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Freight prepaid und Freight collect
Schifffahrt und Seefracht: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für Import und Export. Unser Forum Schifffahrt und Seefracht behandelt Fragen wie, wie kann ich als Unternehmer den Transport per Schifffahrt und Seefracht organisieren und optimieren? Welche Faktoren beeinflussen den Preis für den Transport per Schifffahrt und Seefracht und wie kann ich die Kosten minimieren? Welche Risiken gibt es bei der Schifffahrt und Seefracht? Welche Möglichkeiten gibt es, den Transport per Schiff zu beschleunigen? Wie entwicklen sich die Seefrachtraten? Wie staue ich einen Container und optimiere die Beladung?Gehe zu Seite 1, 2 Weiter
Marylen |
Geschrieben am 04 Juni 2006
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Dabei seit 06 Februar 2006 9 Beiträge
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Hallo,
ich habe auch noch eine Frage zu oben genanntem Thema.
Die Frage kam bei uns im Büro auf (wir sind alle keine Spediteure).
Wir sind sowohl FOB-Spediteur als auch selbst Verschiffungsspediteur und erstellen die BL-Instruktionen. Wir waren uns aber nie ganz sicher, wann es "Freight collect" und wann "Freight prepaid" heissen muss.
Wenn also die Konditionen cfr oder cif sind, ist es immer prepaid und bei FOB-Dienstleistung immer collect? Oder woran können wir uns orientieren?
Vielen Dank!
Marylen
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CARGOFORUM PARTNER
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Gast |
Geschrieben am 04 Juni 2006
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??? Ihr seit keine Spediteure und dann seit ihr es doch wieder ???
Bei freight collect werden die Frachtkosten für den Hauptlauf vom Empfänger getragen (in der Regel E- und F- Klauseln der Incoterms)
Bei freight prepaid werden die Frachtkosten für den Hauptöauf vom Absender getragen (eigentlich alle C- und D- Klauseln der Incoterms)
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Gast |
Geschrieben am 04 Juni 2006
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Da habe ich mich vielleicht nicht deutlich genug ausgedrückt.
Keiner von uns im Büro ist ein GELERNTER Spediteur (sprich: Ausbildung in dem Bereich), wir kommen aus allen möglichen Branchen.
Aber danke für die prompte Antwort, so schnell hatte ich gar nicht mit einer gerechnet.
Gruß
Marylen
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michaelm |
Geschrieben am 05 Juni 2006
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Dabei seit 12 Dezember 2005 904 Beiträge
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Na das nenne ich mal exotisch. Nicht mal der Chef ein Spedi? Hauptsache es läuft 8)
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Marylen |
Geschrieben am 05 Juni 2006
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Dabei seit 06 Februar 2006 9 Beiträge
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Hallo,
doch der Chef ist einer.
Aber eine Antwort auf meine Frage hätte gereicht, ich will mir hier
den Mund nicht fusselig reden...
Naja, noch einen schönen restlichen Pfingstmontag
Marylen
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floary |
Geschrieben am 12 Juni 2006
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Dabei seit 17 April 2005 217 Beiträge
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Ganz so ist es mit der Erklärung nicht getan.
Die Regelung wann und wer die Fracht zahlt, bestimmen allein die Incoterms. Wenn es "freight prepaid" heißt, dann wurde die Fracht im Abgangshafen vor der Verschiffung bezahlt. Bei "freight collect" kann man den Ort an dem Fracht bezahlt wird, festlegen. Es kann sowohl der Abgangshafen, als auch Empfangshafen sein. Mehr sagen diese beiden Vereinbarungsklauseln nicht aus.
mfg
floary
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thomasj |
Geschrieben am 06 Juli 2006
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Dabei seit 24 Januar 2005 487 Beiträge
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Marlyn,
zwar etwas spät, aber besser spät als gar nicht. Freighc Collect oder Freight Prepaid sind wie schon oben genannt ein teil mder Inco terms, nur vorsicht. ein Bl als Freight collect oder freight prepaid zu stempeln bevor die fracht nicht eingegangen ist, birgt ein hohes risiko. sobald ein bl die o.g. remarks aufweist, habt ihr keine möglichkeit mehr die ladung im hafen festzuhalten, bzw. das löschen zu verweigern wenn die fracht noch nicht zu diesem zeitpunkt bezahlt ist. diese remarks beduten nichts anderes, das die fracht schon im voraus bezahlt oder aber vom verfrachter eingesammelt worden ist.
also wenn diese remarks ein müssen, erst kohle dann remark.
Gruss
Thomas
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kefyl |
Geschrieben am 26 Oktober 2006
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Dabei seit 15 Mai 2005 22 Beiträge
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Moin Leute,
es gibt auch die Möglichkeit, Bs/L mit dem Vermerk "freight payable as per c/p" oder "freight payable at destination" auszustellen.
