Auftraggeberhaftung beim Mindestlohngesetz

Mit dieser rigiden Form der Auftraggeberhaftung ist der Gesetzgeber nach Auffassung von DSLV-Hauptgeschäftsführer Frank Huster weit über das Ziel hinausgeschossen: „Das Mindestlohngesetz ignoriert die besonderen Verhältnisse der Logistikbranche. Deutsche Speditionen beauftragen regelmäßig ausländische Transportdienstleister, sei es Güterkraft-, Eisenbahnverkehrsunternehmen, Reedereien oder Airlines. Die beauftragten Transportunternehmen trifft die Pflicht zur Zahlung des deutschen Mindestlohns für seine Mitarbeiter. Sofern sie weitere Subunternehmer einsetzen, müssen diese den Mindestlohn entrichten. Doch für alle Verstöße gegen diese Rechtspflicht muss im Zweifel die deutsche Spedition gerade stehen!“ Einen wirksamen Schutz gegen die pauschale Haftungsabwälzung gebe es nicht. Vielmehr würden die Forderungen deutscher Spediteure, die Einhaltung des Mindestlohngesetzes schriftlich zu bestätigen, von ihren ausländischen Transportpartnern meist abgelehnt.
Was nicht jedem bekannt ist: Speditionen sind die Organisatoren nationaler und internationaler Lieferketten. Insbesondere bei Transporten aus außereuropäischen Ländern ist es für deutsche Unternehmen bewährte Praxis, auf regionale Partner zurückzugreifen, die mit den besonderen lokalen Verhältnissen vertraut sind. Für die Zusammenarbeit mit ausländischen Auftragnehmern sprechen also oftmals nicht wirtschaftliche, sondern vor allem organisatorische Gründe.
Mit der bestehenden Regel droht betroffenen deutschen Speditionen und Logistikunternehmen ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro. Für Huster ist dies nicht hinnehmbar: „Der Staat wälzt die Verantwortung für die Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohngesetzes einfach auf den Spediteur ab und nimmt ihn nicht nur in die zivilrechtliche, sondern auch in die öffentlich-rechtliche Haftung. Er soll kontrollieren, kann es praktisch aber nicht. Geht dann etwas schief, steht er in der Haftung.“ Verstärkt werde dieser negative Effekt noch dadurch, dass das erste Glied der Auftraggeberkette, nämlich die verladende Wirtschaft, nach Auffassung des Bundesarbeits- und -sozialministeriums nur sehr eingeschränkt hafte.
Aus Sicht des DSLV können deutsche Unternehmen vor den genannten, unkalkulierbaren finanziellen Folgen nur durch eine Abschaffung, mindestens aber eine deutliche Entschärfung der Auftraggeberhaftung geschützt werden. Die deutsche Speditions- und Logistikbranche hofft auf eine entsprechende Korrektur des MiLoG.
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