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Auszug Seefrachtlexikon Buchstabe A

Transport & Umschlag | Dienstag, 19 Dezember 2006 | 4930
Liebe User, mehrfach erreichte uns der Wunsch nach einem druckbaren Auszug unseres Seefrachtlexikons. Aus diesem Grund veröffentlichen wir in den nächsten Wochen das komplette Seefrachtlexikon auf der Startseite von Cargoforum, beginnend mit dem Buchstaben A, chronologisch aufsteigend.
Cargoforum.de Seefrachtlexikon / Buchstabe "A"
A.A.siehe ALWAYS AFLOAT
A.A.B.Always Accessable Berth: immer zugaenglicher Liegeplatz
A.A.R.Against All Risks siehe ALL RISKS
A.F.siehe ADVANCE-FREIGHT
A.H.After Hatch: hintere Luke eines Schiffes
A.M.M.I.American Merchant Marine Institute: Bedeutender amerikanischer Reedereiverband mit Sitz in New York.
A.R.A.-RANGEAntwerpen- Rotterdam- Amsterdam- Range: Eine Gruppe von Haefen, fuer die u.a. die gleichen Raten gelten.
A.S.siehe ALONGSIDE
A/O1. Account Of: fuer Rechnung 2. And/Or
A1Eine von mehreren moeglichen Kennzeichnungen fuer die sog. Klasse eines Seeschiffes in Schiffsregistern oder Chartervertraegen. A1 (First Class) sagt aus, dass das Schiff die hoechsten Anforderungen der Schiffsklassifikationsgesellschaft erfuellt. Die Klasse A1 bei Lloyds Register entspricht der Klasse A5 beim Germanischen Lloyd.
AAPAAmerican Association of Port Authorities: Dachorganisation der meisten US-Seehafenverwaltungen
AARAssociation of American Railroads
ABANDONIERUNGVerzicht auf ein Recht oder eine Sache. Im Seeversicherungswesen bedeutet A. die Abtretung eines beschaedigten oder verschollenen Schiffes oder der auf ihm befindlichen Gueter an den Versicherer gegen Zahlung der Versicherungssumme.
ABATEMENTSRabatte (Frachtabschlaege)
ABBRINGENEin gestrandetes oder festliegendes Seeschiff wieder flottmachen, damit es die Reise fortsetzen oder die naechste Reparaturwerft anlaufen kann.
ABLADERA. ist, wer die Verantwortung fuer die Anlieferung der Ware an das Schiff traegt und die Organisation der Heranschaffung durchfuehrt. Dies kann sowohl der Ausfuehrer (Exporteur), als auch ein von ihm beauftragter Spediteur sein. Der A. kann ueber die Aufmachung des B/L entscheiden, gibt die Zustimmung zur Decksverladung und hat das Recht, den Seefrachtvertrag zu kuendigen und evtl. Wiederausladung zu verlagen. engl.: Shipper
ABLADERA. ist, wer die Verantwortung fuer die Anlieferung der Ware an das Schiff traegt und die Organisation der Heranschaffung durchfuehrt. Dies kann sowohl der Ausfuehrer (Exporteur), als auch ein von ihm beauftragter Spediteur sein. Der A. kann ueber die Aufmachung des B/L entscheiden, gibt die Zustimmung zur Decksverladung und hat das Recht, den Seefrachtvertrag zu kuendigen und evtl. Wiederausladung zu verlagen. engl.: Shipper
ABLADUNGDie Lieferung der Ware an den Verfrachter. Der Verkaeufer laesst in Deutschland die A. i.d.R. durch einen Spediteur organisieren.
ABLIEFERUNG1. Im Kaufvertrag: Uebergang der Ware aus der Verfuegungsgewalt des Verkaeufers in die des Kaeufers. 2. Im Frachtvertrag: Uebergang des Eigentums an der Ware an den Empfaenger. Eine koerperliche Inbesitznahme ist dabei nicht erforderlich; die Uebergabe eines die Ware verkoerpernden Papieres (z.B. B/L) ist ausreichend.
