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Freight prepaid und Freight collect


Schifffahrt und Seefracht: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für Import und Export. Unser Forum Schifffahrt und Seefracht behandelt Fragen wie, wie kann ich als Unternehmer den Transport per Schifffahrt und Seefracht organisieren und optimieren? Welche Faktoren beeinflussen den Preis für den Transport per Schifffahrt und Seefracht und wie kann ich die Kosten minimieren? Welche Risiken gibt es bei der Schifffahrt und Seefracht? Welche Möglichkeiten gibt es, den Transport per Schiff zu beschleunigen? Wie entwicklen sich die Seefrachtraten? Wie staue ich einen Container und optimiere die Beladung?


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yvo1 Geschrieben am 07 Dezember 2006



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CIF sagt ja lediglich aus, daß der Käufer den Seefrachtvertrag schließen muß und damit logischerweise auch Frachtschuldner ist,

ich bin wie oben erwähnt einer des nachwuchses und ich muss ganz ehrlich sagen, desshalb auch mein vielleicht eher dümmlicher kommentar ein paar posts früher, ich blick jetzt gar nicht mehr durch.

vor allem weil ich auf der IMCO seite folgendes pdf gefunden habe
(www.iccwbo.org/incoterms/wallchart/wallchart.pdf), auf dem klar steht das CIF bedeutet, dass der Verkäufer (Seller) die Fracht sowie den Hauptlauf arrangieren muss, lediglich das Risiko geht bereits nach dem passieren der reeling am origin hafen auf den Buyer (Käufer) über????
kann mir das mal jemand erklären?

zu thomas, das mag gut sein, wir haben hier aber immer den remark "Freight Prepaid" auf den bls, da wir die Seefracht bezahlen und unserem kunden dann abrechnen, sonst würde der ja unter umstände unsere preise bei der reederei sehen... wobei wie gesagt, ich bin sehr neu und auch nicht vom fach, das ist einfach das, was ich so mitbekommen hab...

gruss
yvo1

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Michael Geschrieben am 07 Dezember 2006



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674 Beiträge
Moin yvo1,

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ich bin wie oben erwähnt einer des nachwuchses

Na dann noch ein herzliches Willkommen im Club. ;-)

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und ich muss ganz ehrlich sagen, desshalb auch mein vielleicht eher dümmlicher kommentar ein paar posts früher, ich blick jetzt gar nicht mehr durch.

Macht nichts - weder der "vielleicht eher dümmliche Kommentar", noch der fehlende Durchblick.

Zitieren::
vor allem weil ich auf der IMCO seite folgendes pdf gefunden habe
(www.iccwbo.org/incoterms/wallchart/wallchart.pdf), auf dem klar steht das CIF bedeutet, dass der Verkäufer (Seller) die Fracht sowie den Hauptlauf arrangieren muss, lediglich das Risiko geht bereits nach dem passieren der reeling am origin hafen auf den Buyer (Käufer) über????
kann mir das mal jemand erklären?

Wo genau ist Dein Verständnisproblem?

CIF bedeutet "Cost, Insurance, Freight". Der Verkäufer muß den Hauptlauf arrangieren, also den Seefrachtvertrag schließen. Er, als Verkäufer Vertragspartner des Käufers aus dem Kaufvertrag, schließt aufgrund der Vereinbarung im Kaufvertrag einen Beförderungsvertrag mit dem Verfrachter, den Seefrachtvertrag. Da er Vertragspartner des Verfrachters ist, ist er folglich auch Frachtschuldner.

Mit dem Risiko ist die Gefahr der Beschädigung bzw. des Untergangs der Ware gemeint. Das Risiko hierfür trägt ab Reling Seeschiff der Käufer. Wird die Ware vor dem Ort des Gefahrenübergangs vom Verkäufer auf den Käufer beschädigt oder geht verloren, haftet dafür gegenüber dem Käufer der Verkäufer.

Soweit verständlich?

Gruß,
Michael

yvo1 Geschrieben am 07 Dezember 2006



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30 November 2006
6 Beiträge
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Er, als Verkäufer Vertragspartner des Käufers aus dem Kaufvertrag, schließt aufgrund der Vereinbarung im Kaufvertrag einen Beförderungsvertrag mit dem Verfrachter, den Seefrachtvertrag. Da er Vertragspartner des Verfrachters ist, ist er folglich auch Frachtschuldner.

eben, er der Verkäufer, und nicht wie in meinem Quote 1 post früher der Käufer, da liegt das verständnisproblem, aber ich denke es handelt sich um einen flüchtigkeitsfehler.

