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Bundeskabinett beschließt Novelle des Fluglärmgesetzes

Transport & Umschlag | Mittwoch, 01 Februar 2006 | 9310
Die Bundesregierung will den Lärmschutz für die Anwohner in der Umgebung von Flughäfen wesentlich verbessern. Das ist das Ziel des Fluglärmschutzgesetzes, dessen Entwurf das Kabinett auf Vorschlag von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel ins Parlament einbringen wird. Kern des Gesetzentwurfs ist eine deutliche Senkung der Grenzwerte für die Lärmschutzzonen. Dadurch werden die Lärmschutzbereiche um die Flugplätze spürbar ausgeweitet. Zugleich erhalten die Flughäfen die dringend notwendige Rechts- und Planungssicherheit für deren weiteren Ausbau.

Gabriel: "Der Fluglärm beeinträchtigt die Lebensqualität sehr vieler Menschen. Zugleich haben die vielfältigen Auseinandersetzungen, denen sich die Flughäfen heute bei praktisch jedem Bauvorhaben gegenüber sehen, eine wesentliche Ursache in den nicht mehr zeitgemäßen Regelungen zum Schutz vor Fluglärm. Dies zeigt, dass wir bessere Rahmenbedingungen für den Schutz vor Fluglärm dringend brauchen."

Gegenüber der bestehenden Regelung führt die Modernisierung des Fluglärmgesetzes zu deutlich niedrigeren Grenzwerten für die Lärmschutzzonen. Künftig werden wesentlich mehr Menschen in der Umgebung der größeren Verkehrs- und militärischen Flugplätze Ansprüche auf Schallschutz erhalten. Außerdem wird für eine vorausschauende Siedlungsplanung in den lärmbelasteten Bereichen um die Flughäfen gesorgt, um künftigen Lärmkonflikten vorzubeugen.

So wird beispielsweise der Grenzwert für die Tag-Schutzzone 1 bei bestehenden Verkehrsflugplätzen um 10 Dezibel (dB) auf 65 dB gesenkt. Wird ein Verkehrsflugplatz neu gebaut oder wesentlich ausgebaut, soll der Anspruch auf baulichen Schallschutz für Wohnungen bereits bei einem fluglärmbedingten Mittelungspegel von 60 dB einsetzen. Dieser Wert wird künftig auch für die Planfeststellung von Flugplätzen verbindlich sein, so dass alle Beteiligten frühzeitig Klarheit über den bei Ausbauvorhaben erforderlichen baulichen Schallschutz haben. Nach dem alten Fluglärmgesetz von 1971 besteht ein Anspruch auf Schallschutz für Wohnungen erst, wenn der Fluglärm über 75 dB liegt.

Erstmals sollen für Flughäfen mit relevantem Nachtflugbetrieb auch Nacht-Schutzzonen festgelegt werden. Ziel dieser Neuregelung ist es, die von Nachtfluglärm betroffenen Menschen vor gesundheitsrelevanten Schlafstörungen zu schützen. So ist Schallschutz für Schlafräume vorgesehen, wenn der nächtliche Fluglärm bei bestehenden Flughäfen einen Mittelungspegel von 55 dB überschreitet oder wenn regelmäßig besonders laute Überflüge stattfinden. Für wesentliche Ausbauvorhaben gilt wiederum ein deutlich strengerer Wert; bis zum Jahr 2010 beträgt der Grenzwert 53 dB, danach 50 dB.

Das Fluglärmgesetz schränkt zudem den Neubau von Wohnungen und schutzbedürftigen Einrichtungen im lärmbelasteten Flugplatzumland ein, um Freiräume zu sichern und dem Entstehen künftiger Lärmkonflikte vorzubeugen. Damit dient die Novelle auch den berechtigten Belangen der Luftfahrtwirtschaft.

Der Gesetzentwurf, der noch vom Bundestag verabschiedet werden muss, ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.

Quelle: BMU

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