Auszug aus dem Cargoforum Logistiklexikon > Von "B.F.N." bis "Bunkern"
Beruf & Karriere | Mittwoch, 07 Februar 2007 | 11550
Weiter geht es mit einem Auszug aus unserem Seefrachtlexikon. Heute veröffentlichen wir alles rund um den Anfangsbuchstaben "B". Insgesamt handelt es sich um 101 Begriffe zu dem Transport von Waren und Gütern auf den Binnen- & Seeschifffahrtswegen. Über Ergänzungen und mögliche Verbesserungen eurerseits freuen wir uns schon jetzt.
Cargoforum.de Seefrachtlexikon / Buchstabe "B"
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B.F.N. | Brutto Fuer Netto |
B.T. | siehe BERTH TERMS |
B/E | 1. Bill of Exchange: Wechsel 2. Bill of Entry: Zolleinfuhrschein |
B/G | Bonded Goods: Güter unter Zollverschluss siehe BONDED WAREHOUSE |
B/H | Bordeaux-Hamburg Range |
B/L | siehe BILL OF LADING |
B/S | Bunker Surcharge siehe BAF |
BACK CALL | Nachschusspraemie, z.B. an den P&I-Club, am Ende eines Versicherungsjahres fuer den Fall, dass die Gelder, die am Anfang des Versicherungsjahres gezahlt werden (Advanced Call), nicht ausreichen, um entstandene Schaeden abzudecken. |
BACKBOARD | In Fahrtrichtung linke Seite eines Schiffes, gekennzeichnet durch eine rote Seitenlampe. Gegenteil: Steuerbord engl.: Portside |
BAF | Bunker Adjustment Factor: Bunkerausgleichsfaktor; Zu- oder Abschlag auf die Frachtrate, zum Ausgleich von schwankenden Bunkerpreisen. |
BAISSE-KLAUSEL | Bestimmung im Seefrachtvertrag, die besagt, dass eine allgemeine Frachtratenermaessigung auf den bestehenden Vertrag anzuwenden ist. |
BALE SPACE | Ballenraum: Ladekapazitaet fuer Stueckgut unter Deck eines Schiffes. Wird in Kubikmetern oder Kubikfuss angegeben. Der B. wird von Oberseite Doppelboden bis Unterseite Lukendeckel und von Schweisslatten zu Schweisslatten gemessen. Gibt die tatsaechliche Groesse des Laderaumes an. |
BALTIC INTERNATIONAL MARITIME COUNCIL | siehe BIMCO |
BANKING SYSTEM | System, nach welchem nicht nur ein Ladungsstueck am Kai oder an Bord eines Schiffes zum Laden bzw. Loeschen bereit steht, sondern alle Ladungsstuecke, die fuer ein Schiff oder einen Hafen bestimmt sind. Durch dieses System sollen der Einsatz des Geschirrs optimiert und somit Lade- bzw. Loeschzeiten minimiert werden. |
BAREBOAT-CHARTER | Form der Zeitcharter, bei der nur das leere Schiff, also ohne Besatzung, Proviant, Treibstoff, etc., verchartert wird. |
BARGE | Schwimmcontainer: Flaches, kastenfoermiges Schiff zum Einsatz im Hafen, auf Kanaelen und Fluessen. Die Barge verfuegt i.d.R. ueber keinen eigenen Antrieb und wird von Hafen- oder Flussschleppern bewegt. Sie hat eine Ladefaehigkeit von min. 300 Tonnen. |
BARGE CARRIER | Spezialschiff fuer den Transport von Bargen ueber See. Der B. nimmt die Barges entweder per bordeigenem Kran (LASH-Typ) oder durch Absenken des Mutterschiffes (Dockschiff-Prinzip) an Bord. siehe LASH CARRIER. |
BARREHAFEN | Ein nur bei Hochwasser anlaufbarer Hafen. |
BARREL | Hohlmass: 1. Allg.: 1 B. entspricht 36 English/Imperial Gallons = 163,656 Liter 2. Bei der Oelfoerderung: 1 B. = 159 Liter |
BAS | siehe BUNDESAMT FUER SEESCHIFFAHRT UND HYDROGRAPHIE. |
BASE PORT | 1. Zentraler Hafen in einem Fahrtgebiet oder Round-the-World-Service, der mit grossen Schiffen bedient wird. Von dort aus erfolgt die Verladung mit Feederdiensten zu den Endbestimmungshaefen. 2. Begriff aus der Ratenpolitik der Konferenzschiffahrt: Von der Konferenz tariflich festgelegter Basishafen, in dem die Reeder auch bei einem moeglichen Nichtanlaufen die Ladung akzeptieren bzw. ausliefern muessen. Die Umfuhrkosten zum/vom naechst angelaufenen B. muss der Verfrachter tragen. |
