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Anforderung AEO Waren manipulationssicher verpacken


Außenhandel und Zoll: Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Abwicklung im internationalen Handel. Unser Forum Außenhandel und Zoll, allgemeine Themen, behandelt Fragen wie, welche Rolle spielen Zollformalitäten beim Außenhandel? Wie läuft die Zollabfertigung beim Außenhandel ab? Welche Dokumente sind im Außenhandel für die Zollabfertigung erforderlich? Welche Rolle spielen Freihandelsabkommen im Außenhandel?


andre1202 Geschrieben am 19 September 2013



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19 September 2013
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Hallo,

unser Unternehmen versendet schwere Investitionsgüter (Maschinenbau). Branchenüblich und in der Sache der Natur liegend werden diese Güter unverpackt über Stückguttransporte versendet.

Aufgrund von AEO soll nun die Manipulation der Ware ausgeschlossen werden. Die Ware soll verpackt oder der LKW versiegelt werden. Weder das eine noch das andere ist gelebte Praxis.

Gibt es vielleicht Tipps wie man das umgehen könnte?

Gruß Andre

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Projektkoordinator Geschrieben am 20 September 2013



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Bezieht sich das Ganze gerade auf den Luftfrachtbereich?

andre1202 Geschrieben am 20 September 2013



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4 Beiträge
Nein, ausschließlich Land- und Seetransporte.

waldorf Geschrieben am 20 September 2013



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Ich kann aus den AEO-Vorschriften und dem Fragebogen nicht erkennen, dass es eine Pflicht zum manipulationssicheren Verpacken gibt. Der Zoll kann m.E. keine Anforderungen stellen, die nicht im Einklang mit der üblichen Handelspraxis stehen.
Die Erfüllung dieser Anforderung wäre sicherlich mit erheblichen Zusatzkosten verbunden und dann muss man sich als Unternehmen die Frage stellen, ob sich der AEO-F dann überhaupt -im Verhältnis zu den ohnehin noch immer sehr geringen Vorteilen- noch lohnt.

Das müsste doch auch ein Problem der gesamten Branche sein ?
Was sagt denn der Maschinenbauverband dazu ?

Projektkoordinator Geschrieben am 20 September 2013



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waldorfs Meinung war eigentlich auch mein erster Gedanke. Im Fragebogen zum AEO stehen zwar Fragen zum Thema manipulationssichere Lagerung sowie Handling aber nicht unbedingt zum Thema Verpackung.

Worauf du abzielen könntest ist die Zusammenarbeit mit entsprechenden Dienstleistern. Allerdings müsstest du dann darlegen, wie überprüft wird, dass die Frachtführer Sicherheitsstandards erfüllen etc.

waldorf Geschrieben am 20 September 2013



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1705 Beiträge
Noch ein Hinweis: wenn Fragen des Fragebogens verneint werden, heisst das nicht automatisch, dass der AEO nicht möglich ist. Der ein oder andere Zollbeamte meint aber, das wäre so. Es muss immer der Einzelfall beurteilt werden.

andre1202 Geschrieben am 20 September 2013



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19 September 2013
4 Beiträge
Hier ein Auzug aus dem Schreiben vom HZA an uns:

Art. 14 k (1) c) ZK-DVO müssen Sie als Antragsteller Maßnahmen ergreifen zum Schutz vor dem Einbringen, den Austausch und Verlust von Materialien und vor Manipulationen an Ladeeinheiten.

Als Gegenargumentation wurde unsere Hausspedition genannt, welche regelmäßig geschult und auditiert wird. Wir haben Rahmenverträge die dieses Vorgehen bestätigen.
Die Aussage vom Zoll ist, dass bei Drittlandsverkehr eine unverpackte Ware NICHT ausreicht. Als Beispiele wurde Umverpackung und Versiegelung genannt. Beides wäre, wie o.g., ein erheblicher Eingriff für uns.

Der AEO Status ist für den Konzern bereits beschlossen, nun müssen wir kleinen Versandleiter stimmige Lösungen finden:-(

Vielen Dank für die bereits getätigten Aussagen.

Tobbie Geschrieben am 21 September 2013



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In der Dienstvorschrift ist dazu nur zu finden

250 Die Sicherheitsstandards müssen Maßnahmen für die Behandlung und den Schutz der Waren umfassen (Artikel 14k Abs. 1 Buchstabe c) ZK-DVO). Es ist darauf hinzuweisen, dass bei unverpackten Waren (z. B. sperriges Gut, Schüttgut) oder bei Waren in offenen Spezialanhängern der Antragsteller besondere Sorgfalt aufzubringen und derartige Warensendungen z. B. durch regelmäßige Inaugenscheinnahme zu kontrollieren hat.

Da steht nicht, dass das nicht ausreicht, sondern nur das ihr besondere Sorgfaltspflichten habt. Die DV ist verwaltungsintern verbindlich, und an die hat sich Euer HZA zu halten.
Sie können höchstens ihre Anforderungen an die "besondere Sorgfaltspflicht" etwas konkretisieren.
Im Zweifelsfall hilft in solchen Fällen, die Kontaktstelle AEO in Nürnberg einzuschalten. Das hat schon öfter geholfen, wenn die DV zu viel Interpretationsspielraum gelassen hat. Ansonsten würde ich das AEO Zertifikat zurück geben, denn Vorteile habt ihr definitiv wohl nicht davon.

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