1.000 Kilogramm verbotene Pyrotechnik

Ein nicht alltäglicher Aufgriff gelang vor Kurzem den Zollbeamten der Kontrolleinheit Verkehrswege Wernberg-Köblitz des Hauptzollamts Regensburg. Die Beamten zogen nahe Wernberg-Köblitz einen aus Tschechien kommenden Lkw aus dem fließenden Verkehr und leiteten das Fahrzeug zur genaueren Kontrolle zu einer nahe gelegenen Halle.
Da sich bei der Überprüfung der Ladung mithilfe eines Röntgengeräts Unregelmäßigkeiten zeigten, nahmen die Zöllner den Auflieger genauer unter die Lupe. An der Stirnseite befanden sich zahlreiche Kartons, die in den Frachtpapieren nicht vermerkt waren. Nach dem Öffnen der Kartons kamen unterschiedliche Feuerwerkskörper der Kategorie F3 zum Vorschein.
Das Gesamtgewicht der pyrotechnischen Erzeugnisse belief sich auf circa 1.000 Kilogramm.
Die Zöllner stellten die illegale Fracht sicher. Die weitere Sachbearbeitung übernahm das Zollfahndungsamt München - Dienstort Nürnberg.
Zusatzinformation:
Legal zugelassenes und durch einen Mitgliedstaat der EU geprüftes Feuerwerk der Kategorien F3 und F4 darf nur durch ausgebildete und zertifizierte Feuerwerker nach Deutschland importiert werden. Transporteure von Feuerwerkskörpern der Kategorien F3 und F4 müssen über die erforderlichen Qualifikationen und Genehmigungen verfügen.
Legal zugelassenes und durch einen Mitgliedstaat der EU geprüftes Feuerwerk der Kategorien F3 und F4 darf nur durch ausgebildete und zertifizierte Feuerwerker nach Deutschland importiert werden. Transporteure von Feuerwerkskörpern der Kategorien F3 und F4 müssen über die erforderlichen Qualifikationen und Genehmigungen verfügen.