrieben am 02 Juli 2013
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Dabei seit 13 Juni 2013 5 Beiträge
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Hallo zusammen,
erstmal danke an Cargoblog, dass Du es hier nochmal gepostet hast und auch an alle anderen, die mir hier super gute Erklärungen mitgeliefert haben.
Ja, so wie es aussieht gibts dann nüscht.
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