Auszug Seefrachtlexikon Buchstabe A
Transport & Umschlag | Dienstag, 19 Dezember 2006 | 4930
Liebe User, mehrfach erreichte uns der Wunsch nach einem druckbaren Auszug unseres Seefrachtlexikons. Aus diesem Grund veröffentlichen wir in den nächsten Wochen das komplette Seefrachtlexikon auf der Startseite von Cargoforum, beginnend mit dem Buchstaben A, chronologisch aufsteigend. Cargoforum.de Seefrachtlexikon / Buchstabe "A" | |
A.A. | siehe ALWAYS AFLOAT |
A.A.B. | Always Accessable Berth: immer zugaenglicher Liegeplatz |
A.A.R. | Against All Risks siehe ALL RISKS |
A.F. | siehe ADVANCE-FREIGHT |
A.H. | After Hatch: hintere Luke eines Schiffes |
A.M.M.I. | American Merchant Marine Institute: Bedeutender amerikanischer Reedereiverband mit Sitz in New York. |
A.R.A.-RANGE | Antwerpen- Rotterdam- Amsterdam- Range: Eine Gruppe von Haefen, fuer die u.a. die gleichen Raten gelten. |
A.S. | siehe ALONGSIDE |
A/O | 1. Account Of: fuer Rechnung 2. And/Or |
A1 | Eine von mehreren moeglichen Kennzeichnungen fuer die sog. Klasse eines Seeschiffes in Schiffsregistern oder Chartervertraegen. A1 (First Class) sagt aus, dass das Schiff die hoechsten Anforderungen der Schiffsklassifikationsgesellschaft erfuellt. Die Klasse A1 bei Lloyds Register entspricht der Klasse A5 beim Germanischen Lloyd. |
AAPA | American Association of Port Authorities: Dachorganisation der meisten US-Seehafenverwaltungen |
AAR | Association of American Railroads |
ABANDONIERUNG | Verzicht auf ein Recht oder eine Sache. Im Seeversicherungswesen bedeutet A. die Abtretung eines beschaedigten oder verschollenen Schiffes oder der auf ihm befindlichen Gueter an den Versicherer gegen Zahlung der Versicherungssumme. |
ABATEMENTS | Rabatte (Frachtabschlaege) |
ABBRINGEN | Ein gestrandetes oder festliegendes Seeschiff wieder flottmachen, damit es die Reise fortsetzen oder die naechste Reparaturwerft anlaufen kann. |
ABLADER | A. ist, wer die Verantwortung fuer die Anlieferung der Ware an das Schiff traegt und die Organisation der Heranschaffung durchfuehrt. Dies kann sowohl der Ausfuehrer (Exporteur), als auch ein von ihm beauftragter Spediteur sein. Der A. kann ueber die Aufmachung des B/L entscheiden, gibt die Zustimmung zur Decksverladung und hat das Recht, den Seefrachtvertrag zu kuendigen und evtl. Wiederausladung zu verlagen. engl.: Shipper |
ABLADER | A. ist, wer die Verantwortung fuer die Anlieferung der Ware an das Schiff traegt und die Organisation der Heranschaffung durchfuehrt. Dies kann sowohl der Ausfuehrer (Exporteur), als auch ein von ihm beauftragter Spediteur sein. Der A. kann ueber die Aufmachung des B/L entscheiden, gibt die Zustimmung zur Decksverladung und hat das Recht, den Seefrachtvertrag zu kuendigen und evtl. Wiederausladung zu verlagen. engl.: Shipper |
ABLADUNG | Die Lieferung der Ware an den Verfrachter. Der Verkaeufer laesst in Deutschland die A. i.d.R. durch einen Spediteur organisieren. |
ABLIEFERUNG | 1. Im Kaufvertrag: Uebergang der Ware aus der Verfuegungsgewalt des Verkaeufers in die des Kaeufers. 2. Im Frachtvertrag: Uebergang des Eigentums an der Ware an den Empfaenger. Eine koerperliche Inbesitznahme ist dabei nicht erforderlich; die Uebergabe eines die Ware verkoerpernden Papieres (z.B. B/L) ist ausreichend. |