ABMUSTERNDie Besatzungsmitglieder eines Handelsschiffes werden unter Loesung ihres Heuervertrages (Arbeitsvertrag) abgemustert und aus ihrer Funktion entlassen.
ABSsiehe AMERICAN BUREAU OF SHIPPING
ABSENDERsiehe ABLADER
ABSETZANTRAGTeil des Verkehrsauftrages in den Bremischen Haefen: Auftrag an den Terminalbetrieb (BLG), die Ware aufzunehmen und dann in das Seeschiff zu laden (= absetzen). Dies kann direkt vom Verkehrstraeger oder indirekt, d.h. mit Zwischenlagerung auf dem Terminal, erfolgen. siehe VERKEHRSAUFTRAG
ABSETZANTRAGTeil des Verkehrsauftrages in den Bremischen Haefen: Auftrag an den Terminalbetrieb (BLG), die Ware aufzunehmen und dann in das Seeschiff zu laden (= absetzen). Dies kann direkt vom Verkehrstraeger oder indirekt, d.h. mit Zwischenlagerung auf dem Terminal, erfolgen. siehe VERKEHRSAUFTRAG
ACCEPTANCE OF GOODSDie Annahme von Waren durch den Verfrachter. Im Moment der Annahme geht das Transportrisiko auf ihn ueber.
ACCOUNT OF DISBURSEMENTsiehe HAFENKOSTENABRECHNUNG
ACEPAccepted Continous Examination Program: Eintragung auf der CSC-Plakette des Containers, die bestaetigt, dass der Container fortlaufend von seinem Besitzer auf seine Sicherheit hin ueberprueft wird und daher von der alle 2 Jahre faelligen externen Sicherheitsueberpruefung freigestellt ist. siehe CSC-PLAKETTE
ACHTERNHinterer Schiffsbereich
ACHTERSTEVENsiehe STEVEN
ACIAutomatic Container Identification: Ein noch in der Planung befindliches System, wodurch relevante Informationen ueber einzelne Container automatisch per Scanner am Terminal abrufbar sind.
ACT OF GODBegriff aus dem Seeversicherungswesen. Woertlich: Gotteshandlung , Bezeichnung fuer Hoehere Gewalt. franz.: Force Majeure
ACTUAL CARRIERNatuerliche oder juristische Person, die vom Hauptverfrachter mit der Durchfuehrung eines (Teil-) Transportes beauftragt wird. Waehrend eines solchen Transportes ist der Hauptverfrachter fuer seine Kunden der Ansprechpartner. Der moeglicherweise innerhalb dieses Transportes beteiligte Feeder ist dann fuer seine Teilstrecke der A., da er die Ladung im Zeitpunkt tatsaechlich befoerdert. Hier besteht also ein Innenverhaeltnis zwischen dem Hauptverfrachter und dem Unterverfrachter (A.).
ACTUAL GROSS WEIGHT1. Gesamtgewicht eines Containers (Zuladung und Tara). 2. Gesamtgewicht einer Ladung inkl. Verpackung.
ACTUAL PAYLOADNettogewicht: Tatsaechliche Differenz zwischen dem Gesamtgewicht des Containers und seinem Eigengewicht.
ACTUAL VOYAGE NUMBERGueltige Reisenummer: Eine codierte Nummer zur Identifikation der Schiffsreise und des Schiffes.
AD VALsiehe AD VALOREM
AD VALOREMNach dem Wert: Die Seefracht wird in Prozent des Warenwertes berechnet (z.B. bei der Verladung von Edelmetall) Der Verfrachter haftet bis zu diesem Wert fuer die Gueter. engl.: According to Value
ADDITIONALSAlle Arten von Frachtzuschlaegen, z.B. CAF oder BAF
ADNRAccord Europeen Relatif au Transport International des Marchandises Dangereuses par Navigation du Rhine: Ein europaeischer Vertrag bezueglich der internationalen Verschiffung von gefaehrlichen Guetern in der Rheinschiffahrt.
ADRAccord Europeen Relatif au Transport International des Marchandises Dangereuses par Route: Europaeischer Vertrag bezueglich des Transportes von gefaehrlichen Guetern auf der Strasse.
