Auszug aus dem Cargoforum Logistiklexikon > von "E.C.C.A." bis "EZC"
Beruf & Karriere | Donnerstag, 29 März 2007 | 9410
Nachstehend ein weiterer Auszug aus unserem Lexikon für den Seegüterverkehr. Alles zu "E".
Cargoforum.de Seefrachtlexikon / Buchstabe "E"
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E.C.C.A. | East Coast Central America |
E.C.S.A. | East Coast of South America |
E.L.A. | European Liner Agencies: Vereinigung von Linien- und Hafenagenten aus Belgien und dem UK. |
EASTBOUND | Ostwärts gehender Schiffsverkehr |
EB | siehe EASTBOUND |
ECB | Express Cargo Bill: Verschiffungspapier als Alternative zum Konnossement. Das E. ist ein nicht handelbares Namenspapier und wird in Fahrtgebieten mit kurzen Transitzeiten eingesetzt. Es wird per Datenfernübertragung an den Empfangsort übertragen, da der postalische Versand eines B/L zu langwierig wäre und damit zu verzögerter Auslieferung der Ladung führen würde. |
ECHOLOT | Technisches Hilfsmittel, das die Wassertiefe mittels Schallwellen bestimmt. |
ECONOMIC SPEED | Wirtschaftliche Geschwindigkeit eines Schiffes. |
ECSA | European Community Shipowners' Associations: Dachverband der nationalen Reederverbände innerhalb der EU. Deutsches Mitglied ist der Verband Deutscher Reeder (VDR). |
ECU | European Currency Unit: 1979 im Europäischen Währungssystem (EWS) geschaffene Währung und Verechnungeinheit. |
ED | siehe EQUIPMENT DISPONENT |
EDI | Electronic Data Interchange: elektronischer Datenaustausch; Austausch von nach bestimmten Syntax- und Strukturregeln formatierten Geschäftsdaten (siehe EDIFACT) zwischen unabhängigen Computern, die über eine Telekommunikationsleitung miteinander verbunden sind. |
EDIFACT | Electronic Data Interchange for Administration, Commerce and Transport: einheitliche Standards für den weltweiten Datenaustausch, herausgegeben von der UNO. |
EE | siehe EINFUHRERKLÄRUNG |
EFFECTIVE LOAD | siehe NUTZLAST |
EILGELD | siehe DESPATCH |
EINFUHRERKLÄRUNG | Zollpapier für Importware, das von demjenigen ausgefüllt wird, der die Verzollung vornimmt. Beinhaltet Angaben über Käufer, Verkäufer, Warenbezeichnung, Gewicht und Zollwert. Die E. wird zusammen mit der Handelsrechnung beim Zoll eingereicht. |
EINHEITSPAPIER | Seit 1.1.88 eingeführtes Standardformular zur Abwicklung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs und der damit verbundenen Zollverfahren. Es wird von den EU-Staaten und den EFTA-Ländern genutzt. Somit wird der gesamte inner- und ausserwesteuropäische Handel mit einem einheitlichen Dokument abgewickelt. |
EINKLARIERUNG | siehe KLARIERUNG |
EINZELKOSTEN | Einem Produktionsprozess direkt zurechenbare Kosten. Beim Containertransport auf einer Strecke z.B. die Kosten für Laden/Löschen oder Gestellung des Containers. |
EIR | siehe EQUIPMENT INTERCHANGE RECEIPT AND SAFETY INSPECTION REPORT |
ELEVATOR | Fördereinrichtung in Form eines Förderbandes oder einer Eimerkette, z.B. zum Löschen von Schüttgut oder konventioneller Ladung. |
ELSEWHERE PAYABLE | Die Fracht wird an einem anderen als dem manifestierten Lade- oder Löschhafen bezahlt. |
EMERA | Europe Middle East Rate Agreement. |
EMERGENCY SCHEDULE | Merkblatt mit Unfallmassnahmen für Schiffe, die gefährliche Güter befördern. |
EMERGENCY SURCHARGES | Frachtzuschläge, die bei unvorhersehbaren Hafenverhältnissen (Streik etc.) erhoben werden. |
EMPFÄNGER | Im Seefrachtvertrag der Konnossementsbesitzer, der einen Anspruch auf Auslieferung der im Konnossement bezeichneten Ware gegen den Verfrachter hat, wenn das Schiff im Löschhafen ankommt. |