ABMUSTERN | Die Besatzungsmitglieder eines Handelsschiffes werden unter Loesung ihres Heuervertrages (Arbeitsvertrag) abgemustert und aus ihrer Funktion entlassen. |
ABS | siehe AMERICAN BUREAU OF SHIPPING |
ABSENDER | siehe ABLADER |
ABSETZANTRAG | Teil des Verkehrsauftrages in den Bremischen Haefen: Auftrag an den Terminalbetrieb (BLG), die Ware aufzunehmen und dann in das Seeschiff zu laden (= absetzen). Dies kann direkt vom Verkehrstraeger oder indirekt, d.h. mit Zwischenlagerung auf dem Terminal, erfolgen. siehe VERKEHRSAUFTRAG |
ABSETZANTRAG | Teil des Verkehrsauftrages in den Bremischen Haefen: Auftrag an den Terminalbetrieb (BLG), die Ware aufzunehmen und dann in das Seeschiff zu laden (= absetzen). Dies kann direkt vom Verkehrstraeger oder indirekt, d.h. mit Zwischenlagerung auf dem Terminal, erfolgen. siehe VERKEHRSAUFTRAG |
ACCEPTANCE OF GOODS | Die Annahme von Waren durch den Verfrachter. Im Moment der Annahme geht das Transportrisiko auf ihn ueber. |
ACCOUNT OF DISBURSEMENT | siehe HAFENKOSTENABRECHNUNG |
ACEP | Accepted Continous Examination Program: Eintragung auf der CSC-Plakette des Containers, die bestaetigt, dass der Container fortlaufend von seinem Besitzer auf seine Sicherheit hin ueberprueft wird und daher von der alle 2 Jahre faelligen externen Sicherheitsueberpruefung freigestellt ist. siehe CSC-PLAKETTE |
ACHTERN | Hinterer Schiffsbereich |
ACHTERSTEVEN | siehe STEVEN |
ACI | Automatic Container Identification: Ein noch in der Planung befindliches System, wodurch relevante Informationen ueber einzelne Container automatisch per Scanner am Terminal abrufbar sind. |
ACT OF GOD | Begriff aus dem Seeversicherungswesen. Woertlich: Gotteshandlung , Bezeichnung fuer Hoehere Gewalt. franz.: Force Majeure |
ACTUAL CARRIER | Natuerliche oder juristische Person, die vom Hauptverfrachter mit der Durchfuehrung eines (Teil-) Transportes beauftragt wird. Waehrend eines solchen Transportes ist der Hauptverfrachter fuer seine Kunden der Ansprechpartner. Der moeglicherweise innerhalb dieses Transportes beteiligte Feeder ist dann fuer seine Teilstrecke der A., da er die Ladung im Zeitpunkt tatsaechlich befoerdert. Hier besteht also ein Innenverhaeltnis zwischen dem Hauptverfrachter und dem Unterverfrachter (A.). |
ACTUAL GROSS WEIGHT | 1. Gesamtgewicht eines Containers (Zuladung und Tara). 2. Gesamtgewicht einer Ladung inkl. Verpackung. |
ACTUAL PAYLOAD | Nettogewicht: Tatsaechliche Differenz zwischen dem Gesamtgewicht des Containers und seinem Eigengewicht. |
ACTUAL VOYAGE NUMBER | Gueltige Reisenummer: Eine codierte Nummer zur Identifikation der Schiffsreise und des Schiffes. |
AD VAL | siehe AD VALOREM |
AD VALOREM | Nach dem Wert: Die Seefracht wird in Prozent des Warenwertes berechnet (z.B. bei der Verladung von Edelmetall) Der Verfrachter haftet bis zu diesem Wert fuer die Gueter. engl.: According to Value |
ADDITIONALS | Alle Arten von Frachtzuschlaegen, z.B. CAF oder BAF |
ADNR | Accord Europeen Relatif au Transport International des Marchandises Dangereuses par Navigation du Rhine: Ein europaeischer Vertrag bezueglich der internationalen Verschiffung von gefaehrlichen Guetern in der Rheinschiffahrt. |
ADR | Accord Europeen Relatif au Transport International des Marchandises Dangereuses par Route: Europaeischer Vertrag bezueglich des Transportes von gefaehrlichen Guetern auf der Strasse. |