ADSAllgemeine Deutsche Seeversicherungsbedingungen
ADVANCED CALLBegriff aus der Buchfuehrung: Vorauszahlung; z.B. Zahlung des Reeders an den P&I Club im voraus fuer das Versicherungsjahr (faellig bis zum 20.02., 12 Uhr)
ADVANCE-FREIGHTIm allgemeinen ist die Fracht bei Seefrachtvertraegen im Bestimmungshafen bei Ablieferung an den Empfaenger zahlbar. In der Trampschiffahrt wird jedoch i.d.R. vertraglich vereinbart, dass 1/3 der Gesamtfracht als A. (Vorschuss), abzueglich 3 Prozent fuer Versicherung und Zinsen, bei Ladungsbeginn des Schiffes zu zahlen ist. In der Linienfahrt: siehe FREIGHT PREPAID
AEsiehe AUSFUHRERKLAERUNG
AERO-QUIPEine Vorrichtung im Container, die zum Anbringen von Zwischenbrettern dient, wodurch Ladung gesichert werden kann und Reparaturen erleichtert werden.
AFLTAfloat: schwimmend
AGENCY FEEEine Kommission (Provision in Geld), die von dem Schiffseigner an den entsprechenden Hafenagenten fuer seine geleisteten Dienste gezahlt wird. Diese Kommissionszahlungen sind i.d.R. in einem Agenturvertrag zwischen dem Reeder und dem Hafenagenten niedergeschrieben. Syn.: Agents Commission
AGENCY LETTERAgenturbrief in dem festgelegt wird, wer das Schiff im Lade- oder Loeschhafen klariert. siehe KLARIERUNG
AGENT1. Allg.: Eine Person oder Organisation, die berechtigt ist, fuer oder im Namen einer anderen Person oder Organisation zu handeln. 2. In der Linienschiffahrt: siehe LINIENAGENT
AGLBahn-Anschlussgleis auf dem Werksgelaende eines Kunden zum Transport von Ladung
AHMINGEine Skala an Bug und Heck eines Seeschiffes, an welcher der tatsaechliche Tiefgang abgelesen werden kann.
AIUAmerican International Underwriters: Eine Gemeinschaft von US-Amerikanischen Versicherungsgesellschaften
AKKREDITIVAuftrag des Kaeufers an eine Bank, einen bestimmten Geldbetrag gegen Vorlage von Dokumenten (z.B. Konnossementen/ Ladescheinen/ Lagerscheinen) an die Bank des Verkaeufers zu entrichten. Zumeist ist das A. unwiderruflich und befristet, so dass der Verkaeufer bei Lieferverzug eine Verlaengerung beantragen muss. Geschaefte gegen A. bieten die groesste Zahlungssicherheit fuer den Verkaeufer und die groesste Absicherung fuer den Kaeufer, die Waren tatsaechlich zu erhalten. engl.: Letter of Credit
AKPEin Praeferenzabkommen von Staaten Afrikas, der Karibik und des pazifischen Raumes mit der EU.
ALALCAsociacion Latino-Americana de Libre Comercio: Lateinamerikanische Freihandelszone; ihr gehoeren folgende Staaten an: Argentinien, Brasilien, Bolivien, Equador, Chile, Mexico, Paraguay, Kolumbien, Peru, Venezuela und Uruguay
ALAMARAsociacion Latino-Americana de Armadores: Reedereivereinigung der Mitgliedsstaaten der lateinamerikanischen Freihandelszone (ALALC).
ALL BARGEDie Anlieferung von Waren ab oder zum Seeschiff geschieht ausschliesslich per Barge/Binnenschiff. Gebraeuchlich in einigen US-Seehaefen (z.B. in New Orleans) bei der Erstellung von Durchfrachtraten.
ALL CONTAINER SHIPVollcontainerschiff: Ein Seeschiff, das in erster Linie fuer den Transport von Containern konstruiert und gebaut wird.
