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Anlieferung mit Hubbühne
Güterkraftverkehr und LKW Forum: Erfahrungsaustausch, Tipps und Tricks für Disponenten, Entscheider und Fuhrparkmanager. Unser Forum Güterkraftverkehr und LKW behandelt Fragen wie, welche Routenplanungs-Tools gibt es für den Güterkraftverkehr? Welche Versicherungen sind für den Güterkraftverkehr sinnvoll? Wie wird man Fuhrparkmanager und was sind die wichtigsten Aufgaben? Welche Trends gibt es im Güterkraftverkehr und wie wirken sie sich auf die Branche aus? Wie lässt sich die Kraftstoffeffizienz von LKWs verbessern?
JockeyMonica |
Geschrieben am 17 Oktober 2013
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Dabei seit 16 Oktober 2013 2 Beiträge
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"Bei Anlieferung der Ware auf Palette ist LKW mit Hubbühne erforderlich" dieser Text steht auf jeder unserer Bestellungen und dennoch versucht es eine Spedition des Öfteren die Palette mit einem Transporter zu liefern !
Sie meinen ihr habt doch eine Ameise mit der Ihr den Transporter entladen könnt! Die Ameise existiert, scheitert aber an den höheren Gewichtsklassen, da drehen die Räder durch !Wo liegt jetzt die Schuld, wie ist das rechtlich? Danke für hilfreiche Antworten !
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CARGOFORUM PARTNER
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JockeyMonica |
Geschrieben am 17 Oktober 2013
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Dabei seit 16 Oktober 2013 2 Beiträge
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Sogar auf den Frachtpapieren der Spedition steht dass mit Hebebühne zugestellt werden muss, demnach wurde das ja vom Versender ordentlich übermittelt !
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betterorange |
Geschrieben am 17 Oktober 2013
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Dabei seit 02 April 2007 1271 Beiträge
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Und wenn zehn Ameisen da sind, wenn in Auftrag gegeben wird mit Hebebühne, dann ist das so. Muss der Frachtführer hin bekommen.
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Stefan1531 |
Geschrieben am 22 Oktober 2013
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Dabei seit 30 Juni 2006 495 Beiträge
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wenn das so beauftragt ist, dann ist dies auch so durchzuführen.
Einfach wieder wegschicken, damit sie es lernen.
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LogM |
Geschrieben am 08 Februar 2014
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Dabei seit 22 Oktober 2011 12 Beiträge
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So siehts aus. Annahme verweigern. Für die Entladung ist der Absender verantwortlich. Wenn diesem aufgegeben wurde ein Hebebühnenfahrzeug einzusetzen, dann ist er in der Pflicht eine eben solches zu organisieren. Wenn
sein Spediteur/ Frachtführer eigenverantwortlich Zustellvorschriften missachtet, hat er dies mit dem Absender zu klären.
Nach einer erfolgten Annahmeverweigerung sollte sich das so schnell nicht wiederholen.
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Spedjahn |
Geschrieben am 10 Februar 2014
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Dabei seit 10 Februar 2014 3 Beiträge
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Tach, das sehe ich nicht ganz so die Fahrer sind oft gebeutelt und man kann das Problem auf diplomatischem Wege lösen. Oft braucht der Warenempfänger die Ware dringend . Der Kraftfahrer wird sicher mithelfen beim Endladen wenn man ihm anständig begegnet, meine Erfahrung muß ja auch nicht Richtig sein, aber die Praxis spricht oft diese Sprache und man hat gemeinsam kein Stress ,oder?
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WiMa |
Geschrieben am 11 Februar 2014
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Dabei seit 08 Oktober 2009 206 Beiträge
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@ spedjahn: wenn ich für ein hebebühnenfahrzeug zahle, dann will ich eines.
wenn der fahrer oder das lagerpersonal mehrarbeit erbringen müssen, weil ein dritter den mehrpreis (wie hoch dieser auch immer ist) für die leistung hebebühne nicht weitergibt, dann stimmt das system nicht.
dass der fahrer ein "armer hund" ist und für die UNREDLICHKEIT eines dritten büsst, ist was anderes.
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allrounder |
Geschrieben am 11 Februar 2014
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Dabei seit 18 Januar 2008 66 Beiträge
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Da schließe ich mich WiMa an: Ich beauftrage eine Hebebühnenzustellung und erwarte eine entsprechende Durchführung. Sonst AV und neuer Versuch. Für den Spediteur sehr ärgerlich wenn das noch eine Terminsendung war und der Termin vergeigt wird... ADSp und HGB geben einem Verlader da schon sehr viel "Spielraum".
Selbstverständlich hat der Empfänger ein Interesse an der Ware und alle kann - nichts muss. Kennen wir nicht alle die "Rampenkönige", die dann auf stur stellen und pauschal alles wegschicken?
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Schaf |
Geschrieben am 11 Februar 2014
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Dabei seit 03 Mai 2010 91 Beiträge
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Ich denke, man muss das differenziert betrachten.
Wenn jemand versehentlich gepennt hat und einen Transporter ohne Hebebühne schickt und jetzt 4 Säcke á 25 kg abgepackt werden müssen... Da würde ich nicht diskutieren, sondern einfach schnell die Säcke abpacken.
Wenn jedoch, wie vom Fragesteller angegeben, vorsätzlich am Fahrzeug gespart wird, würde ich die Abnahme auch verweigern.
Ansonsten haben alle Vorredner wohl schon alles gesagt.
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ATLOC |
Geschrieben am 13 Februar 2014
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Dabei seit 16 Juni 2013 1 Beiträge
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Ein Punkt, der bisher nicht diskutiert wurde: In vielen Fällen wird im nationalen Stückgutverkehr ein Zuschlag für Hebebühnenzustellung bezahlt.
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TransSped |
Geschrieben am 09 April 2014
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Dabei seit 08 April 2014 4 Beiträge
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Bei unseren Fahrzeugen im Nahverkehr verlangen wir keinen Zuschlag, im Fernverkehr verlange ich einen Zuschlag.
Ich hätte jede Anlieferung verweigert!
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