ADS | Allgemeine Deutsche Seeversicherungsbedingungen |
ADVANCED CALL | Begriff aus der Buchfuehrung: Vorauszahlung; z.B. Zahlung des Reeders an den P&I Club im voraus fuer das Versicherungsjahr (faellig bis zum 20.02., 12 Uhr) |
ADVANCE-FREIGHT | Im allgemeinen ist die Fracht bei Seefrachtvertraegen im Bestimmungshafen bei Ablieferung an den Empfaenger zahlbar. In der Trampschiffahrt wird jedoch i.d.R. vertraglich vereinbart, dass 1/3 der Gesamtfracht als A. (Vorschuss), abzueglich 3 Prozent fuer Versicherung und Zinsen, bei Ladungsbeginn des Schiffes zu zahlen ist. In der Linienfahrt: siehe FREIGHT PREPAID |
AE | siehe AUSFUHRERKLAERUNG |
AERO-QUIP | Eine Vorrichtung im Container, die zum Anbringen von Zwischenbrettern dient, wodurch Ladung gesichert werden kann und Reparaturen erleichtert werden. |
AFLT | Afloat: schwimmend |
AGENCY FEE | Eine Kommission (Provision in Geld), die von dem Schiffseigner an den entsprechenden Hafenagenten fuer seine geleisteten Dienste gezahlt wird. Diese Kommissionszahlungen sind i.d.R. in einem Agenturvertrag zwischen dem Reeder und dem Hafenagenten niedergeschrieben. Syn.: Agents Commission |
AGENCY LETTER | Agenturbrief in dem festgelegt wird, wer das Schiff im Lade- oder Loeschhafen klariert. siehe KLARIERUNG |
AGENT | 1. Allg.: Eine Person oder Organisation, die berechtigt ist, fuer oder im Namen einer anderen Person oder Organisation zu handeln. 2. In der Linienschiffahrt: siehe LINIENAGENT |
AGL | Bahn-Anschlussgleis auf dem Werksgelaende eines Kunden zum Transport von Ladung |
AHMING | Eine Skala an Bug und Heck eines Seeschiffes, an welcher der tatsaechliche Tiefgang abgelesen werden kann. |
AIU | American International Underwriters: Eine Gemeinschaft von US-Amerikanischen Versicherungsgesellschaften |
AKKREDITIV | Auftrag des Kaeufers an eine Bank, einen bestimmten Geldbetrag gegen Vorlage von Dokumenten (z.B. Konnossementen/ Ladescheinen/ Lagerscheinen) an die Bank des Verkaeufers zu entrichten. Zumeist ist das A. unwiderruflich und befristet, so dass der Verkaeufer bei Lieferverzug eine Verlaengerung beantragen muss. Geschaefte gegen A. bieten die groesste Zahlungssicherheit fuer den Verkaeufer und die groesste Absicherung fuer den Kaeufer, die Waren tatsaechlich zu erhalten. engl.: Letter of Credit |
AKP | Ein Praeferenzabkommen von Staaten Afrikas, der Karibik und des pazifischen Raumes mit der EU. |
ALALC | Asociacion Latino-Americana de Libre Comercio: Lateinamerikanische Freihandelszone; ihr gehoeren folgende Staaten an: Argentinien, Brasilien, Bolivien, Equador, Chile, Mexico, Paraguay, Kolumbien, Peru, Venezuela und Uruguay |
ALAMAR | Asociacion Latino-Americana de Armadores: Reedereivereinigung der Mitgliedsstaaten der lateinamerikanischen Freihandelszone (ALALC). |
ALL BARGE | Die Anlieferung von Waren ab oder zum Seeschiff geschieht ausschliesslich per Barge/Binnenschiff. Gebraeuchlich in einigen US-Seehaefen (z.B. in New Orleans) bei der Erstellung von Durchfrachtraten. |
ALL CONTAINER SHIP | Vollcontainerschiff: Ein Seeschiff, das in erster Linie fuer den Transport von Containern konstruiert und gebaut wird. |
ALL IN RATE | Seefrachtrate, die alle Preisauf- und abschlaege beinhaltet. Syn.: Lumpsum, Pauschalfracht |
