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Kleinmengen und begrenzte Mengen an Gefahrgut


Gefahrgutbeauftragter: Erfahrungsaustausch und Tipps für Gefahrgutbeauftragte. Unser Forum Gefahrgutbeauftragter behandelt Fragen wie, wie werde ich Gefahrgutbeauftragter und welche Anforderungen muss ich erfüllen? Welche Schulungen und Qualifikationen benötige ich, um Gefahrgutbeauftragter zu werden? Welche Aufgaben hat ein Gefahrgutbeauftragter und was sind die wichtigsten Verantwortlichkeiten? Welche gesetzlichen Vorschriften und Standards müssen Gefahrgutbeauftragte beachten und wie werden diese überwacht? Wieviel verdient ein Gefahrgutbeauftragter?


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wildcat1977 Geschrieben am 10 Juli 2006



Dabei seit
16 September 2005
23 Beiträge
So, da bin ich wieder ;-)

An M. Mayerhofer:

Ich freue mich zu lesen, dass Du das endlich auch so siehst wie ich.

An Frankenstein:

FÜR LQ MÜSSEN KEINE UN-GEPRÜFTEN VERPACKUNGEN VERWENDET WERDEN!!!!

Und ich erklär Dir auch gerne warum.

1. In Kaptel 3.4.1.1 steht folgendes:

"Die gemäß den Abschnitten 3.4.3 is 3.4.6 verwendeten Verpackungen müssen nur den allgemeinen Vorschriften der Unterabschnitte 4.1.1.1, 4.1.1.2 und 4.1.1.4 bis 4.1.1.8 entsprechen.

Das war gerade wortwörtlich aus der ADR abgetippt! Und keiner der gerade genannten Kapitel aus dem 4.Teil der ADR bezieht sich auf eine Bauartprüfung.

Und wenn ich Dich auch mal eben zitieren darf.

Du schreibst:

"In 3.4.4 (LQ3) gilt ganz klar 6.1.4, damit m.E. Bauartprüfung."

Ich kann Dir da leider nur bis "6.1.4" recht geben, denn der Rest Deines Satzes ist schlichtweg falsch.

Weil, schau bitte noch mal ins ADR.

Das Kapitel 6.1.4 bezieht sich rein nur auf die Vorschriften für die Verpackungen.

Die Vorschriften für die Prüfungen der Verpackungen sind in Kapitel 6.1.5 der ADR zu finden.

Freundliche Grüße

Wildcat 1977

CARGOFORUM PARTNER

frankenstein Geschrieben am 21 Juli 2006



Dabei seit
11 August 2005
198 Beiträge
So bin auch mal wieder hier zu diesem Thema.

Vorweg an @wildcat1977
Zitieren::
An Frankenstein:
FÜR LQ MÜSSEN KEINE UN-GEPRÜFTEN VERPACKUNGEN VERWENDET WERDEN!!!!
Großschrift in I-Net-Foren bedeutet "anschreien" und ich denke, gerade hier in einem Fachforum ist das nicht angebracht! Hart geführte Diskussionen ja, aber nicht mit Gebrüll! O.k.!? :wink:

Nun zum Thema, ich habe mich selbstverständlich auch weiter bemüht, aber erst dieser Tage ein sehr interessantes Gespräch mit einem Verpackungsersteller führen können.

Ich muss mich in meinen Aussagen revidieren!
Zitieren::
Ich kann Dir da leider nur bis "6.1.4" recht geben, denn der Rest Deines Satzes ist schlichtweg falsch.
Da hast Du recht, es bestehen zwar bestimmten Vorschriften, wie die Verpackung aussehen muss, eine Baumusterprüfung ist aber tatsächlich nicht gefordert.

Vielleicht mal der Hintergrund für meine ursächliche Behauptung, die aber keine Entschuldigung darstellen soll!
In meiner vorherigen Tätigkeit in einer Spedition wurden eben geprüfte Verpackung mit UN-Codierung verwendet, für mich war daher immer klar wie Kloßbrühe, das dieses so sein muss. Wobei ich mir nicht wirklich sicher bin, ob das nicht auch mal so war!

Nun zu dem Gespräch mit dem Verpackungshersteller. Nach seinen Angaben ist es so, das sich Verlader von LQ`s zu ca. 60-70 % UN-codierte Verpackungen bestellen.
Hintergrund: Die nicht codierte Verpackung ist nur unwesentlich billiger als die codierte, da die Ansprüche im Prinzip die gleichen sind! Der Verlader ist daher immer auf der sicheren Seite und muss sich bei Kontrollen keine blöden Fragen gefallen lassen!

Auf weiterhin angenehme Diskussionen mit auch
freundlichen Grüßen
Frankenstein

wildcat1977 Geschrieben am 23 Juli 2006



Dabei seit
16 September 2005
23 Beiträge
Hi Frankenstein.

Das das schreiben in Grossbuchstaben im Forum allgemein als anschreien verstanden wird, hab ich nicht gewusst, und war auch keinesfalls so gemeint.

Sorry!

Da wir ja zu 2007 zahlreiche Änderungen in der ADR zu erwarten haben,
wird uns der Stoff für angeregte Diskussionen sicher nicht ausgehen ;-)

Freundliche Grüße und schönes Wochenende

Wildcat1977

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