ALL IN RATESeefrachtrate, die alle Preisauf- und abschlaege beinhaltet. Syn.: Lumpsum, Pauschalfracht
ALL RAILAmerikanische Speditionsklausel: Die Anlieferung von Waren vom oder zum Seeschiff geschieht ausschliesslich mit der Eisenbahn.
ALL RISKSAlle Risiken: Klausel in der englischen Seeversicherung mit dem groesstmoeglichen Deckungsumfang gegen Seeschaeden oder Verluste. Jedoch wird auch bei Abschluss All Risks nicht gegen Schaeden durch inneren Verderb und durch Verzoegerung versichert.
ALLOCATIONsiehe ALLOTMENT
ALLOTMENTZuteilung von Frachtraum an Frachtbueros, Schiffsmakler, Agenten oder Partnerreedereien.
ALONGSIDELaengsseits des Seeschiffes
ALPHA PREFIXEine Buchstabencodierung, die vor der eigentlichen Containernummer auftaucht. Das A. besteht zumeist aus vier Buchstaben, die Containernummer meistens aus sechs Ziffern plus einer Kontrollziffer. Bei Hapag-Lloyd i.d.R. HLCU oder HLXU.
ALWAYS AFLOATCharterklausel, die besagt, dass ein Schiff waehrend der Liegezeit im Hafen bzw. auf Reede keine Bodenberuehrung haben darf.
AMERICAN BUREAU OF SHIPPINGUS-Amerikanische Schiffsklassifikationsgesellschaft mit Hauptsitz in New York
AMERICAN CARRIAGE OF GOODS BY SEA ACTDie Haftungsgrundlage der USA fuer die Seebefoerderung. Sie ist 1936 in Kraft getreten und basiert auf den Haager Regeln ( siehe HAGUE-VISBY-RULES ). Der Reeder haftet lt. Gesetz mit US$ 500 pro Packstueck.
AN BORDEin Vermerk im B/L durch Kapitaen oder Agent; er bestaetigt, dass die Ware sich tatsaechlich an Bord (On Board) des Seeschiffes befindet. engl.: Shipped on Board. siehe Sonderseite KONNOSSEMENT
ANDIENUNG1. Abladegeschaeft: Praesentation der Verschiffungsdokumente durch den Verkaeufer bei der Handelsniederlassung des Kaeufers. 2. Speditionell: Eine Meldung ueber die Ankunft und die Verfuegungsbereitschaft der Waren. 3. In der Charter: Bereitstellung des Schiffes durch den Verfrachter zur Beladung durch den Befrachter am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit.
ANKUNFTSVERTRAGOberbegriff fuer Ab Schiff oder Ab Kai -Geschaefte. Dabei traegt der Ablader die Kosten und Gefahren, bis die Ware am vereinbarten Ort angekommen ist.
ANLIEFERUNGBeginn der Laufzeit des Chartervertrages.
ANNAHMESCHLUSSZeitpunkt, bis zu dem am Terminal noch Ladung fuer eine Schiffsabfahrt angenommen wird.
ANSCHLAGENDas Befestigen der Ladung am Ladegeschirr.
ANSCHLAGPUNKTEin am Packstueck vorgesehener markierter Punkt zur Befestigung des Umschlaggeschirrs.
ANSIAmerican National Standards Institute: Amerikanische Normungsorganisation; frueher bekannt als ASA (American Standards Association).
ANTI NOSE-DIVE LEGVorrichtung am vorderen Ende des Container-Chassis zur Stabilisierung gegen moegliches Umkippen waehrend des Auf- und Abladens eines Containers.
ANTI-RACK DEVICEVerstaerkungen, die zur Stabilitaet und Versteifung des Containers an seinen Tueren und am Rahmen eingearbeitet werden.
ARAZRange Antwerpen- Rotterdam- Amsterdam- Zeebrugge.
ARBITRAGESchiedsgerichtsverfahren
ARBITRARIESFrachtzuschlaege fuer ausserhalb einer bestimmten Range liegende Haefen; Ausdruck wird vornehmlich im Nordamerikaverkehr verwendet. siehe TRANSHIPMENT ADDITIONAL.