ALL RAIL | Amerikanische Speditionsklausel: Die Anlieferung von Waren vom oder zum Seeschiff geschieht ausschliesslich mit der Eisenbahn. |
ALL RISKS | Alle Risiken: Klausel in der englischen Seeversicherung mit dem groesstmoeglichen Deckungsumfang gegen Seeschaeden oder Verluste. Jedoch wird auch bei Abschluss All Risks nicht gegen Schaeden durch inneren Verderb und durch Verzoegerung versichert. |
ALLOCATION | siehe ALLOTMENT |
ALLOTMENT | Zuteilung von Frachtraum an Frachtbueros, Schiffsmakler, Agenten oder Partnerreedereien. |
ALONGSIDE | Laengsseits des Seeschiffes |
ALPHA PREFIX | Eine Buchstabencodierung, die vor der eigentlichen Containernummer auftaucht. Das A. besteht zumeist aus vier Buchstaben, die Containernummer meistens aus sechs Ziffern plus einer Kontrollziffer. Bei Hapag-Lloyd i.d.R. HLCU oder HLXU. |
ALWAYS AFLOAT | Charterklausel, die besagt, dass ein Schiff waehrend der Liegezeit im Hafen bzw. auf Reede keine Bodenberuehrung haben darf. |
AMERICAN BUREAU OF SHIPPING | US-Amerikanische Schiffsklassifikationsgesellschaft mit Hauptsitz in New York |
AMERICAN CARRIAGE OF GOODS BY SEA ACT | Die Haftungsgrundlage der USA fuer die Seebefoerderung. Sie ist 1936 in Kraft getreten und basiert auf den Haager Regeln ( siehe HAGUE-VISBY-RULES ). Der Reeder haftet lt. Gesetz mit US$ 500 pro Packstueck. |
AN BORD | Ein Vermerk im B/L durch Kapitaen oder Agent; er bestaetigt, dass die Ware sich tatsaechlich an Bord (On Board) des Seeschiffes befindet. engl.: Shipped on Board. siehe Sonderseite KONNOSSEMENT |
ANDIENUNG | 1. Abladegeschaeft: Praesentation der Verschiffungsdokumente durch den Verkaeufer bei der Handelsniederlassung des Kaeufers. 2. Speditionell: Eine Meldung ueber die Ankunft und die Verfuegungsbereitschaft der Waren. 3. In der Charter: Bereitstellung des Schiffes durch den Verfrachter zur Beladung durch den Befrachter am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit. |
ANKUNFTSVERTRAG | Oberbegriff fuer Ab Schiff oder Ab Kai -Geschaefte. Dabei traegt der Ablader die Kosten und Gefahren, bis die Ware am vereinbarten Ort angekommen ist. |
ANLIEFERUNG | Beginn der Laufzeit des Chartervertrages. |
ANNAHMESCHLUSS | Zeitpunkt, bis zu dem am Terminal noch Ladung fuer eine Schiffsabfahrt angenommen wird. |
ANSCHLAGEN | Das Befestigen der Ladung am Ladegeschirr. |
ANSCHLAGPUNKT | Ein am Packstueck vorgesehener markierter Punkt zur Befestigung des Umschlaggeschirrs. |
ANSI | American National Standards Institute: Amerikanische Normungsorganisation; frueher bekannt als ASA (American Standards Association). |
ANTI NOSE-DIVE LEG | Vorrichtung am vorderen Ende des Container-Chassis zur Stabilisierung gegen moegliches Umkippen waehrend des Auf- und Abladens eines Containers. |
ANTI-RACK DEVICE | Verstaerkungen, die zur Stabilitaet und Versteifung des Containers an seinen Tueren und am Rahmen eingearbeitet werden. |
ARAZ | Range Antwerpen- Rotterdam- Amsterdam- Zeebrugge. |
ARBITRAGE | Schiedsgerichtsverfahren |
ARBITRARIES | Frachtzuschlaege fuer ausserhalb einer bestimmten Range liegende Haefen; Ausdruck wird vornehmlich im Nordamerikaverkehr verwendet. siehe TRANSHIPMENT ADDITIONAL. |