Was ich kenne: CIF - Verkäufer mit Verfrachter vertrag, Verkäufer Frachtschuldner, zumindest für den grossteil, also bis hafen destination

denke ich habs begriffen, es hat mich nur verwirrt, dass du Käufer geschrieben hast, wobei ich mir sicher war, dass bei den C-Klauseln der Verkäufer den Hauptlauf bezahlt/ schuldet.

gruss
yvo1

Michael Geschrieben am 07 Dezember 2006



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674 Beiträge
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dass du Käufer geschrieben hast, wobei ich mir sicher war, dass bei den C-Klauseln der Verkäufer den Hauptlauf bezahlt/ schuldet.

Ups... wie peinlich... 8O

Ich habe es gleich mal geändert.

QDIII. Geschrieben am 13 Dezember 2006



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13 Dezember 2006
12 Beiträge
Marylen wrote:
Hallo,

ich habe auch noch eine Frage zu oben genanntem Thema.
Die Frage kam bei uns im Büro auf (wir sind alle keine Spediteure).
Wir sind sowohl FOB-Spediteur als auch selbst Verschiffungsspediteur und erstellen die BL-Instruktionen. Wir waren uns aber nie ganz sicher, wann es "Freight collect" und wann "Freight prepaid" heissen muss.
Wenn also die Konditionen cfr oder cif sind, ist es immer prepaid und bei FOB-Dienstleistung immer collect? Oder woran können wir uns orientieren?
Vielen Dank!

Marylen

Nur nochmal zur Info:
FOB gleich "Free on Board" was wiederum bedeutet, das "Bis überqueren der Reeling" alles frei ist. Somit bezahlt Ihr die Seereise und sämtliche anfallenden Kosten auf deutscher Seite. In diesem Fall würde die Fracht als "Collect" markiert werden.

Als reiner Spediteur sprich Export bei Berücksichtung der gegebenen Umstände, würdet Ihr beim Reeder die Ware bezahlen und somit würden die Terms "prepaid" lauten.

PS: Die Freistellung des Containers ist nicht zwingend an ein Einreichen des Bs/L gebunden. Es gibt Reeder die sich dieses Recht in einer Klausel freihalten.....glaub mir, wir machen es auch so ;)

Daniel22 Geschrieben am 16 Dezember 2006



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28 November 2006
3 Beiträge
Hallo zusammen,

denke mal dass die Freight pr. und Freight collect nichts mit den Incos zu tun haben ist denk ich mal geklärt.

Nun hab ich noch eine kurze Frage.

Um diese zu vereinfachen.

Es ist EXW vereinbart und kein Spediteur im Abgangshafen eingeschaltet.
Also ich als Importeur schließe den Frachtvertrag direkt mit der Reederei ab.

Kann ich doch Freight Prepaid vereinbaren?!?!

Ich beziehe mich auf die Aussagen die getroffen sind, dass dies ein Usus zwischen Befrachter und Verfrachter ist.


Die gleichte Frage stellt sich für mich, wenn ich beispielsweise DDP oder CFR vereinbare und nun genau den umgekehrten Falle habe.

Ich bin Exp. und schließe ohne Spedi. einen Frachtvertrag ab und vereinbare Freight Collect.

In diesem Falle wäre ich als Exp. Frachtschulder und zahle bei Ankuft der Güter im Löschhafen?!?!?!?!

"Fracht ist nachzunehmen, d.h. sie wird vom Empfänger im Endbestimmungsort gezahlt." Quelle Cargoforum - Lex.

<<<< gibt Sinn, wenn ich Fre Collect = NAchnahme setze

in den diskutierten Fällen gibts keinen Sinn, denn was hat der Empfänger mit der Frachtschuld zu tun , wenn der Frachtschuldner der Exp. ist?!


Also um es zusammen zu fassen:

Ist es korrekt wenn ich behaupte, dass Fr. Pr. und Fr COllect unabhäng vom Frachtschuldner und vom Zahlungsort ist und nur vom Zahlungszeitpunkt ist?!?!?


Hoffe mir kann jemand folgen und versteht meinen kleinen Disput


Danke für eure Hilfe

Michael Geschrieben am 18 Dezember 2006



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24 Februar 2005
674 Beiträge
Moin,

Zitieren::
Es ist EXW vereinbart und kein Spediteur im Abgangshafen eingeschaltet.
Also ich als Importeur schließe den Frachtvertrag direkt mit der Reederei ab.

Kann ich doch Freight Prepaid vereinbaren?!?!

Ja. Wann die Fracht zu zahlen ist, ist Sache der Vertragsparteien. Es gibt keine Vorschrift. Befrachter und Verfrachter einigen sich auf den Zeitpunkt der Frachtzahlung, "Freight prepaid" kann also vereinbart werden.

Zitieren::
Ich beziehe mich auf die Aussagen die getroffen sind, dass dies ein Usus zwischen Befrachter und Verfrachter ist.