EMPFANGSKONNOSSEMENT | Konnossement, in dem der Verfrachter bestätigt, dass er die Ladung bereits in seine Obhut übernommen, aber noch nicht verladen hat. engl.: Received for Shipment B/L. Syn.: Übernahmekonnossement siehe Sonderseite KONNOSSEMENT. |
EMPTY POSITIONING | Leercontainergestellung beim Kunden. |
EMS | siehe EMERGENCY SCHEDULE |
ENTITLEMENT | Rechte, die einer Reederei aus der Mitgliedschaft in einem Schifffahrtspool entstehen. |
ENTLÖSCHEN | Entladen eines Schiffes. |
EQUIPMENT | Ausrüstung/Hardware: gebräuchliche Bezeichnung für Container und Schiffe. |
EQUIPMENT DISPONENT | FIS-Begriff; der E. bestimmt den Containereinsatz anhand vorliegender Buchungen und beauftragt das Depot mit der Herausgabe und Bereitstellung von Containern. |
EQUIPMENT INTERCHANGE RECEIPT AND SAFETY INSPECTION REPORT | Bericht über den Zustand eines Containers. Das E. wird ausgestellt bei Übergabe von einem Depot, Verkehrsträger oder Terminal an ein anderes Depot, einen anderen Verkehrsträger oder Terminal oder bei Übergabe von einem Mieter an einen Vermieter und umgekehrt. |
ESC | siehe EUROPEAN SHIPPERS' COUNCIL |
ETA | 1. Estimated/Expected Time of Arrival: voraussichtliche Ankunftszeit eines Schiffes 2. European Tally Association |
ETD | Expected Time of Departure: voraussichtliche Schiffsabfahrt aus dem Hafen. Syn.: ETS - Expected Time of Sailing. |
ETMAL | Wegstrecke über See in Seemeilen, die ein Schiff von Mittag 12.00 Uhr bis zum folgenden Tag 12.00 Uhr tatsächlich bei Durchschnittsgeschwindigkeit zurücklegt hat. |
ETS | Expected Time of Sailing: voraussichtliche Abfahrt eines Schiffes. Syn.: ETD - Expected Time of Departure. |
EUROPALETTE | Europaweit genormte Palette mit den Standardmassen 80x120cm. Von diesen Paletten können auf LKW und Bahn genau zwei nebeneinander gestaut werden, für den Standardcontainer leider ein ungünstiges Mass. |
EUROPEAN SHIPPERS' COUNCIL | Dachorganisation der nationalen Verladerverbände der EU-Länder, die die Interessen der Verlader gegenüber den Reedern und den Organen der EU vertritt. Deutsches Mitglied ist das Deutsche Seeverladerkomitee. |
EUROPEAN ZONE CHARGE | Tarifgebühr für den Inlandstransport in Europa. Die E. wird von allen wesentlichen Konferenzen, ausgenommen der nordamerikanischen, angewandt. |
EWERFÜHRER | Führer einer Schute im Hamburger Hafen. |
EX GRATIA | Sondervergütung: Von der Konferenz zusätzlich zu üblichen Treuerabatten freiwillig gewährter Rabatt; üblich bei besonders starkem Konkurrenzkampf mit konferenzunabhängigen Reedereien. |
EXCEPTION CLAUSE | siehe FREIZEICHNUNGSKLAUSEL |
EXCLUSIVE BROKER | Befrachtungsmakler, der fest an eine Reederei und/oder einen Ablader gebunden und von ihm beauftragt ist. Gegensatz: Competitive Broker siehe BEFRACHTUNGSMAKLER. |
EXONERATION CLAUSE | siehe FREIZEICHNUNGSKLAUSEL |
EXPERTISE | Begutachtung, Schätzung durch einen Sachverständigen. Syn.: Gutachten, Qualitätszeugnis. |
EXPORTEUR | Person oder Unternehmung, die Waren in fremde Wirtschaftsgebiete verbringt oder verbringen lässt. |
EXTRAS | Zuschläge für überhohe, überlange oder überschwere Ladung. |
EXW | Ex Works: ab Werk siehe Sonderseite INCOTERMS. |
EXZEDENTENVERSICHERUNG | Versicherung für Schäden am Kollisionsgegner. Die eigene Kaskoversicherung kommt für Schäden am eigenen Schiff und am Schiff des Kollisionsgegners nur jeweils bis zur Höhe der Versicherungssumme auf. Fuer Schäden, die man darüber hinaus dem Kollisionsgegner zufügt, ist eine E. erforderlich. |
EZC | siehe EUROPEAN ZONE CHARGE |
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