BASE PORT RATE | Tarifrate fuer eine Ware, die zwischen Basishaefen befoerdert wird. |
BASE RATE | siehe BASISRATE |
BASISCHARTER | Charter, die fuer Massenguttransporte abgeschlossen wird. Die zu befoerdernde Menge steht fest, das Schiff muss jedoch noch benannt werden. |
BASISHAFEN | siehe BASE PORT |
BASISRATE | Seefrachtrate einer Ware ohne jegliche Zuschlaege. Auf die B. werden u.U. noch Zuschlaege addiert wie Schwergewichts- und/oder Laengenzuschlaege, CAF, BAF usw. Syn.: Grundfracht. |
BATTENS | siehe SCHWEISSLATTEN |
BAUSICHERHEITSZEUGNIS | Dokument, das einmalig fuer jedes Seeschiff von der Seeberufsgenossenschaft ausgestellt wird. Es beschreibt den Bauzustand des Schiffes und der Maschine. |
BAY | In Querschiffsrichtung verlaufende Containerreihen zur Angabe der Stauposition eines Containers. Gerade Bay-Zahlen stehen fuer 40'Containerstellplaetze, ungerade Zahlen weisen auf 20'Containerstellplaetze hin. |
BAYPLAN | Teil des Stauplanes, der den Containerstau nach Bays sortiert aufzeigt. siehe BAY |
BDL | Bundle: Bund; Verpackungsart |
BEACH-LANDING SYSTEM | System, mit dem Schiffe auch an unbefestigten Uferzonen rollend ueber Heck- oder Bugpforten be- bzw. entladen werden koennen. |
BEAM | siehe BREITE UEBER ALLES |
BEAUFORT-SKALA | Skala, die die Windstaerken in Werte von Null (Windstille) bis Zwoelf (Orkan) einteilt. |
BEDARF | Anzahl von Containern, die in einer Geographie benoetigt werden, um fuer eine bestimmte Anzahl von Exporten eine kostenguenstige Gestellung dem Kunden zu ermoeglichen. Auch abhaengig von Umlaufzeiten. Basis : IST Ladungsmene/Soll Umlaufzeit. |
BEDINGTE BUCHUNG | siehe KONDITIONELLE BUCHUNG |
BEFOERDERUNGSVERTRAG | 1. Allg.: Vertrag ueber die Befoerderung von Personen oder Guetern zu Land, zu Wasser oder in der Luft. 2. In der Schiffahrt: siehe SEEFRACHTVERTRAG |
BEFRACHTER | Derjenige, der dem Verfrachter eine Ware zum Transport anbietet und mit ihm den Seefrachtvertrag abschliesst. engl.: Shipper |
BEFRACHTUNGSMAKLER | Rechtlich und wirtschaftlich selbstaendiger Kaufmann ohne staendigen Auftrag. Er bringt Schiff und Ladung zusammen, d.h. der B. vermittelt den Abschluss von Reise- und Zeitchartervertaegen und erhaelt als Entgelt i.d.R. 1,25 % Courtage. engl.: Chartering Broker |
BEHALTENE ANKUNFT | Wohlbehaltene oder glueckliche Ankunft eines Schiffes. Vorbehaltsvermerk des Reeders bei Freistellung des Konnossementes vor Ankunft des Schiffes; rechtlich jedoch unwirksam. |
BEIDREHEN | Aenderung der bisherigen Fahrtrichtung eines Schiffes in die Richtung, aus der ein Sturm kommt, zur Vermeidung von Schaeden. Das B. ist meist mit einer Fahrtverminderung verbunden. |
BELT | Schmale, aber schiffbare Meerenge und Durchfahrt zwischen verschiedenen Meeresteilen. |
BERGEN | Personen und Gueter aus einer Gefahr in Sicherheit bringen. |
BERGVERKEHR | Flussverkehr stromaufwaerts. |
BERTH | Liegeplatz eines Schiffes. |
BERTH CHARTER | Charter, in der der Bestimmungshafen mit einer genauen Liegeplatzangabe bezeichnet ist. |
BERTH CLAUSE | Die Schiffe werden in der Reihenfolge der Ankunft im Hafen abgefertigt, wobei die Liegetage erst zu zaehlen beginnen, wenn das Schiff an den Liegeplatz verholt wird. Syn.: In Regular Turn |