Es gibt beides. "Freight prepaid" und "Freight collect" sind Vereinbarungen, die insbesondere in der Linienfahrt vorkommen.

In der Trampfahrt ist die Fracht oft im Voraus zu zahlen (nach der Beladung, bei Ausgabe des Konnossement o.ä.), es gibt aber auch Vereinbarungen, daß z.B. nach Löschgewicht zu zahlen ist.

Zitieren::
Die gleichte Frage stellt sich für mich, wenn ich beispielsweise DDP oder CFR vereinbare und nun genau den umgekehrten Falle habe.

Ich bin Exp. und schließe ohne Spedi. einen Frachtvertrag ab und vereinbare Freight Collect.

In diesem Falle wäre ich als Exp. Frachtschulder und zahle bei Ankuft der Güter im Löschhafen?!?!?!?!

Richtig. Frachtschuldner ist zunächst grundsätzlich der Befrachter als Vertragspartner des Verfrachters. Aber auch das ist verhandelbar, ...

Zitieren::
in den diskutierten Fällen gibts keinen Sinn, denn was hat der Empfänger mit der Frachtschuld zu tun , wenn der Frachtschuldner der Exp. ist?!

... die Vertragsparteien können also auch vereinbaren, daß der Empfänger die Fracht zahlt.

Zitieren::
Ist es korrekt wenn ich behaupte, dass Fr. Pr. und Fr COllect unabhäng vom Frachtschuldner und vom Zahlungsort ist und nur vom Zahlungszeitpunkt ist?!?!?

Nicht ganz... "Freight prepaid" und "Freight collect" geben den Zahlungsort durchaus an. Es muß bei "Freight prepaid" natürlich nicht der Ladehafen sein, es kann auch die Redereiagentur im Binnenland sein, und entsprechend verhält es sich natürlich auch mit "Freight collect".

Bei "Freight prepaid" zahlt die Fracht der Versender / Exporteur, bei "Freight collect" zahlt die Fracht der Empfänger.

Gruß,
Michael

Daniel22 Geschrieben am 18 Dezember 2006



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28 November 2006
3 Beiträge
danke für die prompte anwort :)

vllt is mein bsp. unvorteilhaft...im normalfall zahlt ja bei freight collect oder fr. pr. der entsprechende agent vor ort die summe....?!?!

Aber im falle dass ich keinen Agenten vor ort habe und mache fr collect.

(ich bin exp.)

dann is es doch ortsunabhängig bzw. zeitabhängig.... ich warte bis ankuft der ware und überweise die kohle von meinem büro aus....

in diesem falle ... so wie du es sagst.. wäre ja der imp. der consignee.... und dieser müsste die kohle zahlen... hab ich ja die möglichkeit zu sagen consigne gib mir die kohle wieder... oder es würde tatsächlich den incoterm beeinflussen und die kostenzeitpunkte verändern..

ich hoffe ich verwirre euch nicht und werde zu abstrakt

Michael Geschrieben am 19 Dezember 2006



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24 Februar 2005
674 Beiträge
Moin,

noch eine Ergänzung zu meinem Beitrag von gestern:

Michael wrote:
Daniel22 wrote:
Die gleichte Frage stellt sich für mich, wenn ich beispielsweise DDP oder CFR vereinbare und nun genau den umgekehrten Falle habe.

Ich bin Exp. und schließe ohne Spedi. einen Frachtvertrag ab und vereinbare Freight Collect.

In diesem Falle wäre ich als Exp. Frachtschulder und zahle bei Ankuft der Güter im Löschhafen?!?!?!?!

Richtig. Frachtschuldner ist zunächst grundsätzlich der Befrachter als Vertragspartner des Verfrachters. Aber auch das ist verhandelbar, ...

Daniel22 wrote:
in den diskutierten Fällen gibts keinen Sinn, denn was hat der Empfänger mit der Frachtschuld zu tun , wenn der Frachtschuldner der Exp. ist?!

... die Vertragsparteien können also auch vereinbaren, daß der Empfänger die Fracht zahlt.

... und werden dies bei "Freight collect" auch regelmäßig machen.

Bedarf es bei "Freight collect" eigentlich einer speziellen Vereinbarung zwischen Befrachter und Verfrachter, daß der Empfänger die Fracht zahlt, oder impliziert "Freight collect" das bereits (ausdrücklich)? - Dann nämlich wäre bei "Freight collect" nicht mehr "zunächst grundsätzlich der Befrachter als Vertragspartner des Verfrachters" Frachtschuldner, sondern der Empfänger aus der Vereinbarung, die Befrachter und Verfrachter hinsichtlich der Frachtzahlung geschlossen haben ("Freight collect").

Gruß,
Michael

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