ARRESTUgs. fuer "Ein Schiff wird an die Kette gelegt". Ein Seeschiff durch Gerichtsvollzug festhalten, wenn entweder die Reederei des Schiffes oder dessen Besatzung, z.B. im Ladeoder Loeschhafen, Schulden nicht in der geforderten Weise beglichen hat. Symbolisch wird auf der Bruecke um das Ruder eine Kette geschlossen.
ARTAusruestung- Reparatur- Telefonie: Geschichtlich gewachsener Sammelbegriff fuer Instandhaltungs-, Proviant-, EDV- und Kommunikationskosten der Schiffe; kann auch als Maintenance + Repair- Kosten der Schiffe bezeichnet werden.
AS AGENTS (ONLY)Ein Vermerk in der Befrachterzeile des B/L, mit dem ein Spediteur oder Agent zum Ausdruck bringt, dass er die Verschiffung lediglich im Auftrag eines Befrachters, also fuer fremde Rechnung vornimmt. Gegenueber dem Reeder bleibt der Spediteur jedoch der Ablader mit allen sich aus dem Seefrachtvertrag ergebenden Rechten und Pflichten. Manchmal wird auch die Meinung vertreten, dass der Spediteur durch diesen Zusatz die Verschiffung vornimmt, um seine Haftung gegenueber dem Verfrachter einzuschraenken.
ASEANAssociation of South East Asian Nations. Mitglieder: Thailand, Philippinen, Singapur, Malaysia, Indonesien.
ATAActual Time of Arrival: tatsaechliche Ankunftszeit.
ATDActual Time of Departure: tatsaechliche Abfahrtszeit.
ATPAgreement on International Carriage of Perishable Foodstuffs: Vereinbarung ueber den internationalen Transport von verderblichen Lebensmitteln.
AUFOPFERUNGENAbsichtlich herbeigefuehrte Schaeden und aufgewendete Kosten zur Rettung von Sachen oder Personen.
AUSFLAGGUNGEine Reederei laesst ein Schiff in das Schiffsregister eines anderen Staates eintragen, um Schiffskosten wie Personalkosten und Steuern zu reduzieren und um die deutschen Bemannungsrichtlinien zu umgehen.
AUSFUEHRERLaut Aussenwirtschaftsgesetz ist derjenige A., der Waren in fremde Wirtschaftsgebiete verbringt oder verbringen laesst. Sollte ein Spediteur oder Frachtfuehrer nur mit der Verbringung beauftragt sein, ist dieser kein A. Syn.: Exporteur
AUSFUHRERKLAERUNGEin beim Ausfuhrverfahren erforderlicher Satz Papiere, der vom Ablader zu besorgen ist. Die A. wird dem Zoll des Landes, aus dem die Waren ausgefuehrt werden sollen, zur Einsicht und Pruefung vorgelegt.
AUSKLARIERUNGMassnahmen zur Abfertigung eines Seeschiffes durchden Klarierungsmakler. engl.: Clearance Outwards.
AUSLAGENPROVISIONProvision, die der Agent von der Reederei erhaelt, wenn er grosse Auslagen gemacht hat. engl.: Advance Commission.
AUSRUESTERCharterer in der Bareboat-Charter. Er wird rechtlich als Reeder gesehen und kann das Schiff selbst fuehren oder es einem Dritten anvertrauen. Nicht zu verwechseln mit dem Schiffsausruester/Schiffshaendler. siehe BAREBOAT-CHARTER.
AUSSENBORDSAusserhalb des Schiffes
AUSSENSEITERsiehe OUTSIDER
AV1. Average = Seeschaden ( siehe HAVARIE ) 2. siehe AD VALOREM
AVERAGEsiehe HAVARIE
AVERAGE BONDsiehe GENERAL AVERAGE BOND
AVISEine Mitteilung an den Ladungsempfaenger ueber die voraussichtliche Ankunft seiner Waren mit dem entsprechend genannten Schiff.
AWGAussenwirtschaftsgesetz
AWVAussenwirtschaftsverordnung
AZOAllgemeine Zollordnung (Ausfuhrvorschriften zum Zollgesetz).
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