ARREST | Ugs. fuer "Ein Schiff wird an die Kette gelegt". Ein Seeschiff durch Gerichtsvollzug festhalten, wenn entweder die Reederei des Schiffes oder dessen Besatzung, z.B. im Ladeoder Loeschhafen, Schulden nicht in der geforderten Weise beglichen hat. Symbolisch wird auf der Bruecke um das Ruder eine Kette geschlossen. |
ART | Ausruestung- Reparatur- Telefonie: Geschichtlich gewachsener Sammelbegriff fuer Instandhaltungs-, Proviant-, EDV- und Kommunikationskosten der Schiffe; kann auch als Maintenance + Repair- Kosten der Schiffe bezeichnet werden. |
AS AGENTS (ONLY) | Ein Vermerk in der Befrachterzeile des B/L, mit dem ein Spediteur oder Agent zum Ausdruck bringt, dass er die Verschiffung lediglich im Auftrag eines Befrachters, also fuer fremde Rechnung vornimmt. Gegenueber dem Reeder bleibt der Spediteur jedoch der Ablader mit allen sich aus dem Seefrachtvertrag ergebenden Rechten und Pflichten. Manchmal wird auch die Meinung vertreten, dass der Spediteur durch diesen Zusatz die Verschiffung vornimmt, um seine Haftung gegenueber dem Verfrachter einzuschraenken. |
ASEAN | Association of South East Asian Nations. Mitglieder: Thailand, Philippinen, Singapur, Malaysia, Indonesien. |
ATA | Actual Time of Arrival: tatsaechliche Ankunftszeit. |
ATD | Actual Time of Departure: tatsaechliche Abfahrtszeit. |
ATP | Agreement on International Carriage of Perishable Foodstuffs: Vereinbarung ueber den internationalen Transport von verderblichen Lebensmitteln. |
AUFOPFERUNGEN | Absichtlich herbeigefuehrte Schaeden und aufgewendete Kosten zur Rettung von Sachen oder Personen. |
AUSFLAGGUNG | Eine Reederei laesst ein Schiff in das Schiffsregister eines anderen Staates eintragen, um Schiffskosten wie Personalkosten und Steuern zu reduzieren und um die deutschen Bemannungsrichtlinien zu umgehen. |
AUSFUEHRER | Laut Aussenwirtschaftsgesetz ist derjenige A., der Waren in fremde Wirtschaftsgebiete verbringt oder verbringen laesst. Sollte ein Spediteur oder Frachtfuehrer nur mit der Verbringung beauftragt sein, ist dieser kein A. Syn.: Exporteur |
AUSFUHRERKLAERUNG | Ein beim Ausfuhrverfahren erforderlicher Satz Papiere, der vom Ablader zu besorgen ist. Die A. wird dem Zoll des Landes, aus dem die Waren ausgefuehrt werden sollen, zur Einsicht und Pruefung vorgelegt. |
AUSKLARIERUNG | Massnahmen zur Abfertigung eines Seeschiffes durchden Klarierungsmakler. engl.: Clearance Outwards. |
AUSLAGENPROVISION | Provision, die der Agent von der Reederei erhaelt, wenn er grosse Auslagen gemacht hat. engl.: Advance Commission. |
AUSRUESTER | Charterer in der Bareboat-Charter. Er wird rechtlich als Reeder gesehen und kann das Schiff selbst fuehren oder es einem Dritten anvertrauen. Nicht zu verwechseln mit dem Schiffsausruester/Schiffshaendler. siehe BAREBOAT-CHARTER. |
AUSSENBORDS | Ausserhalb des Schiffes |
AUSSENSEITER | siehe OUTSIDER |
AV | 1. Average = Seeschaden ( siehe HAVARIE ) 2. siehe AD VALOREM |
AVERAGE | siehe HAVARIE |
AVERAGE BOND | siehe GENERAL AVERAGE BOND |
AVIS | Eine Mitteilung an den Ladungsempfaenger ueber die voraussichtliche Ankunft seiner Waren mit dem entsprechend genannten Schiff. |
AWG | Aussenwirtschaftsgesetz |
AWV | Aussenwirtschaftsverordnung |
AZO | Allgemeine Zollordnung (Ausfuhrvorschriften zum Zollgesetz). |
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