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Info: Ferienreiseverordnung


Güterkraftverkehr und LKW Forum: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für Disponenten, Entscheider und Fuhrparkmanager. Unser Forum Güterkraftverkehr und LKW behandelt Fragen wie, welche Routenplanungs-Tools gibt es für den Güterkraftverkehr? Welche Versicherungen sind für den Güterkraftverkehr sinnvoll? Wie wird man Fuhrparkmanager und was sind die wichtigsten Aufgaben? Welche Trends gibt es im Güterkraftverkehr und wie wirken sie sich auf die Branche aus? Wie lässt sich die Kraftstoffeffizienz von LKWs verbessern?


Mayerhofer Geschrieben am 08 Juni 2006



Dabei seit
14 Mai 2005
722 Beiträge
Lkw-Fahrverbot in der Ferienreisezeit

Zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs auf der Straße dürfen zusätzlich zum ganzjährigen Sonntagsfahrverbot an allen Samstagen in der Zeit vom 1. Juli 2006 bis 31. August 2006 von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen auf nachfolgend genannten Autobahnen und Bundesstraßen jeweils in beiden Fahrtrichtungen nicht verkehren.

Die Ferienreiseverordnung sowie ein Faltblatt in Pdf-Format gibt es unter:
www.bmvbs.de/Verkehr/S...rienze.htm



Gruß

M.Mayerhofer


Zuletzt bearbeitet von Mayerhofer am 12 Nov 2006 - 13:48, insgesamt 2-mal bearbeitet

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Mayerhofer Geschrieben am 21 Juni 2006



Dabei seit
14 Mai 2005
722 Beiträge
Zum 1. Juli 2006 wird auf einigen Autobahnabschnitten das Samstagsfahrverbot für schwere Lkw aufgehoben. Das sieht eine Änderung der Ferienreiseverordnung vor.

Das Fahrverbot wurde für folgende Strecken aufgehoben:

· Auf der A 2 zwischen dem Autobahnkreuz Bad Oeynhausen und dem Autobahnkreuz Hannover-Ost
· Auf der A 3 zwischen dem Autobahnkreuz Köln-Ost und dem Autobahndreieck Heumar
· Auf der A 4 zwischen dem Kirchheimer Dreieck und der Anschlussstelle Herleshausen
· Auf der A 5 zwischen dem Hattenbacher Dreieck und dem Darmstädter Kreuz
· Auf der A 7 zwischen dem Hattenbacher Dreieck und der Anschlussstelle Kassel-Nord.
· Außerdem lässt der erreichte Ausbauzustand der A 20 zu, dass das Lkw-Fahrverbot auf parallel dazu verlaufenden Bundesstraßen aufgehoben werden kann. Dies betrifft die B 105/E 22 und die B 96/E 251 bis Neddemin (Kr. Mecklenburg-Strelitz).


Infos unter:

www.bgl-ev.de/web/pres...113404.NEW

www.truckonline.de/inf...verbot.php

Mayerhofer Geschrieben am 12 August 2006



Dabei seit
14 Mai 2005
722 Beiträge
Wie schon erwähnt, gilt das Ferienfahrberbot vom 01.07. bis 31.08. in der Zeit von 07.00.-20.00 Uhr.

Außerdem giltet natürlich das Sonntagsfahrverbot an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0.00 bis 24.00 Uhr.

Jedoch können Ausnahmegenehmigungen bei den zuständigen Straßenverkehrsbehörden beantragt werden, wenn eine Beförderung mit anderen Verkehrsmitteln nicht möglich ist.

Generell gibt es eine Freistellung für den Kombinierten Verkehr und für Beförderungen von
-Frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen
-Frischem Fleisch und frischen Fleischerzeugnissen
-Frischen Fischen und frischen Fischerzeugnissen
-Leicht verderbliches Obst und Gemüse
sowie Leerfahrten die im Zusammenhang mit diesen genannten Fahrten stehen.

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