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Gefahrgutbeauftragter, PK1 Schulung, Shippers declaration


Schenny Geschrieben am 16 September 2013



Dabei seit
16 September 2013
2 Beiträge
Hallo zusammen,

ich bin neu hier und habe gleich einige Fragen.
Wir wollen Gefahrgut in freigestellten Mengen EQ versenden. Eine Shippers declaration ist hierfür ja nicht notwendig. Wenn ich eine PK1 Schulung habe darf ich das aber, richtig?

Darf ein Gefahrgutbeauftragter eine Shippers declaration ausfüllen oder fungiert er nur als Berater insofern ein Unternehmen Gefahrgut versendet?

Wir benötigen keinen Gefahrgutbeauftragten weil wir nur EQ versenden, richtig?

Falls unser Versand größer werden sollten benötigen wir einen Gefahrgutbeauftragten den wir auch extern bestellen können aber dürfen wir dann mit einer PK1 Schulung eine Shippers declaration ausfüllen?

Wenn wir mehrere Verpacker haben würden, dann verpacken die nur und der Rest wird erledigt von der Person mit der PK1 Schulung oder von dem Gefahrgutbeauftragten?

Wir versenden dann Lack wo ein Teil Lösemittel (Entzündbar) enthalten ist. Menge ist 1-5 Flaschen á 25g also nichts dramatisches. Sicherheitsdatenblätter sind in Arbeit. Jetzt geht es nur darum welche Schulungen wir brauchen. Da wir personell aufstocken und gerade eine Bewerbung einging mit "nach ICAO/IATA anerkannt von LBA als Gefahrgutbeauftragte", sind wir nicht ganz sicher ob und in wie weit uns das was bringt und was wir noch benötigen würden in Zukunft.

Edit: Braucht man für EQ versand in die USA tatsächlich die CFR 49 Schulung?
Also dann erst PK1 und dann CFR 49?

Wir möchten auf der sicheren Seite sein und uns ggf zukunftsorientiert weiterbilden.

Grüße,
Schenny

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Schenny Geschrieben am 17 September 2013



Dabei seit
16 September 2013
2 Beiträge
Kann mir denn keiner eine Antwort geben?

LazarusLong Geschrieben am 20 September 2013



Dabei seit
25 September 2006
186 Beiträge
Schenny wrote:
Kann mir denn keiner eine Antwort geben?
Schenny,
Ich möchte nicht arrogant erscheinen, aber alle Deine Fragen sollten in PK1 - Lehrgang erschöpfend behandelt worden sein.
Der Gefahrgutbeauftragte hat mit der Angelegenheit de jure NICHTS zu tun, da es für den Verkehrsträger Luft keinen GB mehr gibt.
Auf Grund deines Posts muss ich annehmen, dass es (hauptsächlich) um den Verkehrsträger Luft geht, jedoch ist ADR im Vor - und Nachlauf mit zu beachten und EQ existieren in ALLEN Verkehrsträgern.
Der PK1 geschulte Deklarant schreibt die DGD und weist den PK2 geschulten Verpacker in geeigneter Form an.
Auch bei EQ gilt jedoch:
-Verbote beachten
-Abweichungen (!!!) beachten
- Anforderungen an die Verpackung beachten
-Änderungen implementieren
Am besten, Ihr lasst das im Vor-Ort-Gespräch durch einen Fachmann prüfen.
Die Fragestellung ist jedenfalls für eine erschöpfende Behandlung hier im Forum zu vielschichtig.

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