BERTH RATES | Frachtraten von Liegeplatz zu Liegeplatz in der Linienfahrt. |
BERTH TERMS | Bedingungen, unter denen die Verschiffung von Seeguetern mit einer im Liniendienst fahrenden Reederei in einem bestimmten Fahrtgebiet erfolgt. B. bedeuten, dass Lade- und Loeschkosten zu Lasten des Schiffes gehen. |
BESICHTIGUNGSSCHEIN | Vom Kunden benötigtes Papier, das es erlaubt, Waren (z.B. Kaffee oder Nuesse) am Terminal zu besichtigen. Die Ausstellung, die durch den Agenten erfolgt, ist nur möglich, wenn der Ablader der Besichtigung vor Auslieferung zugestimmt hat. |
BESONDERE HAVARIE | siehe HAVARIE |
BFSV | Beratungs- und Forschungsstelle fuer seemaessige Verpackung in Hamburg. |
BILGE | Raum im Schiffsboden zum Auffangen von Wasser und Öl. |
BILL | Rechnung, Lieferschein |
BILL OF LADING | Konnossement: Urkunde, die den Beweis für den Abschluss eines Seefrachtvertrages darstellt. Als Beförderungsdokument ist es eine Empfangsbestätigung, ein Transportversprechen und ein Auslieferungsversprechen des Verfrachters für die zur Beförderung übernommenen Waren. Als handelbares Wertpapier repräsentiert es den Wert der Ware. Die Übergabe des B. kommt der Übergabe der Waren gleich. siehe Sonderseite KONNOSSEMENT |
BILLIGFLAGGEN | Bezeichnung für eine Gruppe von Ländern mit offenen Registern (z.B. Liberia, Panama, Zypern), die bei der Eintragung in ihre Schiffsregister die Reeder im Vergleich zu anderen Ländern mit geringeren Abgaben und Auflagen belasten. Hierzu gehören steuerliche Vergünstigungen, z.T. geringere Sicherheitsanforderungen und wenig entwickelte Arbeitsgesetzgebungen. Daher entscheiden sich auch Reeder mit Sitz in anderen Ländern dazu, ihre Schiffe aus Kostengründen dorthin auszuflaggen. Dies ist möglich, da die Billigflaggenstaaten offene Schiffsregister führen. engl.: Flags of Convenience |
BIMCO | Baltic International Maritime Council: Vereinigung von Reedern und Maklern mit Sitz in Kopenhagen, gegründet 1905 zur Wahrnehmung der Fracht-(Charter-)Interessen im Tramp- und Linienverkehr und Klärung von Fragen der Charterbedingungen. |
BOARD RECEIPT | siehe BORDBESCHEINIGUNG |
BOJE | Schwimmendes verankertes Seezeichen |
BOND | Garantie, Schuldverschreibung |
BONDED WAREHOUSE | Freilager: Warenlager unter Zollverschluss. Die Verpflichtung, Zoll zu zahlen, ensteht erst bei Auslieferung der Waren. Gilt zollrechtlich als Ausland. |
BORDBESCHEINIGUNG | Eine vom Ladungsoffizier ausgestellte Empfangsbestätigung über eine sich tatsächlich an Bord des Schiffes befindliche Ware. |
BORDKONNOSSEMENT | Das B. bestätigt, dass die Ladung an Bord des Seeschiffes verladen worden ist. siehe Sonderseite KONNOSSEMENT. |
BOX | Container |
BOX CLUB | International Council of Containership Operators: Diskussionsforum aller bedeutenden Containerschiff-Reedereien der Welt. |
BOXFORM | Deutsches Hoheitsgewaesser in der Nordsee. Um Helgoland erstreckt es sich bis zu 16 sm in die Nordsee. |
BOX-SHAPED | Schiff mit einem rechteckigen Laderaum, um genormte Verpackungen ohne Stauverlust transportieren zu können. |
BREAK BULK | Nicht containerisierbare Ladung. |
BREAK POINT | Ein- und Ausladestelle eines Containers, soweit er nicht im Haus-Haus-Verkehr befördert wird. |
BREAK-DOWN-(OF MASCHINERY) CLAUSE | siehe OFF-HIRE-CLAUSE |
BREITE ÜBER ALLES | Schiffsbreite über alle festen Aufbauten einschliesslich der Scheuerleisten. |
BRIDGE FITTING | Verbindungsstück, das Container an Deck horizontal miteinander verbindet. |
