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Bundesverkehrsminister unterzeichnet Open Skies-Abkommen in Washington

Transport & Umschlag | Mittwoch, 02 Mai 2007 | 1310
02.05.2007 | Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee hat als EU-Ratspräsident heute in Washington das Open Skies-Abkommen zwischen der EU und den USA unterzeichnet. An der Unterzeichnung im State Department nahmen neben Tiefensee Bundesaußenminister Frank Walter Steinmeier, EU-Vizepräsident und Verkehrskommissar Jaques Barrot, die amerikanische Verkehrsministerin Mary Peters sowie die amerikanische Außenministerin Condoleezza Rice teil. Mit dem Open Skies-Abkommen wird der Luftverkehr zwischen Europa und den USA auf eine neue Basis gestellt.

Zur Unterzeichnung erklärte Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee in Washington:
"Das Open Skies-Luftverkehrsabkommen markiert einen historischen Schritt. Es ist in vielen Punkten ein Meilenstein auf dem Weg zu einer vertieften transatlantischen Partnerschaft. Mit dem Abkommen wird der Luftverkehr auf ein verlässliches und modernes Regelwerk gestellt. Beide Seiten profitieren davon. Die Luftverkehrsmärkte in Europa und den USA werden in einem ersten Schritt weiter geöffnet. Europäische Fluggesellschaften können künftig aus allen Mitgliedstaaten Ziele in den USA anfliegen. Auch für US-Carrier verbessern sich die Marktzugänge. Davon werden die Verbraucher profitieren: Die Flugverbindungen zwischen Deutschland, zwischen Europa und den Vereinigten Staaten von Amerika werden sich noch weiter verbessern. Der zunehmende Wettbewerb wird sich positiv auf die Ticketpreise auswirken. Dies wird das Reisen erleichtern und die Kontakte vertiefen.

Open Skies ist nur ein erster Schritt. Europa drängt auf weitere. Unmittelbar nach dem Inkrafttreten werden wir deshalb eine neue, weitere Verhandlungsrunde starten. Die Tür zu einer wirklichen Open Aviation Area steht dann offen. Wir wollen den transatlantischen Luftverkehr weiter liberalisieren. Ziel der Verhandlungen sind deshalb zusätzliche Verkehrsrechte und Beteiligungsmöglichkeiten europäischer Luftfahrtgesellschaften an US-Carriern. Wir hoffen auf einen raschen Erfolg dieser Verhandlungen. Dies ist nicht nur ökonomisch sinnvoll. Denn wo sich Menschen begegnen, wo rege Besuche stattfinden, entsteht das Vertrauen, das die transatlantische Partnerschaft festigt und vertieft. Für Europa und Amerika wird dies ein Gewinn sein.

Die Verhandlungen zum Open Skies-Abkommen steckten zeitweilig in der Sackgasse. Noch im Februar, als ich mit meinem Freund Jaques Barrot die USA besuchte, traten die Verhandlungen auf der Stelle. Wir haben sie gemeinsam wieder in Schwung gebracht, weil auch bei meiner amerikanischen Kollegin Mary Peters der Wille zu einer raschen Einigung erkennbar war. Am 22. März hat die deutsche Ratspräsidentschaft schließlich die politische Einigung im EU-Verkehrsministerrat erreicht. Ich bin froh, dass das Open Skies-Abkommen am 30. März 2008 in Kraft treten kann."

Die inhaltlichen Schwerpunkte des Abkommens, das die beiden führenden Luftverkehrsmärkte der Welt näher zusammenbringt:

  • Europäische Luftverkehrsgesellschaften können künftig aus allen EU-Mitgliedstaaten in die USA fliegen. Umgekehrt können US-Fluggesellschaften ihre Ziele in Europa freier wählen.
  • Neue Möglichkeiten der Vermarktung von Luftverkehrsdienstleitungen im Wege des Franchising und Branding werden ausdrücklich klargestellt.
  • Fest verankert wurde ferner ein gemeinsames Verständnis zur kartellrechtlichen Freistellung von Allianzen.
  • Europäische Fluggesellschaften dürfen künftig erstmals am "Fly America"-Programm teilnehmen. Sie dürfen somit auch US-Regierungsangestellte befördern, die derzeit mit US-Unternehmen fliegen sollen und auch bestimmte Frachtflüge durchführen.

Ein aus europäischer Sicht muss ein wichtiger Punkt im nächsten Schritt erreicht werden: die Verbesserung der Investitionsmöglichkeiten und stärkere Mitspracherecht für ausländische Fluggesellschaften in den USA. Nach derzeitigem US-Recht können europäische Gesellschaften nur in begrenztem Umfang in amerikanische Carrier investieren und dürfen keine Kontrolle ausüben. Der maximal zulässige Anteil am stimmberechtigten Kapital beträgt momentan 25 Prozent. Über diese Regelung wird in der im Mai beginnenden Verhandlungsrunde gesprochen.

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