Wenn mir als CIF-Käufer vor Ankunft des Schiffes Bs/L mit so einem Vermerk vom Verkäufer präsentiert werden (trotz anderer Dokumenteninstruktionen), würde ich mir Gedanken machen, ob die Fracht von meinen Verkäufer auch tatsächlich bezahlt worden ist und ob der Reeder die Ware im Destinationshafen zur Löschung freigibt.
Gefährlich, wenn z.B. die Ware im voraus bezahlt wurde.
Für Charterer, mit denen die Reedereien intensive Geschäftsbeziehungen unterhalten, ist es auch denkbar, dass diese auf Vertrauensbasis die
Bs/L auch "freight prepaid" ausstellen, obwohl die Fracht z.B. in bestimmten Raten erst später fällig ist.
MfG, Kefyl
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yvo1 |
Geschrieben am 30 November 2006
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Dabei seit 30 November 2006 6 Beiträge
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komisch was thomas da schreibt, oder vielleicht habe ich das auch nicht begriffen, aber der remark sagt doch lediglich aus, wer denn auf dem B/L nun bezahlt hat / wird, shipper oder empfänger...
wenn man als spediteur, der die Seefracht organisiert, die B/Ls aus den händen gibt, bevor die Fracht bezahlt wurde ist man eh selbst schuld...
oder was meinst du genau mit deinem post, thomas?
yvo1
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thomasj |
Geschrieben am 05 Dezember 2006
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Dabei seit 24 Januar 2005 487 Beiträge
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Hi Yvo1,
wieso komisch. Nehmen wir mal den Fall an dass die Bsl einen der beiden Remarks erhalten weil z.b. LC im Hintergrund. Der Reeder muss die bsl freigeben, weill ohne bl keine kohle. Nun geht das BL bei der Bank seinen sozialistischen Gang und das kann Wochen dauern. Danach müssen die Bsl noch an die Parteien ausgehänduigt werden. Es ist ganz oft so, dass der Reeder die Kohle noch nicht erhalten hat wenn die Ladung gelöscht wurde. Wenn das BL nun einen der beiden Remarks erhalten hat, kann man die Ladung nur sehr schwierig unter Zollverschluss halten bis die Fracht bezahlt wurde. Das BL sagt ja aus das die Fracht bezhalt oder eingesammelt wurde. Es geht hier also nicht um die Terms an sich, sondern um das was mit den Terms verbunden ist.
Gruss
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Michael |
Geschrieben am 06 Dezember 2006
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Dabei seit 24 Februar 2005 674 Beiträge
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Moin,
floary und Thomas haben weiter oben geschrieben, "Freight prepaid" bzw. "Freight collect" seien Teil der INCOTERMS.
Wo soll das in den INCOTERMS denn stehen? Könnt ihr beide das vielleicht nochmal etwas genauer ausführen?
Vielen Dank.
Gruß,
Michael
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Freddi |
Geschrieben am 07 Dezember 2006
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Dabei seit 17 März 2005 16 Beiträge
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Michael wrote: |
"Freight prepaid" bzw. "Freight collect" seien Teil der INCOTERMS.
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Das ist so nicht haltbar.
Die Incoterms sind Vereinbarungen zwischen dem Verkäufer und Käufer einer Ware (im internat. Warenverkehr). Man kann ihnen zwar absehen wer der Frachtschuldner ist, da ganz eindeutig geregelt ist wer (der beiden genannten) welche Kosten zu tragen hat, doch sagt es nicht zwangsweise etwas über den Zeitpunkt der Frachtzahlung (also prepaid od. collect) aus.
An sich sind Incoterms und Zeitpkt der Frachtzahlung getrennt voneinander zu betrachten.
Sicher ist es aber häufig in der Praxis so, dass beispielsweise bei einem cif-Geschäft (der Käufer/Importeur ist Frachtschuldner) die Fracht "to collect" ist. Vorausgesetzt die Reederei gewährt dies aus vorgenannten Gründen.
floary hat das bereits dargelegt.
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Michael |
Geschrieben am 07 Dezember 2006
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Dabei seit 24 Februar 2005 674 Beiträge
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Moin,
Freddi wrote: |
Michael wrote: |
"Freight prepaid" bzw. "Freight collect" seien Teil der INCOTERMS.
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Das ist so nicht haltbar. |
Sehe ich genauso (deswegen habe ich ja auch geschrieben, daß hier geschrieben wurde, "Freight prepaid" bzw. "Freight collect" seien Teil der INCOTERMS").
Das Zitat ist also etwas unglücklich. Meine Aussage war nicht
"Freight prepaid" bzw. "Freight collect" sind Teil der INCOTERMS
sondern
Wo soll das in den INCOTERMS denn stehen?
(daß nämlich "Freight prepaid" bzw. "Freight collect" Teil der INCOTERMS seien).