BROKEN STOWAGE | Raumverlust, z.B. durch unvermeidliche Staulücken, Benutzung von Garnier- oder Trimmaterial,etc. |
BROKER | Engl. fuer Makler siehe SCHIFFSMAKLER. |
BROKERAGE | Maklerentgelt |
BRT | siehe BRUTTO-REGISTERTONNE |
BRÜCKE | Kommandozentrale eines Schiffes, von der aus das Schiff geführt wird. |
BRÜCKENNOCK | Beidseitig ausladendes Ende der Kommandobrücke. |
BRÜSSELER KONVENTIONEN | Internationale Konventionen, die auf einer Konferenz in Brüssel im Oktober 1922 angenommen wurden. Diese Konventionen vereinheitlichen alle Gesetze über Konnossemente. |
BRUTTOCHARTER | Form der Reisecharter, bei der der Reeder für alle Kosten, die während der Reise vom Zeitpunkt des Anlegens bis zur Löschung enstehen, aufkommen muss. |
BRUTTO-RAUMGEHALT | 1. Nach IMO-Vermessung: Der gesamte umbaute Raum des Schiffes multipliziert mit dem Umrechnungsfaktor k. Masseinheit: Bruttoraumzahl (BRZ), dimensionslos 2. Nach Oslo-Vermessung: Der Rauminhalt unter dem Vermessungsdeck bis zur Oberkante Doppelboden. Eingeschlossen sind: Maschinenraum, Kesselraum und Bunker. Ausgenommen sind: Licht- und Luftschächte, Treppenhäuser, Ruderhaus, Räume für Hilfsmaschinen, Kombüse, Waschräume und die nicht seefest umbauten Räume . Masseinheit: BruttoRegistertonne (BRT), veraltet |
BRUTTORAUMZAHL | Masseinheit nach IMO-Vermessung fuer den Brutto-Raumgehalt eines Schiffes. Nach dem Schiffsvermessungsabkommen ersetzte sie ab 18.7.1994 die bisherige Masseinheit Brutto-Registertonne. |
BRUTTO-REGISTERTONNE | Massangabe für den Brutto-Raumgehalt nach der Oslo-Vermessung: 1 BRT = 100 cbf = 2,8315 cbm siehe BRUTTO-RAUMGEHALT |
BRUTTOSEEFRACHT | Seefracht einschliesslich aller Zuschläge siehe ALL IN RATE. |
BRZ | siehe BRUTTORAUMZAHL |
BSC | British Shippers Council: britisches Seeverladerkommittee |
BSH | 1. siehe BUNDESAMT FUER SEESCHIFFAHRT UND HYDROGRAPHIE 2. Bushel: US-Getreidemass |
BTN | Brussels Tariff Nomenclature: Verzeichnis, in dem Warenarten alphabetisch geordnet und mit Codenummern versehen aufgelistet sind. Seit 1.1.1988 gibt es den sog. Harmonized Code. siehe HS |
BUCHUNG | Frachtraumbuchung: Reservierung von Schiffsraum/ Containerstellplätzen, um die Beförderung mit einem bestimmten Schiff sicherzustellen. |
BUG | Der vorderste Teil eines Schiffes. |
BUGSIEREN | Die Assistenz von Hafenschleppern beim Steuern und Verbringen von Seeschiffen im Hafengebiet. |
BULK CARGO | Massengut/Schüttgut, wie z.B. Kohle, Erz, Getreide. |
BULK RATE | Begriff aus der Trampfahrt: Frachtrate für die Schüttladung eines Schiffes. |
BULKCARRIER | Schiff zur Beförderung von Schüttgut |
BULKCONTAINER | Spezialcontainer, der zur Beförderung von Schüttgütern dient. Im Dach und an der Stirnwand befinden sich Öffnungen zum Be- und Entladen. |
BULKLADUNG | siehe BULK CARGO |
BULLAUGE | Seitliches und rundliches Schiffsaussenfenster. |
BUNDESAMT FÜR SEESCHIFFAHRT UND HYDROGRAPHIE | Staatliches Institut mit Sitz in Hamburg: Beschäftigt sich u.a. mit Schiffsvermessung, der Erstellung von nautischen Karten und dem Umweltschutz. Bei der B. handelt es sich um einen Zusammenschluss des Bundesamtes für Schiffsvermessung und dem Deutschen Hydrographischen Institut. |
BUNKER | Treibstoff für Schiffe siehe MFO 500. |
BUNKER ADJUSTMENT FACTOR | siehe BAF |
BUNKERN | Übernehmen von Treibstoff oder auch Wasser und Proviant an Bord eines Schiffes. |
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