Zitieren:: |
Die Incoterms sind Vereinbarungen zwischen dem Verkäufer und Käufer einer Ware (im internat. Warenverkehr). Man kann ihnen zwar absehen wer der Frachtschuldner ist, da ganz eindeutig geregelt ist wer (der beiden genannten) welche Kosten zu tragen hat, doch sagt es nicht zwangsweise etwas über den Zeitpunkt der Frachtzahlung (also prepaid od. collect) aus. |
Genau. Die INCOTERMS sind Vereinbarungen zwischen Verkäufer und Käufer, die im Kaufvertrag zu finden sind. Sie regeln tatsächlich die Aufteilung aller anfallenden Kosten von der Versendung bis zur Ankunft am Bestimmungsort (bzw. -hafen), aber sie regeln eben nicht die Zahlungsmodalitäten.
Zitieren:: |
An sich sind Incoterms und Zeitpkt der Frachtzahlung getrennt voneinander zu betrachten. |
Nein, INCOTERMS und Frachtzahlung haben nichts miteinander zu tun.
Zitieren:: |
Sicher ist es aber häufig in der Praxis so, dass beispielsweise bei einem cif-Geschäft (der Käufer/Importeur ist Frachtschuldner) die Fracht "to collect" ist. |
Muß dies so sein? Wieso soll es in der Praxis häufig so sein?
Übrigens sagt CIF aus, daß der Verkäufer den Seefrachtvertrag schließen muß und damit logischerweise auch Frachtschuldner ist.
Gruß,
Michael
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Letzten Absatz überarbeitet: "Käufer" zu "Verkäufer" korrigiert (07.12.2006)
Zuletzt bearbeitet von Michael am 07 Dez 2006 - 18:24, insgesamt 2-mal bearbeitet |
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Freddi |
Geschrieben am 07 Dezember 2006
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Dabei seit 17 März 2005 16 Beiträge
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@Michael: Ich stimme dir zu 100 % zu.
Und, sorry, wenn du es als "Angriff" auf dich aufgefasst hast. Das lag nicht in meiner Absicht und ich war mir durchaus darüber im Klaren, dass du das richtig verstanden hast. Vielleicht hätte ich es anders zitieren oder präziser formulieren müssen.
Next time!
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Michael |
Geschrieben am 07 Dezember 2006
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Dabei seit 24 Februar 2005 674 Beiträge
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Moin Freddi,
Zitieren:: |
Ich stimme dir zu 100 % zu. |
Das freut mich. ;-)
Zitieren:: |
Und, sorry, wenn du es als "Angriff" auf dich aufgefasst hast. |
Meine Antwort sollte nicht eine Reaktion auf einen von mir vielleicht so empfundenen "Angriff" darstellen. - Was mich störte, und darum habe ich geantwortet, war die Tatsache, daß immer noch nicht klar wurde, daß es eben nicht Aufgabe der INCOTERM ist, die Modalitäten der Frachtzahlung zu regeln. Auch Du hast unglücklicherweise wieder geschrieben, die INCOTERMS sagten "nicht zwangsweise etwas über den Zeitpunkt der Frachtzahlung (also prepaid od. collect) aus". Nein, die INCOTERMS sagen überhaupt nichts über den Zeitpunkt der Frachtzahlung aus. Der Zeitpunkt der Frachtzahlung hat ja auch mit dem Kaufvertrag - und darum geht es bei den INCOTERMS - überhaupt nichts zu tun. Die Frachtzahlung bezieht sich auf den Frachtvertrag, den der laut Vereinbarungen im Kaufvertrag dafür zuständige Vertragspartner (Käufer oder Verkäufer) und der Verfrachter miteinander schließen.
Zitieren:: |
Vielleicht hätte ich es anders zitieren oder präziser formulieren müssen. |
Das ist (leider) ein Problem, das hier immer wieder auftaucht. Wir - die Praktiker - wissen, was mir machen (zumindest will ich das mal unterstellen). Und daß wir immer wieder auch Sachen machen, die wir anders gelernt haben und von denen wir wissen, daß sie falsch sind, wir uns damit aber zumindest rechtlich auf ausgesprochen dünnem Eis bewegen, ist vermutlich auch den meisten von uns klar.
Aber, und das habe ich auch an anderer Stelle hier im Cargoforum schonmal geschrieben, hier sind nicht nur "Praktiker" zu Hause, sondern auch unser "Nachwuchs" - und das ist auch gut so. Diesem unseren "Nachwuchs" zuliebe sollten wir aber zumindest versuchen, uns korrekt auszudrücken, zumindest dann, wenn die Beiträge sind nicht mehr wirklich auf eine Anfangsfrage beziehen, sondern sich eher um allgemeingültige Dinge drehen.
Gruß,
Michael
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